Ab wann darf man Bei Einsätzen Mitfahren?

5 Antworten

Hallo Danke761,

da kommen bei Dir jetzt einige Dinge zusammen...

  • Das NBrandSchG legt in §12 Abs. 3 das Mindestalter für die Vollmitgliedschaft in der freiwilligen Feuerwehr auf 16 Jahre fest
  • Die Mustersatzungen der Niedersächsischen freiwilligen Feuerwehren fordern darüber hinaus die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten bei minderjährigen Mitgliedern
  • Verantwortlich für die Sicherheit der Kameraden ist der Wehrführer... und ich kenne viele Wehrführer, die unabhängig der gesetzl. Regelung keine Minderjährigen mit in den Einsatz nehmen, weil sie hierfür die Verantwortung nicht übernehmen wollen
  • §15 der Mustersatzung und §12 NBrandSchG sagen aus, dass Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr verpflichtet sind, an Einsätzen zur Brandbekämpfung und Hilfeleistung sowie am Ausbildungs- und Übungsdienst teilzunehmen
  • Das NBrandSchG schreibt zwar wie auch (fast) alle anderen Landesfeuerwehrgesetze vor, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer für einen Einsatz freizustellen hat - rechtlich gesehen bist Du als Schüler aber kein Arbeitnehmer. Und eine Regelung explizit für Schüler gibt es meiner Meinung nach nur in Bayern (?)
  • In Niedersachsen endet die Schulpflicht 12 Jahre nach ihrem Beginn. Bei einer Einschulung mit 6 Jahren bist Du dann erst mit 18 Jahren nicht mehr schulpflichtig.

... Und nun? Das ist schwierig. Vorausgesetzt, Deine Eltern haben ihre schriftliche Einwilligung gegeben und Dein Wehrführer erlaubt es, darfst Du als Vollmitglied also grundsätzlich Einsätze in Niedersachsen fahren.
Mehr noch: Als Vollmitglied (und hier unterscheiden BrandSchG und Mustersatzung ja nicht zwischen volljährigen und minderjährigen Mitgliedern) bist Du sogar zu einer Teilnahme an Einsatz und Dienst verpflichtet.

Was nun aber die Schulzeit angeht... da sieht es leider nicht ganz so rechtssicher aus. Da steht auf der einen Seite Deine Schulpflicht (die Rechte eines Arbeitnehmers gegenüber seines Arbeitgebers gelten hier für Dich nicht) und auf der anderen Seite die Pflicht zur Teilnahme am Einsatz...

Der einfachste Weg ist immer, das direkte Gespräch mit allen zu suchen. Frag Deinen Wehrführer, wie in solchen Fällen bisher verfahren wurde.
Sprich mit Deiner Schulleitung und/oder Deinem Klassenlehrer über das Engagement in der Feuerwehr und die Möglichkeit, dass es in der Schulzeit (oder kurz davor) mal zu einem Einsatz kommen kann.
Und letztendlich musst Du das natürlich auch immer für Dich persönlich abwägen. Ich habe in meiner Schulzeit (da war ich allerdings auch schon 18/19) nur Einsätze absolviert, wenn es die Schule auch zuließ. Bei einer Klausur und auch am Abend davor ist der Melder immer ausgeschaltet gewesen, in einer Stunde habe ich abgewogen, ob ich den Stoff ohne Probleme nachholen kann oder auf den Unterricht angewiesen bin. Dabei musst Du Dir immer bewusst machen, dass die Schule die Grundlage für Dein gesamtes weiteres Leben bildet. Den Abschluss zu vermasseln kann Folgen auf Dein späteres Arbeitsleben, Dein Gehalt und allem was damit zusammen hängt haben. Also im Zweifel lieber für die Schule entscheiden, zumal Du mit 17/18 Jahren feuerwehrtechnisch noch nicht voll ausgebildet bist und im Endeffekt auch nur "einer von vielen", also an der Einsatzstelle ersetzbar bist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hi,

die meisten Brandschutzgesetze der Länder beziehen sich lediglich auf eine Freistellung von der Arbeit - die Schule ist in dem Sinne kein Arbeitgeber, Du als Schüler kein Angestellter.

Da Du demnach keinen generellen Rechtsanspruch auf Freistellung hast, gilt prinzipiell nach wie vor die Schulpflicht. Eine Freistellung für Einsätze sollte unbedingt im Voraus mit der Schulleitung abgeklärt werden.

Wer tatsächlich in welcher Funktion ausrückt, entscheidet der Wehrleiter oder die jeweils zuständige Führungskraft (z.B. Zugführer).

Ich möchte aber mal zu bedenken geben: der Mehrwert eines 17-Jährigen, der bestenfalls die Truppmannausbildung begonnen hat und nur außerhalb des Gefahrenbereichs eingesetzt werden darf, ist auch aus Sicht der Feuerwehr nahezu irrelevant.

LG

Nonameguzzi  15.07.2018, 18:45

Naa das ist von der Materiallen Ausstattung der Wehr und deren Einsatztaktischen Aufgaben abhängig.

Wir zb haben einen GW-L2 und der hält sich für gewöhnlich nicht im Gefahrenbereich auf. Der hat die Aufgabe Material zum Einsatz zu bringen und Schlauchleitungen zu verlegen. Da kann man wunderbar schlechter ausgebildete jüngere Mitglieder einsetzten.

SaniOnTheRoad  15.07.2018, 18:47
@Nonameguzzi

Wenn die Möglichkeiten existieren, ist es natürlich klasse - bei uns besteht die Aufgabe leider häufig aus "Straße absperren"...

Nonameguzzi  15.07.2018, 18:54
@SaniOnTheRoad

Oh jeh, hatte schon Autofahrer da wird selbst das Absperren zum Gefahrenbereich ;D

SuperKuhnibert3  15.07.2018, 22:48
@SaniOnTheRoad

Wieso leider? Straßensperrung ist eine wichtige Aufgabe. Wenn die nicht vorhanden ist, kann's für die Einsatzkräfte gefährlich werden.

SaniOnTheRoad  15.07.2018, 22:53
@SuperKuhnibert3
Wieso leider?

Das bezog sich auf das "nur", im Sinne von "nichts anderes machen".

Dass die Absicherung der E-Stelle wichtig ist, möchte ich gar nicht kleinreden (war auch so nicht gemeint). Immer das gleiche machen wird mit der Zeit auch langweilig.

SuperKuhnibert3  15.07.2018, 22:57

Ich möchte aber mal zu bedenken geben: der Mehrwert eines 17-Jährigen, der bestenfalls die Truppmannausbildung begonnen hat und nur außerhalb des Gefahrenbereichs eingesetzt werden darf, ist auch aus Sicht der Feuerwehr nahezu irrelevant.

Würde ich (Zugführer) so nicht sagen. Wenn die kleine Ortsfeuerwehr mit nicht mal 15 bis 20 Mitgliedern werktags morgens um 10 Uhr alarmiert wird, kann man froh für jeden einzelnen sein, der mitkommt, damit wenigstens die sechs Sitzplätze im TSF oder KLF besetzt sind. Aus genau dem Grund läuft im Einsatzfall besonders im ländlichen Raum doch schon seit Jahren nichts ohne Ausrückegemeinschaften bzw. Sammelalarmierung.

SaniOnTheRoad  15.07.2018, 23:07
@SuperKuhnibert3
Wenn die kleine Ortsfeuerwehr mit nicht mal 15 bis 20 Mitgliedern werktags morgens um 10 Uhr alarmiert wird, kann man froh für jeden einzelnen sein, der mitkommt, damit wenigstens die sechs Sitzplätze im TSF oder KLF besetzt sind.

Natürlich, keine Frage...aber mit "Hauptsache besetzt" kann man auch schnell an die Grenzen der Möglichkeiten kommen...

Was ist, wenn kein Maschinist da ist? Oder keine/nicht genügend AGT? ...

Manpower ist sicherlich ein Schlüssel zum Erfolg, aber ohne Know-How geht es nicht. Gerade letzteres ist - vor allem aufgrund der kurzen Einsatzerfahrung bei dermaßen jungen Mitgliedern - eben oft einfach nicht in dem Maße vorhanden, wie es optimal wäre.

SuperKuhnibert3  15.07.2018, 23:18
@SaniOnTheRoad

Das versteht sich, und bei uns Freiwilligen weiß man eben nie vorher, welche Kameraden im Einsatzfall da sein werden. Wenn sonst nicht genügend Leute da sind, nehme ich auch einen 16-Jährigen mit, der dann helfen kann, Schlauchmaterial zu verlegen, Verteiler zu bedienen und Ähnliches. Vorausgesetzt natürlich, dass der Grundausbildungslehrgang abgeschlossen ist. So merken die jungen Kameraden auch nebenbei, dass sie gebraucht werden. Man muss ihnen halt Aufgaben übertragen, mit denen sie nicht überfordert sind. Und bei Personalmangel auf jeden Fall gleich Verstärkung nachalarmieren ;-)

SaniOnTheRoad  15.07.2018, 23:22
@SuperKuhnibert3
So merken die jungen Kameraden auch nebenbei, dass sie gebraucht werden. Man muss ihnen halt Aufgaben übertragen, mit denen sie nicht überfordert sind

Richtig - das braucht Führungskräfte, die die Kameraden kennen und entsprechendes Fingerspitzengefühl haben.

Und bei Personalmangel auf jeden Fall gleich Verstärkung nachalarmieren ;-)

Solange die Stützpunktwehr nicht mit drei (!) Leuten auf dem HLF ausrückt, ist alles gut ;-)

Der Rechtsanspruch ist das dich der Arbeitgeber freistellen muss. Nicht das es dich von der Schule entbindet.

Wenn du zb in der Berufsschule bist wegen einer Ausbildung greift die Regelung weil es ja Arbeitszeit ist. Aber solange due die Schulpflicht hast musst du nicht freigestellt werden.

Rede das aber einfach mal mit dem Schulleiter wenn du nicht grade jemand bist der mich ach und Krach ne 4 hin bekommt spricht nichts gegen die Freistellung.

Aber du sollest dir überlegen wenn du in einen Einsatz gehst... wegen einer Ölspur oder Tragehilfe würde ich an deiner Stelle nur abhauen wenn der Unterricht Todlangweilig ist oder du es eh schon kannst ;D

Ob du von der Schule weg darfst, bzw. später zum Unterricht kommen, musst du unbedingt mit der Schulleitung vorher klären.

Ab wann du ausrücken darfst, sagt dir dein Kdt. oder Wehrleiter.

Du hast keinen Anspruch darauf, von der Schule weg zu können. Kläre das auf jeden Fall mit der Schulleitung und den Lehrern, bevor von dort zum Einsatz abhaust.

Wie es seitens der Feuerwehr ist, musst du dort rausfinden. Bei den meisten Feuerwehren geht man frühestens mit 18 mit zu Einsätzen.