Grundrechte / Menschenrechte

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Jeder Mensch hat allein deshalb, weil er ein Mensch ist, einen Anspruch auf bestimmte Rechte. Man nennt sie Rechte, weil sie Dir ermöglichen, etwas zu sein, zu tun oder zu haben. Diese Rechte schützen Dich vor Leuten, die Dir Unrecht oder Schaden zufügen wollen. Sie helfen uns auch dabei, miteinander auszukommen und in Frieden miteinander zu leben.

Zu diesen Rechten gehören das Recht auf Leben und das Recht auf Freiheit, Religionsfreiheit, das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf eine eigene Meinung und das Recht auf Bildung. Es handelt sich um insgesamt dreißig grundlegende Rechte.

Das heißt, dass Menschenrechte überall für alle Menschen gültig sind. Damit die erste subjektive Bedeutung praktisch realisierbar ist, muss die zweite intersubjektive Bedeutung erfüllt werden: Die Anerkennung des Menschenrechtes und dessen Geltung für jeden Menschen. Dabei ist jeder Mensch dazu verpflichtet, die Menschenrechte seiner Mitmenschen zu respektieren. Denn wenn sich jemand auf die Menschenrechte beruft, aber diese in der Mitwelt nicht anerkannt werden, ist die Berufung eines jeden Menschen auf dieselben Menschenrechte zum Schutze seiner elementaren Interessen, nicht erfüllt worden. Deshalb werden tragfähige und rechtliche Instrumente gebraucht, um die allgemeingültige Anerkennung der Menschenrechte zu garantieren. Dabei sind alle Staaten, die der UNO beigetreten sind, dazu verpflichtet worden, die Menschenrechte in ihren nationalen Rechtssystemen zur vollen Geltung zu bringen.

Grundrechte hingegen sind noch einmal in den jeweiligen Nationen geregelte weitere Rechte der jeweiligen Staatsbürger. Hierzu zählen zum einen die (nochmailige) Bestätigung der Menschenrechte aber auch weitere Rechte wie das Wahlrecht etc.. In Deutschland  sind die Grundrechte im Grundgesetz geregelt.

Insofern haben Menschen- und Grundrechte zum Teil den gleichen Inhalt aber die Grundrechte sind nochmal etwas spezieller und gelten eben nur für die jeweiligen Staatsbürger.

Also in Deutschland gibt es das Grunggesetz :,, Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.´´ 

Ich denke Grundrechte und Menschenrechte sind so gut wie das gleiche. 

Die Unterscheidung ist nicht ganz korrekt.

Du kannst Bürger- und Menschenrechte gegenüberstellen. Bürgerrechte gelten dabei dann (eigentlich) nur für Staatsangehörige, Menschenrechte für jedermann. Grundrechte sind eine Sammlung bestimmter solcher Rechte in unserem Grundgesetz.

Hallo,

im GG steht es doch ganz klar:

Zitat: " Artikel 1.

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

****(2) Das Deutsche Volk bekennt sich** darum **zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.****

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."

Deutlicher geht es doch wohl nicht mehr! Dies ist ein Bekenntnis, so wie sich andere Menschen zur kath. Kirche bekennen - alles klar!

MfG

hadiho

Dies ist ein Bekenntnis, so wie sich andere Menschen zur kath. Kirche bekennen - alles klar!

Das ist etwas anderes. Mustafa Selim Sürmeli, dessen Anhänger 'hadiho' zu sein scheint, hat wohl wegen seines Migrationshintergrunds gewisse Probleme mit einigen Begriffen aus der deutschen Sprache.

Grundrechte sind von Land zu Land verschieden. Grundrechte wären die Verfassung (oder bei uns das Grundgesetz).

Menschenrechte gelten immer und in jedem Land. Leider interessiert das die meisten Diktatoren nicht.