Mutter Hartz 4 ich möchte Teilzeit arbeiten?

4 Antworten

Wenn du eine Steuernummer hast,dann wird dein Einkommen nach Steuerklasse 1 versteuert !

Bei 915 € Brutto würdest du dann ca. 729 € Netto auf dein Konto bekommen,dass hast du aber dann nicht zu deiner freien Verfügung.

Denn du musst dann deiner Mutter zumindest deinen Mietanteil ( Kopfanteil) der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) zahlen,wenn dir nicht noch eine Aufstockung zustehen würde,sodass du dann nicht den vollen Kopfanteil der KDU - zahlen müsstest.

Es kommt also auf die Warmmiete an,die deine Mutter zahlen muss und wie viele Personen im Haushalt leben und wie alt du bist.

Bekommt sie noch Kindergeld / Unterhalt für dich,dann sieht die Sache noch mal anders aus.

Also wenn du noch zur Schule gehst und diese Beschäftigung nicht nur für 4 Wochen pro Jahr in den Schulferien ausgeübt würde( da könntest du in bis zu 4 Wochen bis zu 1200 € ohne Anrechnung verdienen ) dann stehen dir auf deine 915 € Brutto Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll zu.

Diese würden dann zunächst 100 € Grundfreibetrag sein,von 100 € - 1000 € Brutto hast du noch mal 20 % Freibetrag / 80 % würden angerechnet und von 1000 € - 1200 € Brutto / 10 % Freibetrag / 90 % Anrechnung.

Das wird also aus dem Brutto berechnet und theoretisch vom Netto abgezogen und ergibt dein anrechenbares Netto,würde dann noch Kindergeld / Unterhalt / Waisenrente dazu kommen,dann würde das addiert und ergibt dann dein gesamtes anrechenbare Einkommen.

Dies wird dann auf deinen Bedarf angerechnet und kannst du dann deinen Bedarf aus eigenem Einkommen decken,dann bist du aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter raus,sie würde dann also keinen Cent mehr für dich bekommen.

Deshalb musst du dann min.deinen Kopfanteil der KDU - direkt an sie zahlen und alles was noch durch die Personen im Haushalt geteilt werden muss,wie z.B. Abschlag für den normalen Haushaltsstrom / Telefon / Internet usw.

Dazu käme dann noch Kostgeld für deine Verpflegung oder du einigst dich mit deiner Mutter darauf,dass du das dann selber machst.

Also angenommen die Warmmiete würde 600 € betragen,dann läge dein Kopfanteil der KDU - bei 300 €,wenn ihr nur 2 Personen seid,dazu käme dein derzeitiger Regelsatz ( ab 18 ) von 320 €,dein gesamter Bedarf würde dann bei min.620 € pro Monat liegen.

Auf deine 915 € Brutto stünde dir zunächst deine 100 € Grundfreibetrag zu und von den übersteigenden 815 € ( 100 € - 1000 € Brutto ) noch mal 163 € ( 20 % ) und 80 % würden auf deinen Bedarf angerechnet.

Deine Freibeträge würden dann also bei min. 263 € liegen und diese würden dir vom Jobcenter theoretisch von deinen ca. 729 € Netto abgezogen,es bleibe dann ein anrechenbares Netto von ca. 466 € pro Monat.

Zu diesen ca. 466 € käme dein Kindergeld von derzeit 184 €,dass würde dann ein gesamtes anrechenbares Einkommen von ca. 650 € ergeben.

Somit würdest du aus der BG - deiner Mutter raus sein,sie bekäme also nichts mehr für dich und der Überschuss von 30 € ( in diesem Beispiel bei 600 € Warmmiete ) würde deinem Kindergeld zugerechnet,dass brauchst du dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr,deshalb würde es auf den Bedarf deiner Mutter angerechnet.

Das bedeutet,dass sie dann in diesem Beispiel 30 € weniger vom Jobcenter für sich bekommen würde,weil sie schon Freibeträge auf ihr Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll geltend macht,sonst hätte sie auf dieses sonstige Einkommen ( Kindergeld ) dann ihre 30 € Versicherungspauschale geltend machen können.

Im Endeffekt würde das dann für dich bedeuten,dann du deine ca. 729 € Netto auf dein Konto bekommst.

Von deinem derzeitigen Kindergeld von 184 € würdest du in diesem Beispiel abzüglich dieser 30 € Überschuss,der also über deinem Bedarf liegen würde,noch selber 154 € zur Deckung deines Bedarfes benötigen.

Da deine Mutter also dein Kindergeld auf ihr Konto bekommt ( nehme ich an) kann sie diese 154 € gleich von deinem Kopfanteil der KDU - abziehen,in diesem Beispiel also 300 € minus 154 € vom Kindergeld = 146 € und diese müsstest du dann auf jeden Fall an deine Mutter zahlen.

Dazu kommen dann noch die oben aufgeführten Dinge,die also auf die Personen im Haushalt verteilt werden müssen und Kostgeld oder du versorgst dich selber und der Rest vom Einkommen würde dir dann zur freien Verfügung stehen.

Du bekommst wie schon gesagt wurde ca, 730 Euro netto vom AG auf dein Konto.

Wenn du weiter so leben willst wie bisher, zahlst du davon die halbe Miete, die halben Heizkosten und 320 Euro Kostgeld an diene Mutter, da sie dieses Geld dann nicht mehr vom JC bekommt. Der Rest bleibt dir zur freien Verfügung.

Die Ausführliche Berechnung hat Isomatte dargestellt - die ist vom Fach.

die halbe Miete, die halben Heizkosten

die halbe Warmmiete also ...

320 Euro Kostgeld

320 € ist der komplette Regelsatz für über 18-jährige im Haushalt der Eltern.
Da ist der Anteil für Bekleidung, Freizeit, andere persönliche Dinge usw. auch mit drin.
Ich denke, dass 18-Jährige bestimmte Geldbeträge für sich schon selbst verwalten oder sich bestimmte Dinge selbst anschaffen.

Circa 500-600 €

In welcher Lohnsteuerklasse bist du denn ?

Also mit allen Anzügen und das ist das Geld was mir dann zusteht wovon ich nichts abgeben muss und alles ? Lebe ja noch mit meiner Mutter zusammen

Weis ich noch nicht hab davor noch nie gearbeitet 1 oder 8 denke ich mal keine Kinder lebe mit Mama alleine bin 18 gehe zur Schule

@Kayahan58

Ok, ich denke es werden 500-600 € Netto sein.

Ok, ich denke es werden 500-600 € Netto sein. 

Also die auf mein Konto kommen wo von ich nichts abgeben muss was nicht auf alg zugerechnet wird alles rein meins ?

@Kayahan58

Ja. 

 das bedeutet Netto

Danke dir hast mir sehr geholfen

@XpilotX

wohl das HartzIV in der Frage ueberlesen, oder?

Sie bekommt zwar das Geld netto raus, muss dafuer aber ihren Mietanteil und ihren Bedarf selbst zahlen, dh. die Mutter erhaelt kein/weniger Alg2 fuer sie.