Zeitarbeit - Abrechnung (zeit) - Fahrgeld - Arbeitskleidung?

2 Antworten

Danke für die Antwort.

bzgl. des Fahrgelds trifft das für normale Arbeitgeber zu, jedoch nicht für Zeitarbeitsfirmen. Habe hier schon einiges gelesen, bin mir aber nicht sicher. Es heist immer wieder das die Fahrt zur Arbeitsstätte (Leihfirma) selbst zu tragen sind. Sollte mich die Leihfirma anderswo einsetzen sind die Kosten jedoch zu tragen (gesetzliche vorgabe). Oder sehe ich da was falsch?

Eine Einblick in die Stechuhr wird mir vermutlich nicht gewährt, ich habe mir aber die Zeiten notiert. Es wurde nicht 1 Minute + berechnet.

Es handelt sich bei der Kleidung um Schutzkleidung wie zB Sicherheitsschuhe, Blaumann und Wetterfeste Sicherheitskleidung (mit Warnweste) da die Tätigkeit im Freien liegt.

Das anlegen von Sicherheitskleidung sollte doch evtl. auch zur Arbeitszeit gehören?

Gruß Hannes

PS: Im Vertrag steht auch das sie KM Geld zahlen für die Fahrt zum Entleiher, jedoch wird es einfach abgelehnt.

 


 

Hallo hannesbbb,

leider ist es so, dass die Fahrkosten (sofern nicht vorab im Arbeitsvertrag vereinbart) eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers sind. das bedeutet, dass der Arbeitgeber leider nicht die Pflicht hat die Fahrkosten zu übernehmen.

Zum Thema Stunden:

Du führst doch Stundenzettel, die von Dir oder vom Entleihbetrieb ausgefüllt werden. Ich würde die Zeiten ganz genau nachhalten und sobald Du auf dem Arbeitsplatz bist gilt auch die produktive Arbeitszeit. Die Zeitarbeitsfirma kann nur die Stunden berechnen, die denen genannt werden. Behalte entweder den Durchschlag oder lass Dir eine Auflistung von dem Entleihbetrieb zukommen. Du kannst im Tarifvertrag unter

§ IV Wesentliche Arbeitsbedingungen;  Punkt 3 folgendes lesen: Der Arbeitgeber richtet für den Arbeitnehmer /in §3.2 des MTV ein Arbeitszeitkonto mit den dortaufgeführten Abwicklungsmodalitäten zur Auszahlung siehe Artikel III § 1 Nummer 8.

Um deine Frage zu beantworten: unter
§ IV Wesentliche Arbeitsbedingungen;Punkt 4 kannst Du zusätzlich folgendes nachlesen: An- und Auskleiden, Waschen, Frühstücks-, Mittags-, Kaffeepausen rechnen nicht als Arbeitszeit.

Arbeitskleidung:

Was für Arbeitskleidung wird denn gefordert? Wenn es sich um Sicherheitskleidung ist der Arbeitgeber auf jeden Fall in der Pflicht, die Arbeitskleidung (kostenlos) zur verfügung zu stellen. Siehe hierzu im Arbeitsvertrag unter

VII: Schutzausrüstung, Unfallverhütungsvorschriften, Schutz vor gesundheitlicher Einschränkung; Punkt 3: Die erforderliche Schutzausrüstung erhält der/ die Arbeitnehmer/ in vom Arbeitgeber und/ oder Entleiher zur Verfügung gestellt.

hoffentlich konnte ich ein wenig helfen

schöne grüße stephan