Soll ich als alleinerziehender Vater den Unterhalt titulieren lassen, denn die Mutter zahlt bislang keinen Unterhalt?

8 Antworten

Die Mutter ist den bei dir lebenden Kindern unterhaltspflichtig, zumindest den minderjährigen. 

Du hast das Recht, den Unterhalt für diese Kinder bei ihr einzufordern. 

Dazu solltest du ihn auch titulieren lassen, denn nur mit einem Titel besteht die Möglichkeit, den darin festgelegten Unterhalt einzuklagen, ggf. pfänden zu lassen (auch später noch..., die Verjährungsfrist dafür beträgt bei regelmäßiger Mahnung 30 Jahre...).

Du könntest dich dazu an das Jugendamt wenden und eine kostenlose "Beistandschaft" einrichten lassen, dann übernimmt es das JA, die Einkommensnachweise der Mutter einzufordern, den Unterhalt zu berechnen und zu titulieren.

Zwar hat die Mutter einen "Selbstbehalt", allerdings unterliegt sie gegenüber minderjährigen Kindern auch einer "erhöhten Erwerbsobliegenheit": sie muss alles ihr Mögliche tun, um minderjährigen Kindern wenigsten den Mindestunterhalt zahlen zu können, also einen Vollzeitjob annehmen oder ggf. auch einen Nebenjob.....

Bereits volljährige Kinder müssen ihren möglichen Unterhalt von den Eltern selbst einfordern - beide Eltern wären dann anteilig barunterhaltspflichtig......

Meine Ex hat sich bisher immer geweigert Termine beim Jugendamt wahrzunehmen. Ist es ein Unterschied ob ich den Unterhalt über das Jugendamt titulieren lasse oder einen Anwalt beauftrage (abgesehen von den Kosten beim Anwalt) wenn das Jugendamt den gleichen Effekt hat würde ich es dort versuchen alleine schon wegen der Kosten.

@HerrJemine27

der effekt ist der gleiche, das jugendamt arbeitet allerdings kostenfrei. wenn sie die unterlagen nicht einreicht zur bererchnung, dann musst du klagen gehen. wenn sie kein nennenswertes einkommen über selbstbehalt hat, bekommst du auch vom jugendamt keinen titel da sie nicht leistungsfähig ist im moment. bleibt nur unterhaltsvorschuss solange kind u12 ist.

@HerrJemine27

Das Jugendamt arbeitet zwar kostenlos, allerdings ist es nicht berechtigt, der Mutter ein "fiktives Einkommen" anzurechen - dieses könnte nur im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung erfolgen...

  • Als fiktives Einkommen würde zugrunde gelegt,was die Mutter bei einem Vollzeitjob verdienen könnte, wenn sie ihrer Erwerbsobliegenheit nachkommen würde. Danach würde dann die Höhe des Unterhaltes berechnet und tituliert werden können....

Auch könnte das Jugendamt den Selbstbehalt der Mutter nicht herabsetzen, wenn sie durch das Zusammenleben mit einem Partner o.ä. eine "Haushaltsersparnis" hätte... - ein Gericht könnte dies schon....

Das Jugendamt dürfte für die Höhe des Unterhaltes nur das tatsächliche Einkommen der Mutter zugrunde legen, wodurch sie bei einem Teilzeitjob ggf. schlicht und einfach "nicht leistungsfähig" wäre, keinen Unterhalt zahlen bräuchte.

Das Familiengericht hat da eben andere Möglichkeiten.....

@DFgen

nein das jugendamt kann das nicht, dass kann ein gericht nur machen. aber selbst wenn fiktives gehalt eingerechnet wird, tituliert wird etc, ist es solange die  mutter wenig verdient wiederum nicht vollstreckbar. das ist die andere seite der geschichte.

wenn sie nur 450 euro verdient, dann ist sie leistungsunfähig und kann nicht zahlen. du würdest also weder unterhalt noch titel bekommen.  egal wie oft du sie auffordern würdest, sie könnte einfach nicht zahlen und würde es auch nicht. da ist dein bekannter auf dem holzweg.

sie kann gerichtlich aufgefordert werden vollzeit arbeiten zu gehen. es kann dann fiktives einkommen eingerechnet werden u. darauf könnte ein titel erwirkt werden. der wiederum ist nicht vollstreckbar und würde auch nie vollstreckt werden, solange sie zu wenig einkommen hat. du drehst dich also im kreis.

deine baustelle ist mehr der umgang. hier zählt, der umgangsberechtigte holt und bringt das kind. wie sie das macht ist ihr problem. wenn du also keine größeren distanzen geschaffen hast, warum solltest du fahren? lass die km zahlen. sie muss keine feiertage übernehmen, auch keine ferien - sie kann es beschränken auf einmal im monat. sie könnte umgang völlig verweigern. das ist ihr überlassen. da auch das jugendmat nicht vermitteln kann, lass die km fallen. reagiere nicht mehr auf sie und wenn sie was möchte wie umgang, dann weiß sie wo kind wohnt. wirf ihr das kind nicht hinterher. soll sie sich selbst kümmern. oder es eben lassen.

Ich denke da wird es drauf hinaus laufen. Schlimm ist nur das das Kind an der Mutter hängt, sie ihm aber immer sagt er könne nicht kommen weil ich ja so uneinsichtig sei und nicht die Hälfte der Fahrtstrecke übernhme. Dabei ist sie gut 100 km weggezogen.

Hast du eine Beistandsschaft über das Jugendamt?

Ich bin erstaunt, dass deine Ex nicht massiv gedrängt wird, eine Vollzeitstelle anzunehmen, um den MIndestunterhalt zu zahlen bzw. ihr ein fiktives Einkommen angesetzt wird. Durch die Titulierung verjähren die Unterhaltsschulden nicht, wenn du den Titel regelmäßig erneuern lässt.

Bis jetzt habe ich das noch nicht in Angriff genommen. Wenn Sie Ihren Pflichten nachkommen würde und Ihre Kinder jedes 2.WE und zur Hälfte in den Ferien nehmen würde, dann würde mir das schon reichen. Das jüngste Kind war in 1 1/4 Jahren nur an 15 Tagen bei ihr (inkl. Ferien). Aber da sie das nicht macht, denke ich das eine finanzielle Unterstützung von ihr geleistet werden muss.

@HerrJemine27

es ist nicht ihre pflicht die kinder jedes zweite we und die hälfte der ferien zu nehmen. das siehst du völlig falsch.

Durch Titulierung wird die Verjährung gehemmt.

wann sind schulden wirklich „verjährt“? - Schuldenhelpline www.schuldenhelpline.de/typo3conf/ext/user_z35pdf/.../download.php?... 

Also regelmäßig neu auflaufende Forderungen titulieren lassen.

der titel muss jedes jahr erneut eingefordert werden, schriftlich. sonst gilt der anspruch als vertan.

@haufenzeugs

Soweit zum Thema Halbwissen: 

Vollstreckbarer Titel: Gültigkeit 30 Jahre - Kreditexperten.com www.kreditexperten.com/vollstreckbarer-titel-gultigkeit-30-jahre/    

Neu entstehende Forderungen müssen hier tituliert werden.
@wilees

Haufenzeugs hat leider recht, ein Titel verjährt zwar erst nach 30 Jahren, aber man muss mindestens einmal im Jahr das Geld einfordern, bzw. pfänden, sonst ist der Anspruch verwirkt und steht einem nicht mehr zu. Und die Pfändung zahlt man erst mal selbst..

Ist leider geltendes Recht. Ich habe auch zwei Titel, aber da nichts zu holen ist und ich nicht jedes Jahr pfänden konnte, ist mein Anspruch verwirkt. So steht es im Gesetz und so hat es mir das Jugendamt und der Anwalt erklärt.

Im Unterhaltstitel ist normalerweise der Anspruch bis zum 18. Lebensjahr bereits tituliert (so in meinen Titeln), da muss nichts mehr nachtituiert werden (ausser er/sie verdient extrem mehr und muss mehr zahlen dadurch).

Titulieren lassen ist eine Sache - aber bei dem Minijob wird sie niemals unterhaltspflichtig werden. Sie verdient viel zu wenig. Dass sie sich kaum um die Kinder kümmern mag, ist traurig.

Bis zu einem Alter von 12 Jahren kannst du vom JA Unterhaltsvorschuss beantragen. Hast du schon darüber nachgedacht, das alleinige Sorgerecht zu beantragen?

Alles Gute!



sie ist bereits unterhaltspflichtig, du meinst zu sagen sie wird niemals leistungsfähig. nund darum wird sie es wohl machen. sie kann aber fiktives einkommen angerechnet bekommen und ihr einkommen wird gepfändet das wäre auch mgl.

was soll er in der sache mit alleinigem sorgerecht? das hat überhaupt nix miteinander zu tun.