Umgangsrecht Kind nach 5 Jahre keinen Kontakt?

4 Antworten

nun er hat das recht auf umgang und dies kann er jederzeit einfordern. an dieser stelle kann er gerne mit anwälten rumwedeln, aber hier ist nichts wovor du angst haben musst oder womit du dich beeindrucken lassen solltest. gib dem kindesvater eine kurze mitteilung, dass er bitte beim jugendamt einen termin machen möchte zu mediation und dich dann wieder kontatkieren soll um dir diesen mitzuteilen.

wenn er das tut gehst du dorthin und legst dar, dass du immer für umgang bist, allerdings dieser erstmal eine weile betreut ablaufen möchte. dies dient dazu das vater und kind sich erstmal kennenlernen, näher kommen und das dann in normalen umgang übergehen kann:

  • 2-3 nachmittage mit einer übernachtung die woche
  • jedes zweite wochenende von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • 3 wochen sommerurlaub

diese regelung würde ich nie ansprechen, darüber darf er sich selber gedanken machen. sage ihm er möge eine stelle für betreuten umgang suchen, termine zum elterngespräch vereinbaren und dich wieder kontaktieren.

die betreuung kann ca. 6-8 termine umfassen a 1-2 stunden und dann trifft man sich wieder im jugendamt zur mediation zur erarbeitung einer umgangsvereinbarung treffen.

diese termine darf kv alleine und selbständig machen, vorschlagen und an der sache arbeiten.

seinen anwalt brauchst du nicht weiter für voll nehmen. sämtliche kommunikation würde ich nur direkt an den kv senden per mail, damit du dokumentieren kannst, dass du mitgerarbeitet hast und mehr wird von dir nicht verlangt. du sollst den umgang ermöglichen und fördern, aber du musst nicht die organisation und übernahme der arbeit machen. das ist seine aufgabe.

bußgelder können angeordnet werden von einem gericht. das wird meistens gemacht in hochstrittigen verfahren, wo einer der eltern den umgang ständig boykottiert. das kann aber ein anwalt nicht anordnen, schon garnicht wenns keinen beschluss dazu gibt. das ist nur heiße luft, die anwälte gerne von sich geben.

sprich immer:

  • von unserem gemeinsamen kind
  • umgang und kontakt zum vater dient selbstverständlich dem kindeswohl
  • du bist selbstverständlich bereit an umgangsanbahnung (betreuung) zu arbeiten und dies zum wohle des kindes

ABER:

  • dem vater über das glänzen durch abwesenheit keine vorwürfe machen
  • den vater nie schlecht machen
  • ihn sich wie ein kindskopf verhalten lassen und völlig gelassen in den gesprächen bleiben und vor allem immer sachlich
  • den neuen partner nicht als ersatzvater erwähnen oder darstellen, sondern einfach unerwähnt lassen
  • das gespräch als fruchtlos immer beenden, wenn der vater mehrfach ausfällig und unsachlich wird
x1909x 
Beitragsersteller
 04.06.2019, 12:10

Entschuldige ich verstehe unser Land nicht. Ich will das alles nicht. Ich will nicht das mein Sohn aus seinem geregelten Leben herausgerissen wird. Er kommt jetzt in die Schule - er weiß nicht wer der KV ist, es könnte jeder x-beliebige von der Straße sein. Warum hier überhaupt Umgang gestatten? Er kommt jetzt in die Schule und er soll sich nicht mit so etwas verfassen. Ich nehme deinem Schreiben, dass ich wirklich keine Chance hier etwas anzufechten und zu unterbinden, obwohl er vor 5 Jahren vor einem Gericht solche widerlichen Aussagen (damals war KV 27 Jahre) getätigt hat. Ich bin sehr wütend und mir bricht es das Herz und wie gesagt nein, ich will tatsächlich, dass hier kein Umgang stattfindet und das er es selbst entscheiden soll, sobald er alles versteht. Ich finde deine Antwort sehr hilfreich und danke für deine Antwort, aber du siehst hier wirklich keine Chance für mein Vorhaben?

verreisterNutzer  04.06.2019, 12:51
@x1909x

Versuch es trotzdem. Dein Sphn braucht Ruhe. Und die geht von sonem launischen Erzeuger bestimmt nicht aus.

Aber ja. Bleib immer sachlich.

markusher  04.06.2019, 16:25
@x1909x

was verstehst du nicht? dein sohn wird aus keinem geregelten leben herausgerissen, sondern er lernt seinen vater kennen. ob er in die schule kommt oder sonstiges spielt überhaupt keine rolle.

der vater hat umgangsrecht und momentan fordert er dies ein. ob er dies persönlich oder mit anwalt macht spielt ebenfalls keine rolle. das kind weiß das es einen vater hat und wenn er ihn nicht kennt, lernt er ihn eben kennen. kinder sind da völlig schmerzfrei. wenn es soweit ist, sprich einfach mit dem kind darüber und erkläre ihm die situation. er wird sich darüber sehr freuen. das ist deine aufgabe: umgang fördern und das kind darauf freudig vorbereiten. deine wertungen die du hast darfst du dabei nicht mit abringen.

du hast keinerlei chance dies zu unterbinden, wenn kv die sache anfängt durchzuiheen zu wollen. dein widerwillen gegen den umgang wird dir zur last gelegt und als kindeswohlgefährend eingestuft. ist das der grund, warum kv jetzt mit dem anwalt bereits wedelt, dann sind drohungen auf bußgelder noch das geringste deiner probleme. es geht dann um die wie oben bereits beschriebene umgangsvereinbarung den er sich gerichtlich per beschluss holt und diesen beschweren lässt:

  • ordnungsgeld ersatzweise haft
  • androhung entzug des sorgerechtes.

sprich: du verlierst das kind an ihn, wenn du nicht vernünftig und zum wohle des kindes agierst. er will umgang, spiele ihm den ball zu: 1. termin vereinbaren beim jugendamt zur mediation um darüber zu beraten. dann schweigen bis er sich meldet mit einem termin.

versagst du ihm seine rechte, wird er klagen und gewinnen. im nächsten schritt kann er auf gemeinsames sorgerecht klagen und wird es bekommen. egal was er vor 5 jahren gesagt hat, dass interessiert heute keinen mehr.

x1909x 
Beitragsersteller
 04.06.2019, 22:20
@markusher

Gibt es hierzu Gerichtsurteile die als Basis dienen können. Beim Jugendamt waren wir bzgl. der Sachen vor 6 Wochen und hier wurde gesagt, dass so ein Fall unter diesen Voraussetzungen noch nie bekannt war. Der JA Beauftragte meinte auch, dass man vor Gericht mit diesem Hintergrund nur wenig Chancen hat den "Umgang" sofort einzuklagen. Ich frage mich warum du dir hier deiner Sache so sicher bist und auch dass das keinen interessiert was vor fünf Jahren war?! Was passiert den wenn er sich wieder nach einem Jahr für 5 Jahre aus dem Staub macht und wieder mit der gleichen Begründung "Sohn ist für mich gestorben", dann interessiert es in weiteren fünf Jahren wieder keinen mehr? Vielleicht rede ich mir alles schön, aber ich bin der Meinung mit gesundem Menschenverstand an die Sache ran zu gehen...

markusher  04.06.2019, 22:46
@x1909x

es gibt zig urteile dazu und er bekommt den umgang den er will. erst wird er betreut durchgeführt in einer einrichtung der famlienberatung, jugendamt oder väterinitiative. nach ca. 6 -8 wochen geht das in normalen umgang über in welchem umfang er auch immer klagen möchte.

das ist es was deine sb vom jugendamt auch meint. sofort bekommt er keinen normalen umgang, da kind und vater sich erstmal kennenlernen müssen. dazu dienen die betreuten umgänge. was er vor 5 jahren gesagt hat, interessiert keinen menschen. in weiteren 5 jahren interessiert keinen was er heute sagt, das ist korrekt. es interessiert nur der ist-zustand. derzeit möchte er umgang. er kommt mit der "knarre in der hand" und von der solltest du dich nicht weiter beeindrucken lassen. spiel ihm den ball zu und gucke ob er überhaupt gewillt ist, die sachen stück für stück abzuarbeiten. so stehst du in einer eventuellen gerichtlichen auseinandersetzung als die gute da. du hast ihm mediation angeboten, betreuten umgang eingefordert, damit er sein kind erstmal kennenlernt. einigung wollte er nicht, dann soll er doch klagen.

was anderes wird ein richter ihm auch nicht geben. allerdings darf er die termine machen, er die stellen kontaktieren - warum sollst du ihm den weg ebenen. er möchte etwas, dann soll er routieren. tut er das nicht, hat er pech gehabt. du musst das völlig entspannt sehen.

Leider hat er trotz Fehlenden Sorgerecht ein Anspruch auf Umgang, aber Kindswohl geht vor. Ich würde auch Begleitenden Umgang bestehen das ist dann im Beisein einer Dame oder Herren vom Jugendamt der dann auch die Situation zwischen Kind und Vater gut einschätzen kann.

Darauf kann man einen Ernsthaften und vor allem Regelmäßigen Umgang aufbauen.

Und vor dem Bußgeld oder andere Androhungen brauchst du keine Angst haben das ist Haltlos, Anwälte schreiben gerne das was Ihre Kunden wollen rein aus Geldgier.

Was da im Endeffekt hinter steckt kann dir keiner Sagen, kann sein das er seine neue Freundin beeindrucken will mit deinem Kind oder generell die Next (neue Freundin) da hinter steckt. Vielleicht auch die Großeltern oder er meint es wirklich ernst. Das kann nur die Zeit zeigen. Sei einfach vorsichtig und höre auf das was dein Sohn erzählen wird nach den Umgängen.

Aber ganz Wichtig bestehe auf Begleitenden Umgang das kann wirklich Helfen.

Und wenn er das Sorgerecht aber mal abgelehnt hat ist es nicht mehr so einfach dran zu kommen wie normalerweise.

Ist deinem Sohn bewusst das dein Ehemann nicht sein leiblicher vater ist?

Falls ja würde ich als erstes einmal die Meinung des Kindes einholen.

Falls nein gestaltet sich die Sache schwieriger.

Im Vordergrund steht hier immer das Kindeswohl.

Und das ganze wird im Endeffekt wohl vor dem Familiengericht landen. Daher ist ein fähiger Anwalt sinnvoll.

Wie die Chancen stehen kann ich hier nicht sagen.

Wie schaut's eigentlich mit Kindesunterhalt vom Vater aus? Sind die Zahlungen dort auf den Stand der Dinge?

markusher  04.06.2019, 22:50

die zahlungen auf umgang sind doch im zusammenhang mit umgang völlig uninteressant. was hat das eine mit dem anderen zu tun?

FouLou  04.06.2019, 23:43
@markusher

Nichts da hast du Recht. Habe nur aus Interesse gefragt.

markusher  05.06.2019, 00:01
@FouLou

wen interessiert es?

FouLou  05.06.2019, 07:09
@markusher

Mich. Sonst hätte ich nicht gefragt. Oo

markusher  05.06.2019, 07:50
@FouLou

was geht es dich an?

Wende dich ans Jugendamt, lass dich beraten.

markusher  04.06.2019, 07:48

da kann er ja schon mal termine machen zur mediation. bis dahin würde ich mich keinen cm bewegen