Nordeutscher Rundfunk/ Festsetzungsbescheid und nun Vollstreckung durch die Stadkasse?

6 Antworten

Den Rundfunkbeitrag gibt es seit 2013. Ganz offensichtlich hast du für die ganze Zeit seitdem diesen nicht nur nicht gezahlt, sondern auch eine Vielzahl von Festsetzungsbescheiden und Mahnungen erhalten, so dass sich dafür diese hohe Summe ergeben hat. Es scheint jedenfalls so, dass du diese Schreiben einfach alle ignoriert hast.

Der Rundfunkbeitrag betrug von 1.1.2013 bis einschließlich 31.3.2015 17,98 € pro Monat und beträgt seitdem 17,50 € monatlich. Er wird immer in der Mitte eines 3-Monatszeitraums für 3 Monate erhoben = 52,50 €. Mit jedem Festsetzungsbescheid kommt noch ein Säumniszuschlag von 8 € dazu. Damit ist klar, wieso der jetzige Betrag auf 60,50 € lautet. Im Übrigen ist in dem Bescheid genau angegeben, für welchen Zeitraum der Betrag ist. Das gilt auch für den Vollstreckungsbescheid. Also bitte mal alles lesen!

Die Vollstreckung durch die Stadtkasse geht in Ordnung; sie wird im Wege der Amtshilfe für den NDR tätig, da der keine eigenen Vollstreckungsorgane hat. Das ist alles so gesetzlich geregelt. Du kannst regelmäßig mit dem Vollstreckungsbeamten auch eine Ratenzahlung vereinbaren. Besser ist es aber, schnell mit dem Beitragsservice eine solche Vereinbarung zu treffen. Ruf dort sofort an, du hast nur ein paar Tage Zeit. Wenn du dann auch gleich deine erste Rate zahlst, wird vielleicht sogar die Vollstreckung vorläufig eingestellt und du sparst dir noch zusätzliche Vollstreckungskosten. Ansonsten steht plötzlich der Vollstreckungsbeamte vor der Tür.

du schickst hier ein Fake News, weil ein Festsetzungsbescheid niemals über 60,50 € lauten kann, weil vorher doch noch dieser ganze Rummel abgeht und das dauert... natürlich verlierst du, und dann hast du nach 3 Jahren oder so auch einen Festsetzungsbescheid über 853,46 € - das gibt dann Sinn, d.h. vielleicht hast du auch was verwechselt... (?!)

was mußt du denn jetzt zahlen, darauf kommts doch an??!!  Wenn du Sicherheit über die Verjährung haben willst, lohnt sich - vielleicht - eine Rechtsauskunft, denn 2013 fällt bei 3-jähriger Verjährungsfrist unter die Verjährung - es sei denn, du hast diesen Festsetzungsbescheid bereits im vorigen Jahr, also 2016, erhalten!

wenn du Geld hast, mußt du zahlen, wenn keins, hast du sowieso nichts zu verlieren - dann diese bekl**ppte Befreiung beantragen

  1. Du kleiner Spaßvogel, der Festsetzungsbescheid war vermutlich für einen Monat, der Vollstreckungsbescheid ist für 3 Jahre, die du nicht gezahlt hast. Dass das nicht derselbe Betrag ist, dürfte ja wohl klar sein.
  2. Es gibt keinen Anspruch auf Ratenzahlung. Das müsstest du ggf. aushandeln
  3. Das Teil ist sofort fällig
  4. Vorsicht, der Vollstreckungsbescheid heißt nicht umsonst so. Er ist sofort vollstreckbar. Damit kann dein Konto gepfändet werden, oder der Gerichtsvollzieher beauftragt werden.

17 Jahre? Ich sollte im Alter von 10 Jahren anfangen den Scheiß zu bezahlen? Ich denke eher nicht Spaßvogel. ;)

@Solneshka91

Wo steht 17 Jahre? Wenn du deine Rechnungen genauso sorgfältig liest, wie die Antworten, wundert mich nicht, dass du deine Finanzen nicht im Griff hast.

Es war deine Frage. Mir ist es egal, ob sie dir den Hausrat unter dem Arsch wegpfänden. Ich wollte nur helfen.

@archibaldesel

Habe mich tatsächlich verlesen, soll vorkommen, beleidigend muss man dennoch nicht werden, danke. 

Woher weiß man denn, dass der Festsetzungsbescheid nur für einen Monat gilt? Wo kann man das auf deren Schreiben nachlesen? Gilt ein Schreiben im Dezember denn gleich für alle anderen Monate zu vor? Ich denke eher nicht, oder ? 

@Solneshka91

Nein, für alle zukünftigen Monate. Für die vorherigen Monate hast du vermutlich regelmäßig Post bekommen.

Das ist aber auch gar nicht so wichtig. Du hast anscheinend den Ernst der Lage nicht erkannt. Die Zeit über die Höhe zu diskutieren ist vorbei. Wenn du nicht sofort handelst, steht im schlimmsten Fall morgen der Gerichtsvollzieher vor deiner Tür und pfändet.

Zudem gibt es einen entsprechenden Schufaeintrag. Dann ist Schluss mit Krediten, Handyverträgen, Onlinebestellungen usw. Du musst sofort eine Zahlungsvereinbarung treffen.

@archibaldesel

Ich habe das schon verstanden, aber das man neuerdings Vollstreckungabescheide für ZUKÜNFTIGE Beiträge erwirken kann, ist mir sehr suspekt. 

Denn der Festsetzungsbescheid ist vom 21.12.16, in einem Monat auf 853€ wäre nicht zukünftig, wenn du verstehst was ich meine. Vorher gab es keine Festsetzungsbescheide.

Und nur Mal so zur Info, ich habe meine Finanzen sehr gut im Griff, weigere mich ausschließlich den Idioten da das Geld in Rachen zu schieben, solange es nicht unbedingt notwendig ist.

Was alles passieren kann mit Pfändung etc ist mir sehr wohl bewusst. Darum geht es hier auch gar nicht. 

Mir geht es nach wie vor darum, ob es so rechtens ist. Denn ich meine, dass die Stadtkasse lediglich einen Vollstreckungsbescheid auf den festgesetzten Beitrag erstellen kann, nicht auf die allgemeine offene Summe. Doch dazu habe ich bis jetzt keine vernünftige Antwort bekommen. 

Das die irgendwann sowieso fällig wird, ist mir sehr wohl bewusst. Mir geht es aber schlicht weg ums Prinzip.

@Solneshka91

"beleidigend muss man dennoch nicht werden"

Wo siehst Du eine Beleidigung?

@Solneshka91

"Mir geht es nach wie vor darum, ob es so rechtens ist."

Warum formulierst Du dann seine Frage nicht entsprechend? Das "Ist es überhaupt rechtens so, wenn der Festsetzungabescheid ..." wirkt in dem Kontext eher so, als wäre das für dich nur nebensächlich.

@Solneshka91

Dann mal ganz einfach:

  1. Der Festsetzungsbescheid ist für die Zukunft und wird nicht vollstreckt
  2. Nur die fälligen Beiträge zwischen 2013 und 2016 sind Vollstreckungsbescheid erfasst
  3. Auf jeden Einzelbescheid der Vergangenheit war eine Rechtsmittelbelehrung. Zu dem Zeitpunkt hättest du aktiv werden müssen, das hast du versäumt.
  4. Der Vollstreckungsbescheid ist rechtens und und vor allem rechtskräftig.

Jetzt mach daraus was du willst, mehr Antworten gibt es von mir nicht.

Also die Differenz von fast 800 Euro scheint mir doch zu hoch. Kannst du zumindest 60 Euro plus das was danach noch regulär angelaufen ist zahlen?

Am besten nimmst du Kontakt mit Ihnen auf. Vielleicht würde es auch Sinn machen dem Bescheid schriftlich zu widersprechen. "Schaden" kann das eigentlich nicht.

Vielleicht kannst du dich ja von der Verbraucherzentrale oder einer Schuldnerberatung unterstützen lassen.

Wichtig ist auf jede Fall aktiv zu werden und dies auch zu dokumentieren.

vergiss meine Antwort. da war das Bild noch nicht online. schuldest du denn wirklich seid 2013 GEZ? deswegen ja die große Summe. bleibe beim aktiv werden.

Wie kommst Du darauf, dass ein Gläuber Rücksicht auf dein zigfaches ignorieren nehmen muss? Wenn Du dich selbst in die Insolvenz treibst, schaue auf dich.

Ratenzahlung ist Kulanz.

Auf das Thema Ratenzahlung bin ich nur gekommen, da es gängig ist z.B. auch beim Gerichtsvollzieher. Muss man mich hier gleich anmachen? Ich Frage doch auch ganz vernünftig. 

Komisch aber, das keiner mir meine wirklich gestellten Fragen beantworten kann... 

@Solneshka91

Wo ist Zaunpfahl, wo ist der Zaunpfahl?

Wenn "alle anderen" dich nicht verstehen, solltest Du ggf. mal über deine Formulierung nachdenken und ob Du zu sehr bei den Antworten "deine" Sprache erwartest.

Mehrere Leute haben dir zielführend geantwortet. Wenn Du eine Ratenzahlung möchtest, musst Du beim Gläubiger anfragen.