Ab wann gilt man in der Schweiz als "vorbestraft"?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ab einer Busse von Fr. 500.- ist man im zentralen Strafregister eingetragen. Zugriff auf dieses Register haben Polizei und Gerichte. Andere Personen haben nur Zugriff, wenn du denen eine schriftliche Einwilligung gibst.

Danke, super Antwort. Woher hast du diese Infos?

@DevilDriver666

Ich bin Schweizer ;) und habe das mal gelernt.

@Michel76

So, soo???!!!! Grüessli Igitta

Wenn man zum Beispiel in Italien eine Strafe von 6 Monaten Zuchthaus oder mehr (auch bedingt) kassiert, kommt man nach der Bewährungszeit (zBsp 7 Jahre) aus dem Strafregister raus, bleibt aber lebenslänglich im Europäischen Polizeiregister als Registrierter Krimineller --- Criminale Registrato sitzen. Jeder Polizist in Europa vom Korporal aufwärts sieht den Record auf seinem Computer. Man kann damit leben, auch wenn es nicht angenehm ist und man auch nach 40 Jahren halt drauf angesprochen wird

zBsp wenn man eine Anzeige plaziert und der Herr am Computer einfach folgert dass es sich um einen Racheakt unter Kriminellen handelt --- also gut, das habe ich mir ja selbst eingehandelt