Anspruch auf Kinderfreibetrag bei Unterhaltszahlung?

3 Antworten

Von der Logik her würde ich sagen ..ja, steht ihm zu..aber nur von der Logik.

Was das Gesetz dazu sagt, das wird dir sicher das Finanzamt beantworten können, frag dort nach!

das Finanzamt trägt, sofern beide Elternteile steuerlich erfaßt sind, bei jedem Elternteil ein halbes Kind ein.

sollte bisher das "komplette" Kind bei der Mutter berücksichtigt sein, so muß der Vater einen Antrag auf Lohnsteuersteuerermäßigung stellen, damit ihm der hälftige Kinderfreibetrag eingetragen wird.

und ja, der Kinderfreibetrag steht JEDEM Elternteil zur Hälfte zu

Nein, das steht im nicht zu - das macht aber nichts, denn in 99% aller Fälle hat der Kinderfreibetrag KEINERLEI FINANZIELLE AUSWIRKUNG!

Die Mutter bekommt für das Kind das Kindergeld von 190- Euro. Im Gegenzug kannst Du 95,- Euro vom Kindesunterhalt abziehen. Du bekommst also bereits die Hälfte vom Kindervorteil. Man bekommt aber nur entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag, nicht beides zusammen. Den Kinderfreibetrag statt des Kindergeld bekommen aber nur Leute mit sehr hohem Einkommen, den nur bei ihnen führt der Kinderfreibetrag zu einer höheren monatlichen Entlastung als 190,- Euro. . 

wurzlsepp668  13.06.2016, 16:36

tja, leider ist die Antwort (zumindest teilweise) FALSCH .....

der Kinderfreibetrag steht jedem Elternteil zur Hälfte zu .....

der Kinderfreibetrag wirkt sich auf die Zuschlagsteuern aus (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer)

und stell Dir vor:

auch mir (unverheiratet, ein Kind) steht der halbe Kinderfreibetrag zu .....

steht sogar auf meinem Steuerbescheid (beim Solidaritätszuschlag).

das Finanzamt (und NUR dieses) führt mit der Steuererklärung eine Günstigerprüfung durch und stellt fest, ob Kinderfreibetrag oder Kindergeld günstiger sind.

Lunashine 
Fragesteller
 13.06.2016, 16:41
@wurzlsepp668

Also macht es für den Kindesvater, der kein KiG bezieht, Sinn, den hälftigen KiFreibetrag zu beantragen?

Roland Sperling  13.06.2016, 23:30
@wurzlsepp668

Bei einem Bruttoeinkommen von z.B. 2.700,- Euro macht der halbe Kinderfreibetrag gerade mal 4,- Euro Steuerersparnis aus, also praktisch nichts.

Lunashine 
Fragesteller
 13.06.2016, 16:38

Soweit mir bekannt ist, bekommt die Kindesmutter KiG und bei ihr ist der KiFreibetrag eingetragen

wurzlsepp668  13.06.2016, 16:40
@Lunashine

nein, der Mutter steht nur der Hälftige Kinderfreibetrag zu.

ansonten hätte ich seit 14 Jahren einen falschen Kinderfreibetrag ....