6 Tage Woche, für den Samstag ausgleichstag?

1 Antwort

Was steht denn im Arbeits-/anwendbaren Tarifvertrag zur Arbeitszeit?

Ist bei Dir eine Fünf-Tage-Woche vereinbart oder nur die Wochen-/Monatsstunden?

Wenn nur die Wochenstunden vereinbart sind, kann Dein AG Dich an sechs Tagen (Werktagen) einsetzen.

Gibt es ein Zeitkonto?

Wäre eine Fünf-Tage-Woche vereinbart und Du müsstest alle zwei Wochen eine komplette Schicht arbeiten, würde ich Deinem Bruder zustimmen.

Allerdings sehe ich ein "Problem" mit dem Ausgleichtstag, wenn Du am Samstag nur fünf und sonst z.B. acht Stunden arbeitest. Du hättest dann zu wenig Wochenstunden, wenn Du einen Acht-Stunden-Tag für einen Fünf-Stunden-Tag frei bekommst.

Hier wäre ein Zeitkonto gut, auf dem man die "Samstagsstunden" sammeln und dann in ganzen Tagen, bzw. "halben" Tagen abfeiern kann.

soapyi496 
Fragesteller
 08.06.2021, 12:32

Hab keinen wirklichen Vertrag, da ich dualer Student bin wurden bei mir 40h als Arbeitszeit festgelegt in dem "ausbildungsvertrag". Mein bruder meinte halt, man kann nicht nur einen freien Tag haben, wenn man 6 Tage am Stück arbeitet, auch wenn es nur 5h sind. Aber war mir halt nicht sicher..

Hexle2  08.06.2021, 12:38
@soapyi496

Dein Bruder sollte sich erst einmal das Arbeitszeitgesetz anschauen, bevor er so etwas behauptet.

Die werktägliche Arbeitszeit der AN darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

So steht es im § 3 Arbeitszeitgesetz.

Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, also Mo - Sa.

"Ausgleichstage" schreibt der Gesetzgeber bei Sonn- und Feiertagsarbeit vor aber nicht, wenn ein AN von Mo - Sa arbeitet und nur einen Ruhetag hat.

Dass ein AN nur an fünf Tagen/Woche arbeiten muss und zwei freie Tage hat, ist in Arbeits-, bzw. Tarifverträgen geregelt. Gibt es so eine Regelung nicht, sind sechs Arbeitstage an den Werktagen rechtlich nicht zu beanstanden, solange die vereinbarten 40 Wochenstunden eingehalten werden.