ab wann gilt ein diebstahl als raub

8 Antworten

Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube Diebstahl ist, wenn du dir etwas nimmst, das dir nicht gehört. Raub ist, wenn du dir etwas mit Gewalt nimmst, das dir nicht gehört.

Raub ist ein Diestahl mit Gewaltanwendung. § 242 StGB - Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 249 StGB - Raub

(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Das hat mit dem Wert nichts zu tun.

Von Raub spricht man immer dann, wenn die Herausgabe der Sache mit Gewalt erzwungen worden ist.

Das hängt doch nicht vom Wert der Beute ab, sondern davon, wie die Beute erlangt wurde. Den Raub zeichnet die Gewaltanwendung aus.

Gruß Ragnar

Der Raub (§ 249 StGB) setzt sich aus den Delikten Diebstahl und Nötigung zusammen.

Tatobjekt des Raubes ist (wie bei Diebstahl und Unterschlagung) eine fremde bewegliche Sache. Tathandlung des Raubes ist die Wegnahme der Sache unter Anwendung bestimmter Zwangsmittel.