SORGERECHT FREIWILLIG ABGEBEN! GEHT DAS SO EINFACH?
Hallo ich bin Mama einer 2 jährigen süßen Tochter und lebe seit etwa ein paar Monaten getrennt von dem Kindsvater der kleinen Maus. Bei uns ist leider zu viel schief gelaufen und deshalb gab es kein zurück mehr für unsere Familie. Ihm zu Liebe bin damals in die Stadt gezogen, in dem er wohnte, leider kenne ich hier nur ganz wenige und bin irgendwo auf Ihn angewießen. Ich wollt denn Schritt wagen, das er trotz unsere Trennung seine Tochter öffters sehen kann. Wir haben damals bei der Trennung eine Umgangsvereinbarung über das Jugendamt gemacht, in dem drin stand. Das er die kleine aller Zwei Wochenenden zu sich holen kann. Und nach bedarf auch in der Woche aus der Kita holen kann. Bis lang funktionierte das alles ganz gut. Jetz habe ich einen neuen Mann kennen gelernt, mit dem ich aber in keiner Beziehung lebe, sondern einfach jede Menge Zeit verbringe. Meinen Ex Partner passt das allerdings überhaupt nicht und er macht mir wort wörtlich das Leben zur Hölle. Er hat sich nun entschieden, das er sein Sorgerecht abgeben will, obwohl er seine Tochter über alles liebt und sich ja via Internet, als superpapa des Jahres präsentiert, ich aber im selben Moment eine Sms von Ihm erhalte, das Ich Ihm ja sein Kind weg genommen hätte, wegen eines angeblich neuen Partners. Das ist keines Falls so, denn er darf seine Tochter von mir aus jeder Zeit sehen. Dabei muss er nicht mal mich sehen. Denn wir könnten die Übergabe immer mit den Kindergarten vereinbaren. Meine Frage ist nun: Kann er das Sorgerecht einfach abgeben und hat dann jede Pflicht von sich fallen lassen??? Ich habe einwende dagegen und werde dem nicht zustimmen.Geht das so einfach? Was kann ich tun, damit er sich um die Kleine kümmert? Danke im Vorraus..
5 Antworten
Hallo CassyJenna,
bist du sicher das er das Sorgerecht überhaupt hat? Ihr wart nicht verheiratet oder? Hast du dem gemeinsamen Sorgerecht nach der Geburt des Kindes zugestimmt. Ich denke du verwechselst es mit dem Umgangsrecht...kann das sein? Weil du schreibst du willst das er sich um die Kleine kümmert. Es ist so das er als Vater leider nur eine einzige rechtliche Verpflichtung hat: Unterhalt fürs Kind zahlen. Im Gesetzt steht zwar auch das Väter eine Umgangspflicht mit ihren Kindern haben, diese ist aber nicht einklagbar bzw. die Urteile diesbezüglich sind nicht vollstreckbar, da es nicht dem Kindeswohl entspricht einen Vater zum Umgang zu zwingen. Du kannst ihn also nicht in die Pflicht nehmen und es wird auch nicht dafür bestraft wenn er sein Kind im Stich lässt. Wenn ihr ein gemeinsames Sorgerecht vereinbart habt heisst das nur das er bei wichtigen Entscheidungen wie z.B. geplante Operationen, die Kita- oder Schulwahl mit entscheiden darf und unterschreiben muss. Für dich ist es eher ein Hindernis weil du auf ihn angewiesen bist und hinter den Unterschriften her laufen musst. Für das Kind bringt es gar nichts, er hat dadurch keinerlei Verpflichtungen. Sorgerecht heisst nur das er mitentscheiden darf, es heisst nicht das er die Pflicht hat sich um sein Kind zu kümmern. So wie du ihn beschreibst ist es besser wenn er das Sorgerecht abgibt. Er scheint mir sehr unreif zu sein wenn er dir vorwirft du nimmst ihm das Kind weg weil du einen neuen Mann kennengelernt hast. Auch wenn er das Sorgerecht freiwillig abgibt, hat er weiterhin das Umgangsrecht (haben Väter automatisch mit der Geburt des Kindes), wenn er das auch nicht mehr ausüben möchte muss er nichts weiter tun als dir Bescheid zu sagen. Es wäre aber sehr schade fürs Kind wenn es seinen Papa verliert. Mach ihm bitte klar das ein Abbruch des Umgangs nicht in Ordnung ist, er hat auch eine moralische Verpflichtung seinem Kind gegenüber. Wenn er jetzt abbricht und das Kind dann wirklich einen neuen "Vater" hat kann er auch nicht einfach wieder ankommen und sagen "So jetzt will ich mal wieder Umgang haben" das verwirrt das Kind nur und du wirst sicherlich auch nicht begeistert sein wenn er mal 1-2 Jahre Pause macht und dann mal wieder eine Erinnerung an seine Tochter hat und plötzlich Umgang möchte. Vater sein heisst Eigenverantwortung haben, er verhält sich gerade wie ein Teenager.
@apfelkuchen, pfeiff dich mal schnell selbst zurück mit deinen Aussagen über meine. Du scheinst nicht über sehr viel Erfahrung zu verfügen, weder im Leben noch vor Gericht. Erstmal danke für deine Verbesserung, warum regt dich ein Tipfehler so sehr auf das du ihn verbessern musst, natürlich weiß ich wie Gesetz geschrieben wird. Bei dieser Fragestellerein wäre das geteilte Sorgerecht eine Waffe. Es ist nur dann zu empfehlen wenn die Eltern sich einig sind und der Vater auch Verantwortungsbewusstsein und Einsatz fürs Kind zeigt, anderenfalls ist es ein Hindernis. Ich habe sicherlich keinen Wahn gegen Männer, ich habe aber sehr viel Erfahrung mit Verantwortungslosen Männern und gebe diese an Frauen weiter um sie vor diesen negativen Erlebnissen zu schützen. Zu deiner Aussage zur angeblichen Falschinfo: auch hier muss ich dir sagen das du offensichtlich keine Erfahrungen hast, ein Vater der den Umgang freiwillig einstellt, kann eben nicht einfach mal so nach 5 Jahren wieder einfordern das der Umgang von Jetzt auf Gleich wieder aufgenommen wird. Wenn Mutter und Kind es nicht möchten, was verständlich ist bei so viel Verantwortungslosigkeit gerade in jungen Jahren eines Kindes kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Es ist nicht automatisch so das der Vater Recht bekommt, denn dann bräuchte man keine Gerichte mehr. Das sind Männerwunsch-Vorstellungen weiter nix. Es ist nicht so das Männer sich den Umgang so gestalten können wie es ihnen passt, mal ja, mal nein, mal eben die Zeiten ändern, geht nicht. Zur Aussage "das Kind hat einen neuen Vater" damit ist der "soziale Vater gemeint , nicht der leibliche, aber es scheint als willst du mich falsch verstehen. Das ist hier auch kein Diskussionsforum es ist eine Hilfeseite. Es reicht also völlig aus wenn du eine Antwort zur Frage schreibst, die deutlich macht das du anderer Ansicht bist. Deiner Meinung nach belehrende Kommentare kannst du dir sparen, denn sie helfen nicht der Fragestellerin Antworten zu geben.
Nein, das Sorgerecht kann er nicht "abgeben", wenn du da nicht zustimmst. Wenn er das aber freiwillig macht, dann würde ich dieses Geschenk annehmen.
Egal ob er die Sorge hat oder nicht - er muß sich nicht um seine Tochter kümmern. Du hast keinerlei Möglichkeit ihn zu zwingen.
sie muss nicht zustimmen, er gibt es einfach auf gerichtlichen antrag ab.
Nein. Es gibt hier eine Erziehungspflicht. Man kann nicht einfach sein Sorgerecht abgeben. Man kann sein Kind nicht einfach abgeben. Geh mal zum Jugendamt und sage, Du hast keine Lust mehr, die sollen Dein Kind nehmen.
doch das kann man, indem man es gerichtlich beantragt. dann ist es möglich.
Aber nur wenn die Mutter zustimmt.
Nein kann er nicht, jedenfalls nicht die Umgangspflicht/ Umgangsrecht.
Allerdings kannst du nichts weiter tun, als mit ihm zu reden und ihm sagen, wie wichtig er für das Kind ist.
Da ihr ja eigentlich eine friedliche Umgangsregelung über das Jugendamt geregelt habt, frag auch da den betreffenden Mitarbeiter. Er kann dir auch alles dazu sagen. Und vielleicht regelt sich das bald wieder alles. Es ist anscheinend auch für deinen Ex schwer, dein neues Leben zu sehen. Gib ihm zeit und die Chance, sich daran zu gewöhnen
Ich habe schon ganz viel mit ihm gesprochen. Jedenfalls kommt immer nur der Satz: Du bist schuld das ich mein Kind nicht mehr sehen kann. Ich weiß nicht mehr so Recht was ich machen soll! Die Kleine liebt ihren Papa über alles und fragt auch immer nach ihm. Sie ist gerade mal 2 Jahre, wie erkläre ich dem Mädchen das Ihr Papa sie nicht mehr will?! :'( Er versucht das alles meiner Meinung nach als Druckmittel zu nehmen, das ich zu Ihm zurück komme.
Wenn dein Kind zu seinem Vater will, muss er seine Umgangspflicht wahrnehmen. Euer Kind hat das Umgangsrecht un du musst es im Namen deines Kindes einfordern. Dir bleibt der Gang zum Jugendamt und eventuell zum Gericht, um es einzufordern.
Und im Endeffekt will er ja das Kind, nur zu seinen Bedingungen. Und das geht nicht. Mach ihm über das Amt klar, daß er dem Kind damit schadet. Und das nur um dir eins auszuwischen. Das ist es nicht wert.
@Hexesyl,
die sogenannte Umgangspflicht ist doch nur ein Farce! Ich habe sie bis vors Oberlandesgericht eingeklagt weil meine Kinder unbedingt ihren Papa wollte, er aber nicht so recht wollte (lange Geschichte) das Ergebnis war das ich Recht bekam: er hat zu 100% die Umgangspflicht, aber das Urteil ist nicht vollstreckbar da es nicht dem Kindeswohl entspricht einen Vater zum Umgang zu zwingen. Da hat das OLG natürlich Recht, aber wozu dann diese Pflicht? In der Hoffnung das ein paar Väter glauben das es eine echte Pflicht ist? Es passiert nichts wenn Väter sich verweigern, es folgen keine Strafen, noch nicht einmal der finanzielle Ausfall (Umgang alle 14 Tage, Hälfte der Ferien hat der Vater zu zahlen, nicht aber wenn er sich verweigert. Die Hälfte des Kindergeldes kassiert er munter weiter) wird den Müttern erstattet (ist auch nicht einklagbar da das Urteil nicht vollstreckbar ist). Diese ganze Pflicht ist ein in Worte gefasster Witz!
Ja ist es. Weil es ja auch Fälle gibt, wo die Mutter Streß macht. Beides ist total bescheuert. Es hat als Paar halt nicht funktioniert. Deswegen ist weder der eine noch der andere schlecht als Elternteil. Klar hat auch jeder durch Erfahrung usw andere Erziehungsstile. Man muss sie nur vereinen.
Und wenn er kein Bock auf Umgang hat, soll er es lassen und darf sich nicht wundern, wenn sich das Kind abwendet. Jeder sollte mit den Konsequenzen seines Handelns leben können. Nur beschweren darf er sich dann nicht.
türlcih kann er das. auch den umgang kann er sang und klanglos einstellen. zwingen zum umgang kann ihn keiner.
Dann wird er alle Rechte verlieren und darf nur zahlen. Jeder kann seins erzwingen,ob das gut weiss keiner. Ich würde an seine Verstand appelieren und erstmal sehen es irgendwie durchzusetzen. Dann muss ich mir als Mutter auch nichts vorwerfen lassen, daß ich ja nichts für getan habe.
Und ja das Kind versteht es jetzt noch nicht und wird bitterlich enttäuscht sein. Und ja, die Mutter darf es ausbaden. Und wenn das Kind älter ist, dann wird es der Vater ausbaden dürfen. kommt er nämlich dann, wird das Kind ihn auf jeden Fall am Anfang ablehnen. E wird schwer sein, das Verhältnis dann wieder aufzubauen.
er verliert garnix. das umgangsrecht kann er einfach einstellen. fertig. wenn er in fünf jahren wieder umgang will, dann wird er ihn bekommen. sein umgangsrecht verliert er nie. und zahlen muss er so oder so. die mutter badet garnichts aus. es betrifft sie nciht, das kind leidet darunter. sein verhalten ist dumm, aber rechte verliert er daraus nicht.
er verliert garnix. das umgangsrecht kann er einfach einstellen. fertig. wenn er in fünf jahren wieder umgang will, dann wird er ihn bekommen. sein umgangsrecht verliert er nie. und zahlen muss er so oder so. die mutter badet garnichts aus. es betrifft sie nciht, das kind leidet darunter. sein verhalten ist dumm, aber rechte verliert er daraus nicht.
Wenn er den Umgang einstellt bekommt er ihn nicht ohne Weiteres wieder wenn die Mutter nicht damit einverstanden ist. Er kann mit dem Kind nicht umgehen wie er will. Auch vor Gericht ist nicht sicher ob der Richter einem erneuten Umgang zustimmt. Natürlich muss die Mutter seine Verweigerung ausbaden. Sie hat keine Zeit mehr für sich (an den eigentlichen Papawochenenden) und sie hat seine Kosten zu tragen die er eigentlich während des Umgangs hätte.
Wenn das alles nichts fruchtet, würde ich als Mutter das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Dann soll er zahlen.
Das Problem dabei ist nur die weniger freie Zeit (die hat man als Paar allerdings auch nicht immer), das Gejammere des Kindes, weil es den Papa nicht sieht und man es dem Kind erklären muss.
Und im allgemeinen ist halt das Problem, dass es den Vätern, die ihre Kinder interessieren--> soll es tatsächlich geben, ist also kein Mythos, es wegen solcher - sorry, muss so gesagt werden- Idioten schwer haben, an ihr Recht und ihre Pflichten zu kommen.
Hey. Ich habe jetzt nicht nachgesehen wann diese Frage geteilt wurde. Allerdings stecke ich gerade sozusagen in genau der gegenteiligen Situation. Ich hatte mich vor ein paar Monaten vom gemeinsamen Vater meiner Kinder getrennt, gründe und der Auslöser an dieser Stelle irrelevant. die schon relativ großen Kinder haben schon bei ihm gewohnt, das kleinste der kinder bei mir.
Als ich meinen heutigen Ehemann kennen lernte fing mein ex an voll Terror zu schieben. Lügen vor gericht, hat mir selbst gesagt dass er dort keine Fakten sondern Ängste erwähnt hätte.
Nach meinem furchtlosen Kampf gegen diese lügen, nach mehreren besuchen beim Jugendamt zwecks Einigung und besuchsregelung habe ich es satt gehabt dass man mir nicht zugehört hat.
Ich habe dann (ich bin die Mutter der kinder ) statt das sorgerecht des kleinsten Kindes zu teilen wie er forderte, alle Rechte an ihn abgegeben in der hoffnung, dass die Kinder nicht weiter unter seinem racheplan leiden müssen.
Es ist ein verdammt schwieriger Schritt wenn man seine Kinder liebt, die rechte ab zu geben, aber ich hoffe und bete zu gott, dass es den Kindern gut geht.
Ich habe sie alle jetzt schon mehrere Monate nicht gesehen und vermisse sie schrecklich.
Fazit; wenn ein Elternteil die rechte abgibt, geht es vor gericht recht einfach. Aber es sollte mehrmals überdacht werden ob das eigene Herz es aushält. ... viel Glück.
wenn er das sorgerecht abgeben will, dann kann er das über das familiengericht beantragen und dir übertragen lassen alleinig. wenn er keine pflichten mehr erfüllen will, dann muss er das ebenfalls tun, sprich den umgang einstellen. nur den unterhalt, den muss er weiter zahlen, ob er will oder nicht.
Nein, kann er nicht.
§ 1671 Getrenntleben bei gemeinsamer elterlicher Sorge
(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt.
(2) Dem Antrag ist stattzugeben, soweit 1. der andere Elternteil zustimmt, es sei denn, dass das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat und der Übertragung widerspricht, oder 2. zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
doch das kann er. keiner kann ihn zwingen das sorgerecht zu behalten, wenn er es nicht will.
Doch, er ist gezwungen das Sorgerecht zu behalten wenn die Mutter nicht zustimmt.
Das da oben nennt man "GESETZ". Diese o.g. Gesetz regelt die elterliche Sorge bei getrenntlebenden Eltern. Und da steht ganz klar, dass er die Sorge nicht abgeben kann wenn die Mutter nicht zustimmt.
Richter müssen sich an die Gesetze halten und hier ist KEIN Spielraum für Interpretationen.
Es heißt Gesetz. nicht Gesetzt. Wie kommst du in deinem Wahn gegen Männer darauf das Sorgerecht ein Hindernis ist? Es ist nur dann ein Hindernis wenn man sich ganz persönlich dagegen sperrt und die Kinder gegen den anderen als Waffe benutzt. Zudem gibst du hier Falschinfos: er kann heute den Umgang einstellen und in fünf Jahren darauf pochen das es wieder eingependelt wird. Und er wird immer Recht bekommen. Zudem bekommt das Kind keinen neuen Vater. Es hat nur einen.