Bis her noch kein Brief zu den Rundfunk Gebühren erhalten. Muss ich irgendwann alles nachzahlen?
Hallo,
ich wohne seit 5 Jahren alleine und vorher bei meinen Eltern.
Ich habe bis heute keinen Brief bezüglich der Rundfunkgebühren erhalten.
Jetzt hab ich Angst, das eines Tages der Brief kommt und ich alles nachzahlen muss? Was soll ich jetzt tun?
Hatte gestern zufällig mit meinen Freunden das Thema am Stammtisch aufgegriffen.
13 Antworten
Das kann eigentlichnur daran liegen das du noch bei deinen Eltern offiziell gemeldet bist!? Kann das sein? Aber deine Sorge ist berechtigt. Ich weiß nicht wie lange in die Vergangenheit - aber sie dürfen rückberechnen...
Wenn der Datenabgleich mit den Meldebehörden erfolgt (die dürfen das), wird festgestellt werden, seit wann Du dort wohnst - und dann wird der Betrag auf einmal fällig.
Tja, zu was sollte man Dir nun raten... anmelden natürlich.
Die Frage ist, ob Du das bezahlen willst. Ich gehöre zu den hartnäckigen Verweigerern. Sollen die doch ihre Propaganda selber finanzieren.
Widerspruch kann man erst einlegen, wenn man einen Bescheid bekommen hat. Alles andere vorher ist nur informativ - kann man kommentarlos abheften.
Gegen den Bescheid kann man Widerspuch einlegen. Wenn der Widerspruch dann abschlägig beschieden wird, kann man Klage erheben. So der übliche Weg.
Aber:
Das ganz große Problem des Beitragsservice ist, daß er als "Verwaltungsgemeinschaft" ein Zitat: "nicht rechtsfähiges Subjekt" ist. Das hat neulich auch das Landgericht Tübingen festgestellt und den Beitragsservice "auf den Topf gesetzt":
https://openjur.de/u/708173.html
Wer ein nicht rechtsfähiges Nichts ist, kann keine rechtswirksamen Handlungen vornehmen. D.h. jede Handlung des Beitragsservice ist rechtsunwirksam und damit immer sehr leicht angreifbar.
Die Frage ist also auch, ob hier überhaupt Verwaltungsverfahrensordnung anzuwenden ist, ob dieses Nichts überhaupt einen Bescheid erstellen darf usw.
Du wirst sogar irgendwann einen Brief erhalten, in dem sie dich auffordern werden nachzuzahlen.
An deiner Stelle würde ich mich nun bei der GEZ anmelden und deinen monatlichen Beitrag zahlen.
Rechnungen können bis zu drei volle(!) Kalenderjahre nach der Leistung erstellt werden. Ich gehe davon aus, dass das auch für den Rundfunkbeitrag gilt.