Ab wann darf ich mein Kind zu mir holen?

9 Antworten

du hast umgangsrecht:

  • 2-4 nachmittage die woche für jeweils 4-6 stunden
  • jedes zweite wochenende von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • drei wochen sommerferien

erarbeite eine umgangsvereinbarung in diesem umfang. schicke ihr dies zur unterschrift zu in zweifacher ausfertigung. in der zwischenzeit vereinbarst du einen termin beim jugendamt um dort im rahmen der mediation zu klären wann der umgang den du anforderst beginnt. etc. sollte das scheitern wirst du klagen müssen.

Basko77 
Fragesteller
 08.02.2013, 11:07

Vielen Lieben dank für die schnell Antwort, werde ich mir mal zu herzen nehmen und mich beim JA beraten lassen..;)

Anwalt, nur der kann dir sagen ob das geht oder nicht! Wieso spielst du überhaupt mit dem Gedanken, Kind zu dir zu nehmen. Kannst doch einer Mutter das Kind nicht nehmen, selbst wenn du dich im Stande sehen würdest. Oder einem Kind die Mutter. Was soll das?? Wie wäre es damit, mit der Mutter zu reden?? Eine Einigung zu finden, du bist auf dem besten Wege einen Streit zu entfachen. Was ist das für ein hin und her für so ein kleines Kind!!!! Denk doch mal an das Kind!! Es geht doch nicht nur um deine Rechte.

katzevic  08.02.2013, 01:16

Locker, er will das Kind nicht wegnehmen sondern von dem Besuchsrecht übers Wochenende gebrauch machen. Erst lesen dann antworten !!!

Mariechen11  08.02.2013, 08:20
@katzevic

Ja, hab mich vertan, hab verstanden er würde sich das all. Umgangsrecht nicht zutrauen. Entschuldigung!

Basko77 
Fragesteller
 08.02.2013, 11:09
@katzevic

ganz genau ich will niemand das Kind weck nehmen mir gehts um die Wochenenden im geregelten Rhytmus..trotdem danke für die Antwort..;)

Menuett  10.02.2013, 17:55
@Basko77

Ein 9 Monate altes Kind kann einen solchen Zeitraum nicht überschauen und von daher wird es diesen auch nicht als geregelt empfinden. Es kann auch zwei Tage nicht überschauen.

Dem Kind nimmst Du für 2 Tage die Hauptbezugsperson. Das ist eine psychische Katastrophe fürs Kind.

Sanny261080  11.02.2013, 00:38
@Menuett

Sagt wer? Dein Wegweiser ;-) :-)

Hallo Basko77,

du musst dich mit der Mutter darauf einigen wann, wie, wo und wie oft der Umgangs stattfinden soll. Es gibt da kein gesetz wo drinsteht dann und dann an diesen Orten. Es gibt nur einen Pädagogisch empfohlenen Mindesumgang: alle 14 tage von Freitagnachmittag bis Sonntagabend, die Hälfte aller Feiertage und später dann die Hälfte aller Ferien. Bei so kleinen Kindern empfiehlt es sich wenn du es auch unter Woche mal Nachmittags besuchst. Es kommt immer darauf an wie ein Kind reagiert wenn es aus seiner gewohnten Umgebung gerissen wird und seine Bezugsperson (in eurem fall die Mutter) plötzlich nicht mehr da ist. Ich rate von Übernachtungen ohne die Mutter in diesem Alter grundsätzlich ab. Ich weiss nicht ob du dich nocht an deine Kindehit erinnern kannst und wie du dich gefühlt hast wenn du in einer fremden Umgebung schlafen solltest...du musst hier an das Wohl deines Kindes denken und nicht an die Durchsetzung deiner rechte die nicht mal klar im Gesetz definiert sind. Auch wenn hier einige User schreiben du hast dann und dann das recht auf Umgang, ist es nicht so, das ist Wunschdenken. Im Gesetz steht das du das Umgangsrecht hast und das die Eltern sich einigen müssen oder ein Richter entscheidet es. Und genau so wird es kommen wenn du jetzt darauf beharrst. Wie ein Richter das sieht steht absolut in den Sternen, es gibt zu genau den gleichen Fällen 20 verschiedene Urteile, da es hier um Menschen um Individuen geht. Ich rate dir dich nicht mit der Mutter zu streiten. Ich rate dir mit ihr zu vereinbaren das ihr euch sobald das Kind sprechen kann langsam an eine Übernachtung ohne die Mutter rantastet. Was sagt denn die Mutter warum sie es dir momentan nicht zutraut das Kind alleine zu versorgen?

analad  08.02.2013, 09:07
  1. der vater ist genauso bezugsperson wie die mutter und das kind schläft nicht bei fremden sondern bei seinem vater
  2. es gibt eine klare rechtsrpechung die sagt das übernachtungen von anfang an problemlos durchgeführt werden können. es gibt sogar mehrere urteile dazu, dass ein wechselmodell von anfang an geführt wird.
  3. umso ehr übernachtungen und umgänge durchgeführt werden, desto weniger probleme entstehen dabei. kinder haben damit die wenigsten probleme.
  4. die rechte des vaters: umgang, sorgerecht etc. sind klar und deutlich definiert. noch klarer durch eine rechtsprechung.
PBmemorys  08.02.2013, 10:06
@analad

Sind sie nicht. Und Kinder die Angst haben und verwirrt sind weil sie in einer fremden Umgebung sind, sind deine Wechselmodelle egal. Gefühle von Kindern richten sich nicht nach Wechselmodellen, die im Übrigen nicht klar definiert sind, es sind nur Vorschläge keine Gesetze. Der Vater ist in dieser Konstellation ein "Fremder" und keine Bezugsperson, das Kind wohnt bei der Mutter. So kleine Kinder aus ihrer gewohnten Umgebung zu reissen bringt psychische Schäden mit sich. Desweiteren bist du in meinem Beitrag nicht gefragt worden, es reicht völlig wenn du die Frage beantwortest und deine Meinung dadurch kund tust. Kommentare auf alle meine Beiträge sind nicht notwendig.

Basko77 
Fragesteller
 08.02.2013, 11:05
@analad

Vielen lieben Dank für die Antwort..;)

Basko77 
Fragesteller
 08.02.2013, 11:16
@analad

vielen dank für die Antwort..;)

Menuett  09.02.2013, 15:15
@analad

Diese Rechtssprechung existiert nicht. Im Gegenteil, dass was Du da erzählst, davon wird ganz klar abgeraten.

PBmemorys  09.02.2013, 15:36
@Menuett

@Menuett...wen meinst du? welchen Kommentar wolltest du kommentieren?

PBmemorys  11.02.2013, 13:31
@Menuett

@Menuett...top!! DH

Basko77 
Fragesteller
 08.02.2013, 11:03

Hallo und danke erstmal für die schnelle Antwort von euch allen hätte ich so schnell gar nicht mit grechnet. Vielen lieben Dank! Ja also wir hatten das so vereinbart das ich sie bzw unser Kind momentan wegen wetter (wohnen 50km auseinander ) Mitwoch und Sontag besuchen komme, desweiteren hatten wir auch schon eine Situation das ich über nacht da gewesen bin und ich den kleinen alleine hatte in ihrer Wohnung Mutter war nicht da. Klappte ganz gut kind erkennt mich als "Baba" und war wirklich alles schick..muss dazu sagen hab ein sehr gutes verhältnis zu meinen unserem Kind. Desweiteren hab ich auch beruflich gesehen viel erfahrung im umgang mit kindern und Menschen komme aus der Medizin und verstehe die Sorge der Mutter nicht? da ich weiß gott größere verantwortungen im Leben meistern musste als mein eigenes Kind die windel zu wechseln und ihn zu versorgen. Ich denke eher die Mutter hat Angst auch mal los zu lassen? Meine alle drei wochen sind beide hier bei mitr im Haus und nicht das erste mal und läuft alles schick der kleene fühlt sich wohl, und wenn ich zur Mutter sage fahre doch mal samstag nach hause ich bring ihn dir Sontag zurück als vorschlag von mir um langsam anzufangen..leht sie ab:( ich weiß er ist erst neune Monate aber wann soll ich denn anfangen damit? Bis sie einen neuen Partner hat? Dann hab ich angst das ich ihn erst recht Verliere..es ist alles ziemlich zerfahren..trotzdem danke für die Antwort..;) lg

PBmemorys  08.02.2013, 12:43
@Basko77

Du wirst ihn nicht verlieren, gib ihm und der Mutter noch ein paar Monate. Rede mit ihr wann sie es für den richtigen Zeitpunkt hält, dann muss sie sich dazu äußern und ihr macht eine Zeit aus ab wann ihr langsam anfangt mit den Übernachtungen. Auch ein neuer Partner wird nix an deinen Rechten ändern. Ich verstehe deine Ängste, aber sie sind wirklich unbedgründet, das recht ist auf deiner Seite. Warte mal bis er laufen kann und richtig anstrengend wird, ich denke die Mutter wird sich dann auch mal über ein "freies" Wochenende freuen.

Das hängt vom guten Willen der Mutter, der Ansicht des Gerichtes und dem Entwicklungsstand des Kindes ab. Der bereits mehrfach erwähnte 14-Tages Rhytmus wird nur sehr selten vom Gericht auch so gewährt. Ausnahmen sind evtl. Konstellationen, in denen der Vater das Kind von Geburt an mitbetreut oder gar alleine betreut hat. Ansonsten halten sich Gerichte eher zurück was das Gewähren eines Umgangs in diesem Ausmaß angeht. Ich würde mal behaupten, dass hier eine Staffelregel zum Tragen kommen könnte. Bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres bleibt es bei der derzeitigen Regelung. Danach kann der Umgang dann sukzessive ausgebaut werden. Übernachtungen sind im Allgemeinen so ab dem 3. Lebensjahr drin. Zunächst eine, später auch zwei Übernachtungen. Viel wichtiger ist es, den Umgang ÜBERHAUPT regelmäßig wahrzunehmen. Das Kind muss sich auf die regelmäßigen Umgangskontakte verlassen können. Es hat nichts damit zu tun, dass der Vater hier evtl. nicht in der Lage ist, das Kind alleine zu betreuen. So mancher Vater kann das heutzutage besser als eine Mutter. Die Problematik ist eher die Tatsache, dass das Kind zumeist in seiner vertrauten Umgebung bleibt - zusammen mit der Mutter. Der Umgang beim Vater findet zumeist in dessen neuem Lebensraum statt und ist natürlich schon eine Belastung für das Kind. Deshalb das langsame Heranführen an längere Umgangszeiten. Sind diese erstmal etabliert, sind auch längere Zeiträume denkbar.

Ich platze gleich... Habe selbst eine Tochter und der Vater kümmert sich überhaupt nicht..will sie nicht mal sehen... Und hier wird der alleinige Umgang des Vaters mit seinem Kind verhindert... Mit welchem Recht? Ohne den Vater gäbe es das Kind nicht!! Die beiden haben eine gute Bindung...was spricht dagegen? Bei einer Mutter wird nie nachgefragt...sie hat das Kind einfach...sie brauch sich nicht sorgen... Auf was warten? Die ersten drei Jahre eines Kindes sind die wichtigsten Bindungsjahre... Mit welchem Recht wird dies unterdrückt? Ich finde es in keinster Weise egoistisch vom Vater... Kämpfe um die alleinigen Wochenenden... Die Mütter haben leider noch viel zu viel Macht...die sie ausspielen... Traurig aber wahr... Was ist wenn die Mutter ins Krankenhaus muss...dann ist es plötzlich okay dass das Kind beim Vater ist? Oder du hast ja bereits eine Nacht allein aufgepasst... Lass dich nicht unterkriegen und Kämpfe für dich und dein Sohn...ich wünschte mein Kind hätte so ein Glück so einen Vater zu haben... Ich drücke alle Daumen dass es klappt...viel Glück