Ab wann französische Staatsbürgerschaft?
Hallo Leute meine Frage an euch ist, ob man nach acht Jahren Franzose ist ,wenn man ein Haus hat das auf seinen Namen läuft ,dass man nur als Ferienhaus benutzt( zweit Wohnsitz oder einfach nur Eigentum )? Da ich gehört habe ,Dass mein Onkel Französin geheiratet hat und dadurch schon über acht Jahren Frankreich wohnt und eine französische Staatsbürgerschaft beantragen könnte.
*und ob in so einem Falle eine “halb halb „ deutsch französisch Staatsbürgerschaft ginge ?
Sorry für die womöglich schlechte Rechtschreibung und womöglich das Fehlen von Präpositionen da ich es gesprochen habe,
Vielen dank für gute Antworten
4 Antworten
Wer mit einem französischen Staatsbürger verheiratet ist, kann die französische Staatsbürgerschaft beantragen
- nach drei Jahren, wenn die Eheleute ihren Wohnsitz in Frankreich haben
- nach vier Jahren, wenn die Eheleute im Ausland leben und der französische Partner in dieser Zeit beim französischen Konsulat gemeldet war.
- nach fünf Jahren in allen anderen Fällen
Quelle: https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F2726
Google -> französische staatsbürgerschaft für deutsche erwachsene
Doppelte Staatsbürgerschaft geht.
Also arbeiten dort drüber die Finanzen machen und steuern , sowie Strom Wasser und Gas immer haben ?
Denke man kann in der EU im Ausland leben aber die Bürgerschaft bekommt man dennoch kaum und man bleibt dort ein Fremder und Ausländer
wenn man zb in Österreich oder Frankreich wohnt und arbeitet für mindestens 10 oder 15 Jahre kann man Bürger werden
oder hat als Ausländer einen Aufenthaltspass
Französisch zu sprechen ist für Muttersprachler einfach doch für Ausländer ist die Sprache schwer perfekt zu beherrschen auch gibt es in den Regionen Dialekte
Also steuern machen und Finanzen so wie dort Strom Wasser und Gas haben , dort über das Haus
Du müsstest 5 Jahre dort Leben und deinen Lebensunterhalt dort selber verdienen. Du musst auch Sprachkenntnisse vorweisen können.
Du musst dich physisch in Frankreich aufhalten. Arbeiten: Deine Arbeitsstelle muss in Frankreich sein.
Also wenn man selbständig ist und dort seinen unternehmend Sitz anmeldet ?
Und zb wen aufgrund dessen mal jede Woche oder jeden Monat dort ist ?
Ja. Da du ja auch dort leben, also physisch anwesend sein musst sollte das gehen.
Nein. Du musst durchgehend 5 Jahre dich in Frankreich aufhalten.
Und so als zweit Wohnsitz ab und zu an Wochenenden da sein ?
Nein. Das reicht nicht.
Jo aber wer prüft das ob man immer dort ist
Der Zweitwohnsitz alleine reicht schon mal nicht. Wenn dann Hauptwohnsitz. Desweiteren können die Behörden Nachweise verlangen und haben schon ihre Mittel und Wege das rauszufinden wenn sie wollen.
Ah aber noch was , meine Großeltern wie meine Mutter kommen aus dem Saarland und das war ja früher französisch und dadurch waren die ja auch französisch würde das gelten ?
Nein gilt nicht.
Mein Onkel hingegen ist Franzose da er 10 Jahre schon in Frankreich wohnt gilt das ?
Nein.
Also in Frankreich arbeiten , also wenn man darüber seiner Steuern also Finanzen macht und was muss man machen um dort zu leben , also Wasser Strom Gas haben ?