Kann mir mein Chef eine Abmahnung für eine "Diskussion" mit ihm erteilen?

5 Antworten

Das ist schwer zu sagen. Er müsste genau begründen, warum Deine Einlassungen abgemahnt werden. Wenn Du die Kooperation verweigerst, kann er das sicher abmahnen. Wenn er nur verärgert ist, reicht das nicht aus. In größeren Betrieben gibt es einen Betriebsrat, der sich um solche Dinge kümmern muss. Ansonsten kannst Du nur rechtlich dagegen angehen. Das geht einfach, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht hast oder Mitglied einer Gwerkschaft bist.

Er kann dir eine Abmahnung schreiben. Dann musst du schriftlich dazu Stellung nehmen und kannst verlangen, dass deine Stellungnahme zu den Akten genommen wird wie die Abmahnung. Du kannst auch darauf klagen, dass die Abmahnung nicht zu den Akten genommen wird. (Bei der zweiten in gleicher Sache könnte ja eine Kündigung kommen).

Familiengerd  20.05.2014, 18:23
(Bei der zweiten in gleicher Sache könnte ja eine Kündigung kommen).

Im Beispiel dieses Falles ganz sicher nicht - jedenfalls keine, die Bestand haben könnte!!

Eine Abmahnung muss detailliert begründet werden. Eine Diskussion alleine ist kein Abmahnungsgrund. Sollte er tatsächlich mit einer Abmahnung um die Ecke kommen, würde ich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht einen Gegendarstellung formulieren lassen, die zur Personalakte genommen werden muss oder auf Entfernung dieser Abmahnung aus der Personalakte klagen. Ich rate dringend davon ab, sowas selbst aufzusetzen. Viel zu schnell hat man sich aus Unkenntnis ein Eigentor geschossen.

Familiengerd  20.05.2014, 18:22

Eine solche Abmahnung ist doch das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben steht; dafür lohnt es sich doch nicht, Geld für einen Anwalt auszugeben!

October2011  20.05.2014, 20:05
@Familiengerd

Doch. Sie zeigt, dass man als Arbeitnehmer selbstbewußt genug ist, sich zur Wehr zu setzen.

Es sind häufig diejenigen, die keine Grenze ziehen, die Überstunden leisten "dürfen" usw.

October

ralosaviv  20.05.2014, 21:59
@Familiengerd

Es kommt ja nun auch darauf an, was der ArbG für einen Schmarn in diese Abmahnung rein schreibt. Sollte er z. B. die Behauptung aufstellen, der ArbN sei ihm gegenüber beleidigend geworden, ist es jedenfalls nicht empfehlenswert, dazu zu schweigen.

Hallo,Chef kann dich abmahnen, wird dafür eine Begründung finden. Dann musst du eine Gegendarstellung schreiben, die dann zu deiner Personalakte genommen werden muss. Gegen die Abmahnung gerichtlich würde ich nicht vorgehen, lohnt sich nicht und das Arbeitsverhältnis ist dann ganz vergiftet.Anwalt lohnt nicht, kostet nur viel! Beim Arbeitsgericht zählt jeder seinen Anwalt selbst, egal ob er verliert und gewinnt. Falls du dort bleiben willst, Schluck die Kröte.

Kann er machen. Wenn du siehst, er ist auf 180, und dann anfängst ihn zu korrigieren und irgendwas zu diskutieren.. Selbst Schuld! Ich hätte bis morgen gewartet....

ralosaviv  20.05.2014, 17:57

Sicher kann er das machen. Die andere - und eigentlich entscheidende - Frage ist aber, ob so eine Abmahnung rechtlich überhaupt haltbar wäre.

5P4NKY 
Fragesteller
 20.05.2014, 18:51

Das wäre ein anderer Sachverhalt. Er hat quasi nur einen Grund gesucht sich abzureagieren und damit es einen Grund gibt, hat er mir das Wort im Mund verdreht, was ich natürlich richtigstellen wollte. So kam es zur "Diskussion".