Drei Staatsbürgerschaften?

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In deinem Fall darfst du die von dir genannten drei Staatsangehörigkeit haben.

Frankreich erlaubt generell die Mehrstaatigkeit.

Deutschland erlaubt die Mehrstaatigkeit mit den EU-Staaten und der Schweiz, oder wenn die die andere Staatsbürgerschaft durch Abstammung erlangt wird.

Österreich erlaubt die Mehrstaatigkeit wenn das Kind neben der Österreichischen durch Abstammung auch eine fremde Staatsbürgerschaft erwirbt.

In deinem Fall heißt es: Wenn deine Eltern zum Zeitpunkt deiner Geburt verheiratet waren, dann hast du bereits alle drei Staatsangehörigkeiten. Wenn nicht, kannst du nachträglich kein Österreicher werden ohne dabei die anderen beiden Staatsangehörigkeiten aufzugeben.

Wahrscheinlich hast Du die automatisch schon. Als EU-Bürger darfst Du die auch behalten.

Nein, du wirst dich bei Gelegenheit wahrscheinlich sogar für eine entscheiden müssen.

nee, nicht wirklich.