Privatweg, Wegerecht

7 Antworten

Ich denke Ihr habt das Recht den Weg nutzen zu dürfen. Was die Reinigung betrifft ist das nun einmal ein kleiner negativer Aspekt welchen Ihr abstellen könnt in dem ihr mit dem

a. Landwirt eine Einigung findet

b. Ihr den Weg selbst reinigt.

Alles andere macht 0 Sinn und was hat die Gemeinde mit dem privaten Eigentum des Landwirts zu schaffen? Eigentlich nichts und somit bringt das nicht den gewünschten Erfolg...

Und natürlich interessiert sich die Gemeinde somit auch nicht für diesen Privatweg.

Jupp - so is´ett!

Ich denke solange der Weg mit einem normalen Auto passierbar ist, hast du schlechte Karten. - Nur weil dein Rolls Royce schmutzig werden könnte, wenn du den Weg nutzt, wird man dem Landwirt nicht gleich die Nutzung verbieten und auch keine Reinigungspflicht aufbrummen.

Als Fußgänger ist man allerdings doppelt angep***t, wenn man den einzigen Weg zum Haus nicht ohne Gummistiefel passieren kann.

Dazu gibt es sicher schon Urteile, die man ergoogeln kann. - Die Frage ist, ob du selbst auch konsequent den teuren Rechtsweg beschreiten willst.

Die Straße gehört dem Landwirt. Ihr kommt zu eurem Haus, mehr Anspruch habt ihr nicht. Viele Straßen, die den Gemeinden gehören sind oft auch in einem sehr schlechten Zustand. Da wird auch nichts gemacht.

Wir wohnen in einem Haus zu dem nur ein Privatweg führt, für den wir allerdings das Wegerecht bzw Benutzungsrecht haben.

Und damit ist schon alles gesagt.

Nun ist es allerdings so, dass der Landwirt dem dieser Weg gehört, diesen derart verschmutzt dass es zum Teil kaum noch erkennbar ist, dass die Straße überhaupt asphaltiert ist.

Und? Auch auf einer verdreckten Fahrbahn kann man ohne Weiteres fahren.

Der Zustand ist wirklich schlimm und meiner Meinung nach inakzeptabel.

Das ist schön, rechtlich aber völlig irrelevant.

Nun zu meiner Frage, ist es Möglich durch eine Beschwerde etc. den Landwirt dazu zu bringen die Instandhaltung und Befahrbarkeit der Straße zu gewährleisten?

Nein. Der Wegzustand ist solange egal, wie die Befahrbarkeit per se mit einem Fahrzeug üblicher Bauart möglich ist. Alles andere ist Sache der Vertragspartner bzw. der Baulast.

Oder ist es Möglich sich mit einem sochlen Anliegen an die Gemeinde zu wenden?

Es handelt sich um eine Frage des Zivilrechts. Das geht die Kommune rein gar nichts an. Nur wenn ggfs. der Strassenzustand die Befahrbarkeit und somit die Inanspruchnahme des Wegerechts schwerwiegend beeinträchtigen bzw. unmöglich machen würde, wäre m.E. eine Zivilklage evtl. erfolgversprechend. Dazu wäre aber u.a. mindestens ein neutrales Gutachten (durch das zuständige Amtsgericht beauftragt) erforderlich, ganz zu schweigen vom evtl. jahrelangen Instanzenweg. Für das Geld könnt ihr dem Grundbesitzer auch gleich anbieten, die Straße selbst zu pflegen. Billiger und schneller wäre es allemal.

Was steht dazu im Kaufvertrag/Mietvertrag ? Habt ihr das alleinige Nutzungsrecht oder kann der Bauer/der Besitzer des Weges diesen als Zufahrt zu seinen Feldern mitbenutzen? Da es sich um einen Privatweg handelt, hat die Gemeinde kaum Einfluss. Wenn ihr das alleinige Nutzungsrecht habt, droht mit der Sperrung des Weges (Gatter, Tor, Schranke etc). Anderenfalls sprecht doch mit dem Bauern, ob der seinen Dreck nicht wieder wegmachen kann (so einmal im Monat).

Das Wegerecht hebt das Eigentum nicht auf.

Habt ihr das alleinige Nutzungsrecht oder kann der Bauer/der Besitzer des Weges diesen als Zufahrt zu seinen Feldern mitbenutzen?

Nachdem der Ökonomierat diesen Weg ja laufend befährt, handelt es sich ganz offensichtlich um ein simples Wegerecht, vermutlich dauerhaft als Last im Grundbuch abgesichert, um die Erreichbarkeit des Grundstücks des OPs zu gewährleisten. Anders wäre das Grundstück vermutlich gar nicht mit Baurecht versehbar gewesen (Anbindung an die öffentliche Verkehrsfläche ist Pflicht).