Ab wann macht die Nichtbezahlung des Rundfunkbeitrags Probleme? Schufa?

7 Antworten

Schufa Einträge (negative) dürfen erst dann erfolgen, wenn eine berechtigte Forderung nicht beglichen wird. Hierüber gibt es ein Urteil vom BGH. Kredite nicht bedient werden, Vollstreckungsbescheide erlassen werden, Pfändungen anstehen usw. dies nur als Beispiel. Auch wenn du derzeit keine weiteren Mitteilungen von der GEZ bekommen hast, glaube nicht, dass die ihre Forderungen nicht geltend machen. Du wirst eines Tages eine Zahlungsaufforderung bekommen, in der steht von wann bis wann du Gebühren nachzahlen musst. Das können dann locker einige hundert Euro sein. Bedenke, dass du pro Vierteljahr etwas mehr als 50.--€ zahlen musst, so wären das für 1 Jahr schon mal mehr als 200.--€. Die GEZ macht ihre Forderungen nicht über das Internet geltend, sondern immer auf postalischem Wege. Deshalb zieht dein Argument mit Fakemeldungen die man über das Internet erhält, nicht. Da die Gebührenforderung der GEZ rechtens ist, könnten die dich bei der Schufa als säumigen Zahler melden.

starlight2400 
Fragesteller
 21.07.2014, 01:09

Vielen Dank :) Und wegen der Fakemeldung: Ich hatte etwa im gleichen Monat zwei Schreiben bekommen, wobei jedoch der Aufbau etwas anders war und die Kontoadresse abwich. Das zweite Schreiben konnte ich dank Internetforen als Fakeenttarnen, bei dem zweiten war ich mir unsicher. Ich habe mich gerade aber tatsächlich selbst angemeldet, auch wenn mein Stolz jetzt ein kleinen wenig blutet,

Wenn es dir ums Prinzip geht... verweigere die Zahlung. Die neue Gebühr ist wenn überhaupt laut §3 AO eine Steuer, das Land hat keine Befugniss Steuern zu erlassen (Bundessache) und somit wäre das ganze nicht rechtens.... bescheide vermutlich laut Verwaltungsgesetz nichtig (wg. Unzuständigkeit). Der ÖR argumentiert mit einer Vorzugslast (es wäre keine Steuer), eine Vorzugslast bedingt jedoch einen wirtschaftlichen Vorteil.... kein radio/tv kein Vorteil.

Wenn ein Bescheid kommt...... lege Widerspruch ein, wenn der Abgelehnt wird Klage vor dem Verwaltungsgericht und zur not hochklagen (andere sind aber schon erheblich weiter, finale Urteile in den anderen Verfahren sind also früher zu erwarten). Bevor du übrigends keinen Bescheid bekommst musst du gar nichts machen, erst durch den bescheid entsteht die öffentliche Forderung überhaupt. Alles andere sind eher unfreundliche bitten zu zahlen :-)

thlga  20.07.2014, 14:27

Deine Antworten nerven langsam hier, weil Du gutefrage.net dazu nutzt, die Leute regerelrecht gegen den Beitragsservice aufzubringen!

Außerdem irrst Du dich, das Bundesländer selbständig keine Steuern erheben dürfen. Die Grunderwerbssteuer ist zB Bundeslandsache und nicht mehr die des Bundes. Es gibt auch noch andere Steuern, für die der Bund die Länder in die Eigenverantwortung entlassen hat.

Hat aber nichts mit dem Thema zu tun.

Und das der Frager vorm Becheid gar nichts zu machen braucht, ist genauso ein Unsinn. Und dazu ein weit verbreiteter, weil er noch aus den alten GEZ-Zeiten herrüht, als es Kontrollgänge durch Haushalte gab.

Denn der Beitragsservice wird ihm - wenn er sich nur lange genug auf tot stellt - ohne nochmalige Erinnerung die ganze Nachforderung in den Beitragsbescheid kippen und dann wird es richtig teuer für ihn.

Geheim0815  20.07.2014, 17:33
@thlga

zum einen... über Rechtslagen zu informieren ist nicht aufbringen... es bleibt jedem selbst überlassen zu entscheiden.

Das Länder teilw. steuern erlassen können ist richtig... allerdings ist genau bestimmt welche Arten. Die Rundfunkgebühr kann nich draunter fallen. @Nichts machen: man kann machen was man will, die gez (bzw. Nachfolger) wird nicht darauf eingehen. Sicher wird sie alles in den Bescheid kippen, und genau ab dem Zeitpunkt kann man dagegen vorgehen. Vorher hat man weder die Möglichkeit rechtlich etwas zu machen, noch hat der ÖR irgendwelche handhabe etwas zu vollstrecken oder ähnliches. Das der Bescheid auch rückwirkend Wirkung hat wird ja nicht bezweifelt. Jedem bleibt es ja selbst überlassen die entsprechenden Gesetze zu lesen und dann selbst so zu handeln wie man es für richtig findet. Wer der Meinung ist das ist schon alles richtig so wie es gemacht wird kann ja zahlen.

1.) Bin mir unsicher bei der Aussage, aber maximal würde eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme des Beitragsservice in der Schufa stehen.

2.) Das schlechte Gefühl Deines Vaters ist insoweit richtig, als das er und Du Nachforderungen befürchen. Und hier lässt sich der Beitragsservice oft eine ganze Meege Zeit. Es bedarf keiner zwischenzeitlichen Mahnungen. Denn Sie können und werden Dich zwangsanmelden.

Plausiblste Lösung: Du setzt Dich mit dem Beitragsservice in Verbindung, um der garantiert in einer einiger Zeit in Rechnung gestellten Nachforderung (mit Zinsen) vorzukommen.

Solltest Du weiterhin den renitenten Nichtzahler ohne Befreiung geben, siehe weiter bei 1. )

Zum Schufaeintrag kann ich dir jetzt nichts sagen, allerdings hatte ich früher wärend meiner Ausbildung auch die GEZ nicht bezaht. Zuerst kommen Mahnungen, irgendwann bieten sie dir eine Ratenzahlung an. Bei mir haben sie es sogar über die Stadtverwaltung laufen lassen. Wenn das alles nicht fruchtet, gehen die so weit, das sie Pfänden. Mir hatten sie mal eine Kontopfändung rein gedrückt. Das bedeutet dann richtige Lauferrei und du kommst so ohne weiteres nicht an dein Geld.

es nützt nichts auch wen du keine Geräte hast du bist empfangsbereit :das heißt eine Sat Steckstdose ist In der Wand komplett angeschlossen von der Schüsel in dein Zimmer dan musst du bezahlen passe auf das du kein Gerichtlicher Mahnbescheid bekommst wegen den 215,76 Jahresbeitrag

XXungerechtXX  19.07.2014, 21:01
das heißt eine Sat Steckstdose ist In der Wand komplett angeschlossen von der Schüsel in dein Zimmer dan musst du bezahlen

Er muss auch zahlen, wenn er das alles nicht hat....Haushaltsabgabe heißt das Zauberwort! Es steht nichts aber auch rein gar nichts von SAT-Schüssel oder terristrische Antenne im Rundfunkvertrag. Da steht nur, dass jeder Haushalt zahlen muss.