Ab wann gelten die Menschenrechte?

Das Ergebnis basiert auf 20 Abstimmungen

Bereits in den ersten 22 Schwangerschaftswochen (als Embryo) 55%
Ab der Geburt als geborener Mensch 45%
Ab der 22ten Schwangerschaftswoche (als Fötus) 0%

15 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ab der Geburt als geborener Mensch

Diese Rechte beginnen mit der Geburt.

DerLiberale  24.10.2010, 10:20

Eigentlich ziemlich traurig, dass die Fragestellering bei solch einer Umfrage von der besten Antwort gebraucht macht und somit ihre eigene Meinung über andere Äußerungen bei der Frage erhebt.

Kayahi 
Fragesteller
 24.10.2010, 16:25
@DerLiberale

Zu dem Zeitpunkt als ich den Stern vergeben habe war das die beste Antwort, meiner Meinung nach. Warum ein Beitrag mit komplett anderer Aussage nicht die Chance auf einen Stern hatte, kannst du weiter unten lesen in meiner letzten Antwort zu deinem Beitrag. Ich habe es nicht nötig meine Meinung zu publizieren denn das Menschenrecht für alle geborenen Menschen ist Fakt. Wer das anders sehen möchte kann das tun, ich habe ja auch das Recht an dem Inhalt der Bibel zu zweifeln, auch wenn sie offiziell gültig ist als Grundlage des Christentums. Man darf auch an der Relativitätstheorie zweifeln, anerkannt bleibt sie trotzdem und damit Fakt.

Avuva  24.10.2010, 21:30
@Kayahi

Damals war das die beste Antwort? Das war die Antwort, die dir am besten gefallen hat, weil sie deine Ansichten bestätigt.

Eigentlich gehört die Frage gelöscht, da sie gegen die Richtlinien verstößt, denn du suchst ja gar keinen Rat, sondern nur Zustimmung. Du siehst dich doch hier als Hüterin der Moral und beanstandest wie ein Berserker:

kommentiert von Kayahi am 19.10.10
>Avuva ich habe deine Kommentare schonmal gemeldet weil es hier nicht erlaubt ist die Identität der User offen zu legen. Deine Kommentare wurden daraufhin gelöscht. Ich werde das immer wieder tun, weil es gegen die GF Regeln ist und unsachlich am Thema vorbei.
Erfahrungen mit mifegyne ???

2beers  25.10.2010, 22:39

@Kayahi: Drei Minuten und drei Antworten nach Deiner Frage wusstest Du also schon, dass dies die hilfreichste Antwort ist?

Kayahi 
Fragesteller
 28.10.2010, 19:21
@2beers

Ich habe den Stern nicht direkt vergeben als die Antwort gegeben wurde... Ich habe den Stern kurz vor der Antwort von Aronphoenix vergeben, also durchaus einige Zeit später als nach drei Minuten... Dass der Liberale mich bespitzeln, die Frage entdecken und alle Pro-Life Anhänger zusammen trommeln würde, konnte ich da noch nicht ahnen...

2beers  01.11.2010, 16:35
@Kayahi

@Kayahi: "bespitzeln"?

Kayahi 
Fragesteller
 01.11.2010, 23:21
@2beers

derLiberale guckt auf meinem Profil anscheinend regelmäßig was ich hier bei Gf schreibe...

elisi  02.11.2010, 10:51

Da steht es klipp und klar:

UNO Kinderkonvention (Rechte des Kindes), Art. 1 Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt.

Das Alter der Volljährigkeit wird in allen Staaten ab Geburt gerechnet.

elisi  02.11.2010, 10:55
@elisi

Dieser Konventionstext ist im übrigen ziemlich jung: 1989.

Bereits in den ersten 22 Schwangerschaftswochen (als Embryo)

Zum Verständnis dieser Frage ist es hilfreich, zu wissen, daß die Fragestellerin keinen Rat sucht, sondern Bestätigung ihrer Ansicht. Das belegt ihre Antwort auf die eigene Frage, ferner die Auswahl der für sie angeblich "hilfreichsten Antwort".

Am 22. Oktober 2010 20:07 hat sie auf die an sie persönlich gerichtete Frage: "Das Recht eines Menschen zu leben hängt für Dich ausdrücklich davon ab, was seine Mutter 'wünscht'? Tötung nach Wunsch!" mit einem eindeutigen "Ja" geantwortet.

In ihrer Frage am 21.10.2010 um 20:28 Uhr sieht sie eine angebliche "Gefahr, dass die Pro-Life Bewegung es schafft ihre Ansichten durchzusetzen" und fragt weiter: "Kann man dieser Gemeinschaft etwas entgegen setzen, wenn ja wo und wie?"

Demzufolge ist die Stoßrichtung dieser Frage hier klar. Es geht um den altbekannten Versuch, die sogenannten "Menschenrechte" auf Menschen zu beschränken, die geboren sind. Dazu wird per willkürlicher Definition festgelegt, daß ein Mensch erst durch seine Geburt überhaupt zum Menschen wird. Die Absicht dabei: Solange er noch nicht geboren ist, kann man mit ihm machen, was man will, auch umbringen.

Die spärlichen Antwortmöglichkeiten sind mit Bedacht gewählt, denn erst ab der 22. Schwangerschaftswoche besteht für Frühgeborene eine realistische Überlebenschance. Das bringt manche dazu, zu behaupten, ab diesem Zeitpunkt beginne das Menschsein.

Ebenfalls nicht zufällig sind die Formulierungen Embryo und Fötus gewählt. Diese medizinischen Fachbegriffe für einen Menschen in seinen frühen Entwicklungsstadien sollen verschleiern, daß es sich dabei um einen ebensolchen handelt. Alles mit dem Ziel, ihm die Menschenrechte abzuerkennen, faktisch zum Freiwild zu machen, das beliebig umgebracht werden darf.

Die grundlegenden Fragen lauten: Was macht einen Menschen aus? Ab wann ist ein Mensch Mensch?
Das von seinem Aufenthaltsort (im oder außerhalb des Mutterleibes) abhängig machen zu wollen, ist natürlich Unsinn, der aber gerne geglaubt wird, wenn man Ungeborenen dadurch das Menschsein, und folglich auch die Menschenrechte aberkennen will.

Denn, wenn dieser Schritt vollzogen ist, folgt im nächsten Schritt die Konstruktion eines angeblichen "Menschenrechts auf Abtreibung". Diesen Weg geht zum Beispiel Amnesty International seit Irene Khan.

Die biologischen Fakten sprechen eine andere Sprache.
Prof. Volker Herzog: "Der Mensch entwickelt sich nicht zum Menschen, sondern immer als Mensch. Die Begründung dafür ist folgende: Bei der Befruchtung verschmelzen die Vorkerne von Ei- und Samenzelle miteinander, wodurch ein neues Genom entsteht. Wichtig ist hierbei, dass dies rein zufällig und bisher nicht steuerbar geschieht. Dieses neue Genom verleiht der befruchteten Eizelle alle Potenzen für die Entfaltung des Individuums. Der Mensch und seine Individualität ergeben sich daher aus dem neuen Genom. Nach der Befruchtung unterliegt er zusätzlich Einflüssen äußerer Faktoren."
Das wird freilich von Abtreibunglobbyisten und deren Symatisanten aus ideogischen Gründen beharrlich ignoriert.

Kayahi hat im zarten Alter von 23 Jahren gleich zwei ihrer Kider auf dem Gewissen, sofern man überhaupt noch von Gewissen reden kann.

Nutzerin pukki75 schrieb am 2. März 2010 09:14 >... ich bin ganz ehrlich ich könnte kein kind abtreiben - habe eine abtreibung hinter mir und habe das bis heute seelisch nicht wirklich verkraften können obwohl ich auch 2 söhne habe(5 und 11)!!
http://www.gutefrage.net/frage/schwanger-und-jetzt#antwort11003079

Kayahi hat sich dagegen auf die Fahne geschrieben, den Menschen, denen das Leben der schwächsten und wehrlosesten Glieder unserer Gesellschaft, der ungeborenen Babys, unendlich viel wert ist, "etwas entgegen zu setzen."

Bereits in den ersten 22 Schwangerschaftswochen (als Embryo)

Ab dem Zeitpunkt der Zeugung sollte ein Embryo als werdendes menschliches Leben anerkannt werden. Gewisse Formen der Menschenrechte kann das Kind natürlich erst mit der Geburt in Anspruch nehmen, da es Rechte wie Religionsfreiheit etc. im Mutterleib noch nicht braucht. Allerdings geht es hier vermutlich um sein Recht auf ein eigenes Leben und um Abtreibung. Nun lässt sich darüber streiten ob es schon vor der 12ten SSw oder erst danach "vollwertig" ist und ein Recht darauf hat ausgetragen zu werden. Allerdings ist belegt, dass der Embryo schon wesentlich vorher Herzfunktionen aufweist und somit als LEBEWESEN definiert werden sollte und nicht bloß als lebloser Zellhaufen. Diese Herzfunktion setzt schon 5teSSW(je nach Entwicklung +/-) ein, also weit vor der 12 Woche. Da aber schon von Anfang an klar ist, dass sich aus eben dieser Ei und Samenzelle kein Fisch sondern aufgrund seines genetischen Erbgutes ein vollwertiger Mensch entwickeln wird, ist von Anfang an nicht daran zu rütteln, dass es sich hier um entstehendes menschliches Leben handelt, das ALLE Rechte hat. Ein Kind ist ja auch nicht minderwertiger als ein Erwachsener nur weil es noch nicht alles kann. Denke in dem Punkt stimmt mir jeder zu. Warum sollte also ein Embryo weniger Rechte haben und minderwertiger sein als ein Kind? In beiden Fällen ist klar, dass in absehbarer zeit mal ein Erwachsener bzw. ein Kind wird.

Bereits in den ersten 22 Schwangerschaftswochen (als Embryo)

Das Recht auf Leben, überhaupt geboren werden zu können, ist das elementarste aller Menschenrechte. Wem schon das verweigert wird, dem nützen alle andern Rechte nichts!

Die Grundrechte, Artikel 2:

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Das steht nicht, dass Ungeborene ausgenommen wären!

http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html

Bereits in den ersten 22 Schwangerschaftswochen (als Embryo)

Jeder Mensch hat das Recht, leben zu dürfen. Mensch ist man von Anfang an, nicht durch die Geburt.

Kayahi 
Fragesteller
 25.10.2010, 13:39

Das ist keine Antwort auf die Frage ab wann das Menschenrecht gilt, also offiziell gültig ist, aber gut, Meinungsfreiheit gilt natürlich trotzdem.

Progo  25.10.2010, 20:15
@Kayahi

Doch, das ist eine Antwort: Von Anfang an! Du stellst dich wieder Mal absichtlich dumm, weil Dir diese Antwort nicht passt.

Kayahi 
Fragesteller
 25.10.2010, 22:44
@Progo

Nein, dies ist eine persönliche Meinung ab wann die betreffende Person ethisch gesehen das Menschenrecht anwenden würde.