80 Stunden Job aufstockendes hartz 4?
Hallo Ich habe heute meinen Arbeitsvertrag unterschreiben in einer zeitarbeitsfirma leider erstmal nur teilzeit also 80 Std im monat. Allerdings würde das geld nicht reichen und jetzt meine frage Ich bekomme 8,20 € die std macht auf 80 std 656 € brutto netto ungefähr 525 € allerdings muss ich fahrtkosten zahlen und meine Arbeitskleidung also bleibt mir da nicht mehr viel. Würde ich noch aufstockendes hartz 4 bekommen? Danke für die antworten schon mal!
6 Antworten
Wenn du mit deinem Freund in einer BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) lebst,dann steht dir von der Warmmiete auch nur dein Kopfanteil von 50 % zu !
Es kommt also darauf an wie hoch die Warmmiete ist,die musst du dann durch 2 Personen teilen und dazu kommt dann dein Regelsatz von derzeit 360 €,dass ergibt dann deinen Bedarf.
Von deinen ca.656 € Brutto kannst du dann Freibeträge nach § 11 b SGB - ll berechnen und von deinen ca.525 € Netto abziehen,dass ergibt dann dein anrechenbares Einkommen und wenn das nicht reicht um deinen Bedarf zu decken und vom Freund nichts angerechnet werden kann,weil er seinen Bedarf selber gerade abdecken kann,dann bekommst du eine Aufstockung gezahlt.
Denn dein Freund in Ausbildung hat nach § 7 Abs. 5 SGB - ll keinen Anspruch auf Leistungen.
Du hast dann zunächst einen 100 € Grundfreibetrag vom Brutto und von den übersteigenden ca.556 € ( 100 € - 1000 € Brutto ) hast du noch einmal 20 % Freibetrag,also noch mal ca. 111,20 € dazu,gesamter Freibetrag dann ca.211,20 € pro Monat.
Es blieben dir also von deinen ca.525 € Netto noch ca.313,80 € übrig,diese würden dir auf deinen Regelsatz von 360 € angerechnet.
Dir stünden dann noch ca.46,20 € bis zum Regelsatz zu und 50 % für die KDU - also deinen Kopfanteil der Warmmiete,dass würde dann deine ALG - 2 Aufstockung sein.
Wohngeld könntest du nur beantragen,wenn du auch Mieter von eigenen bewohnten Wohnraum bist.
Fahrkosten usw.könntest du nur separat beim ALG - 2 geltend machen,wenn dein Grundfreibetrag von 100 € diese monatlichen Kosten nicht abdecken,abzüglich der 30 € Versicherungspauschale blieben dann noch 70 € pro Monat übrig.
Würdest du mehr als 70 € pro Monat zahlen müssen,dann könntest du den übersteigenden Teil dann separat geltend machen.
Dein Freund stehen diese Freibeträge auf sein Erwerbseinkommen auch zu,nur hat er kein Anspruch auf eine Aufstockung,solange er noch Azubi ist.
Er müsste aber ja noch Anspruch auf Kindergeld haben,wenn er noch keine 25 ist und ggf.auf BAB - ( Berufsausbildungsbeihilfe ) von der Agentur für Arbeit.
Aber wenn zu diesen ca.500 € Netto noch die 184 € Kindergeld kommen,dann wird er keinen Anspruch mehr auf BAB - oder Unterhalt von den Eltern haben.
Denn der Unterhaltsbedarf beträgt laut Düsseldorfer Tabelle für Azubis in eigener Wohnung / WG - 670 € pro Monat,dazu können dann ggf.noch einmal 90 € für ausbildungsbedingte Ausgaben kommen,dann könnte der Anspruch bei 760 € pro Monat liegen.
Warum nimmst du einen Job an, von dem du nicht leben kannst - noch dazu bei solchen Sklavenhändlern?
Ok, wenn du Spass dran hast ... ich würde lieber weiter nach einem auskömmlichen Job suchen.
Ich finde es toll, dass Sandyflorian sich einen Job sucht. Einen besseren kann er sich neben dieser Arbeit immer noch suchen. Immerhin ist es ein Anfang für ihn. Eine Bewerbung "aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis" ist besser als aus einer 1-jährigen Arbeitslosigkeit. DH für Sandyflorian!
Aber der neue Arbeitgeber muß sich ganz klar an den gesetzlichen Mindestlohn halten!
Wenn Die Dir nur 8,20 ohne weitere Zulagen zahlen, so liegt dieser Lohn schon mal unter dem MINDESTLOHN von 8,50E. Wenn Du bereits eine eigene Wohnung hast, so dürften Dir entweder aufstockendes ALG II oder Wohngeld zustehen, wenn Dein Einkommen nach Abzug der Miete + Heizung unterhalb der Regelleistung incl. Freibeträgen liegt.
Ja würdest du aber 8.20 € und meines Wissens unterliegt auch die Zeitarbeitsfirmen dem 'Mindestlohn Steht bei dir Tasächlich 8.20€ dann informieren den zoll den das dürfen sie nicht mehr und das wird dann teuer für die Firma das geht auch Anonym
Ok ja ich wohne im osten und bekomme nur 8, 20 € .
Ja also wenn die Arbeitskleidung und die Busfahrt dahin abgerechnet sind bleiben mir ungefähr 300 € und davon ist miete nicht abgezogen ...allerdings lebe ich in einer bedarfsgemeinschaft mein freund ist nur lehrling und bekommt knapp 500 € wie sieht es da aus?
Auch im Osten gilt der Mindestlohn von 8,50 Euro. Wer bezahlt denn die Wohnung momentan? Du, oder Dein Freund?
Weil ich nicht die ganze zeit zuhause sitzen will mir bleibt ja nichts anderes übrig nach einem jahr Arbeitslosigkeit