Macht ein Arbeitgeber sich Strafbar, wenn er jugendliche ohne Pause beschäftigt?
Liebe Community,
Macht sich ein Arbeitgeber Strafbar wenn er unter 18 Jährigen bei einer Beschäftigungszeit von >8h keine Pause gewährt? Bzw. muss er für diese Pause sorgen, selbst wenn der Jugendliche selber diese nicht zwingend verlangt? im JArbSchG §3 (1) steht "[müssen pausen] gewährt werden". Gewährt klingt aber so nach "darf nicht untersagt werden", wohingegen in (2) " Länger als viereinhalb Stunden hintereinander dürfen Jugendliche nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden" schon eher zwingend klingt..
7 Antworten
Die Pausenvorschrift nach dem JArbSchG § 11 ( nicht 3!) Abs. 1 ist eine zwingende Muss-Vorschrift!
Die Formulierung "muss [...] gewähren" setzt keine vorangegangene Bitte eines Jugendlichen zur Gewährung einer Pause voraus, der der Arbeitgeber dann entsprechen müsste; der Arbeitgeber hat auf die Einhaltung der Pausenvorschrift zu achten, auch wenn der Jugendliche selbst möglicherweise nicht an einer Pause interessiert sein sollte.
Die kritische Anmerkung von SiViHa72 zu Deiner Hinterfragung der Gesetzesformulierung ist durchaus berechtigt.
Ein Verstoß gegen die zwingende Pausenvorschrift ist nach § 58 "Bußgeld- und Strafvorschriften" Abs. 1 Nr 8 eine Ordnungswidrigkeit, die nach Abs. 4 "mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro geahndet werden" kann.
Für andere Verstöße gegen Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes können je nach Fall und Schwere auch Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr verhängt werden.
der AG hat eine Fürsorgepflicht und MUSS auf die Pausenzeiten achten. gerade bei Minderjährigen. Macht er das nicht. kann er dafür belangt werden.
PS: Und was ist an MÜSSEN eigentlich nicht zu verstehen?
Müssen in Gesetz heisst müssen: keine Debatte. Wie Du das Wort gewähren interpretierst, ist schnurz, Du musst dem AN diese Pause geben.
Du bist hier nicht in einem sprachhistorischen Linguistiker-Diskurs sondern hast als AG Fakten einzuhalten.
Ja, ist in der Formulierung ein und das selbe.
Der Arbeitgeber muss laut JArbSchG dem minderjährigen Mitarbeiter bei einer Arbeitszeit Ab / von x Arbeitsstunden spätestens ab der durchgängigen Beschäftigungsstunde y eine Pause gewähren. Oder halt anders umschrieben: er muss dem Jugendlichen z.B. ab 4,5 h ununterbrochener Betätigung sogar eine Pause anordnen. ( wegen verschärfter Fürsorgepflicht )
Diese verschärfte Fürsorgepflicht nach JArbSchG unterstreicht der Absatz 2 : "...Länger als...dürfen Jugendliche nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden...." nochmals deutlich. ( sprich: in dieser verschärften Form der Gesetzgebung muss der AG sogar überwachen / notfalls anordnen, dass Jugendliche ihre gesetzlichen Pausen auch wahrnehmen )
Ja...das macht er, denn er muss einem Auszubildenden, gerade unter 18 Jahren Pausen einräumen, ebenso darf er nicht Nachts arbeiten.
LG Pummelweib :-)
Jepp...habe ich ja geschrieben, bei Jugendlichen wird aber noch mehr darauf geachtet, es kann sogar Strafe kosten, wenn es der Arbeitgeber nicht einhält und es raus kommt...LG Pummelweib :-)
Die insgesamt erlaubte Pausenzeit pro Arbeitstag richtet sich nach deiner Arbeitszeit:
30 Minuten Pause, wenn du viereinhalb bis sechs Stunden arbeitest 60 Minuten Pause, wenn du mehr als sechs Stunden arbeitest
Bei unter 18-jährigen sinds noch mehr...
Nein, leider nicht. Sie sind nur anders geregelt.
Die erste Erholungspause darfst du spätestens nach viereinhalb Stunden Arbeitszeit nehmen. Jede Pause muss mindestens 15 Minuten dauern.
Bei unter 18jährigen steht dir die Pause von 30min schon nach 4,5std. Arbeitszeit zu.
Ab 18 Jahren erst ab 6std Arbeitszeit.
In etwas entspannterer Form zu gäänderten Verhältnissen aus Arbeitszeit zu Pausenzeit muss der AG es selbst volljährigen Arbeitnehmern gewähren.
Nur Volljährige sind es selber schuld, wenn sie nicht zumindest ( grundlegend ) davon Gebrauch nähmen. ( mal abgesehen von einigen Arbeitsgebieten, wo man dann als AN freiwillig die Pause mal verschiebt / bzw. verschieben kann... )