Ab wann gilt man (bei ersttätern ) als vorbestraft?

5 Antworten

das mit dem Bundeszentralregister wurde hier ja schon richtiggestellt, mich wundert aber, dass nicht auch erwähnt wurde, dass man juristisch entsprechend nicht erst mit dem Eintrag ins Führungszeugnis als vorbestraft gilt. Eine Person gilt in Deutschland als vorbestraft, sobald gegen sie eine Strafe in einem Strafprozess ausgesprochen oder ein Strafbefehl
verhängt wurde und diese Maßnahme rechtskräftig geworden und nicht
getilgt worden ist. Auch eine Verurteilung auf Bewährung gilt als
Vorstrafe.

Jede rechtskräftige Verurteilung eines Strafgerichts ist eine Vorstrafe. Diese taucht aber nur im polizeilichen Führungszeugnis auf, wenn sie über 90 Tagessätze beträgt oder mehr als eine Vorstrafe existiert.

Im Grunde richtig, allerdings tauchen mehrere Verurteilungen, wenn sie dann die 90 Tage überschreiten, im Führungszeugnis auf.

Wenn es im Bundeszentralregister vermerkt ist.

Raabtt 
Fragesteller
 03.06.2016, 05:31

Ja tolll

silazio  03.06.2016, 05:33
@Raabtt

Und ins Bundeszentralregister kommen Urteile mit Geldstrafen ab 90 Tagessätzen bzw. 3 Monaten Freiheitsstrafe (dies ist beides deckungsgleich).

gri1su  03.06.2016, 05:47
@silazio

Das hast du sicher mit dem Führungszeugnis verwechselt. In das BZR werden auch rechtskräftige Urteile / Beschlüsse / Auflagen unter diesem Limit eingetragen.

Raabtt 
Fragesteller
 03.06.2016, 05:48
@silazio

Undsonst nichts ?

silazio  03.06.2016, 06:28
@gri1su

Aus dem  Bundeszentralregister kann jede Person einen Auszug verlangen. Dieser Auszug nennt sich Führungszeugnis. Häufig wird das Zeugnis bei der Bewerbung in bestimmten Berufsgruppen verlangt.

Führungszeugnis – Was wird eingetragen?
Das Führungszeugnis ist mit dem Zentralregister nicht deckungsgleich, sondern enthält weitaus weniger Eintragungen. Nach § 32 BZRG werden ausschließlich Geldstrafen (Urteil oder Strafbefehl) von mehr als insgesamt 90 Tagessätze und Freiheitsstrafen (Vorstrafe) von mehr als 3 Monate in das Führungszeugnis aufgenommen.

http://www.fachanwalt.de/ratgeber/ab-wann-gilt-man-als-vorbestraft

Artus01  03.06.2016, 08:02
@silazio

Du verwechselst da was.

Das Führungszeugnis wird aus den Eintragungen im Bundeszentralregister erstellt. Im Bundeszentralregister werden alle rechtskräftigen Verurteilungen eingetragen, auch wenn es nur 30 Tagessätze gegeben hat. Diese Eintragungen kommen aber nicht ins Führungszeugnis.

Gibt es nun mehrere Verurteilungen, die zusammen 90 Tage überschreiten, erscheinen diese Einträge auch im Führungszeugnis.

Mehr als 90, also ab 91. außerdem bei mehreren Strafen.