Anzeige wegen Ehe, Ehemann, Scheinehe?

11 Antworten

Seit Wochen fragst Du dasselbe hier in Gute Frage, meinst Du nicht einmal ist es auch gut.

Du formulierst die Fragen halt immer anders, aber im Prinzip geht es doch nur um das Eine. Du bist erst seit ein paar Monaten hier drin und hast jede Menge Fragen gestellt und alles dreht sich fast immer um ein ähnliches Thema.

Meinst Du nicht man hätte Dir jetzt genug gute Ratschläge gegeben.

Nach diesem ganzen Hin und Her wird die zustaendige Auslaenderbehoerde deinen Darstellungen wohl keinen Glauben mehr geschenkt haben, von reinen Rachegeluesten deinerseits ausgehen und somit darin auch keinen Hinderungsgrund fuer die Erteilung einer eigenstaendigen Aufenthaltserlaubnis gesehen haben.

Und mal ganz ehrlich: Ich habe (auch aufgrund deiner frueheren Beitraege zu diesem Thema) einen ganz aehnlichen Eindruck.

Der Aufenthaltstitel wurde erteilt und das wirst du jetzt auch nicht mehr aendern koennen. Warum auch. Es kann dir doch voellig egal sein. Ihr habt doch gar nichts mehr miteinander zu tun.

verreisterNutzer  18.12.2020, 12:06

Es wurden aber Falschangaben gemacht? Und er hat mich bedroht? Der Aufenthalt wurde ja durch mir gegeben? Aber durch Falschangaben eben

DerCaveman  18.12.2020, 12:12
@verreisterNutzer

Dennoch stellt sich die Frage, wieso du so energisch darauf hin arbeitest, dass dein Ex, mit dem du ja gar nichts mehr zu tun hast, ausreisen soll.

Dioese Frage wird man sich bei der Auslaenderbehoerde ebenfalls stellen, wenn du jetzt noch einmal mit diesem Anliegen dort vorstellig wirst. Die haben doch laengst entschieden. Dann lass nun auch du es endlich gut sein.

verreisterNutzer  18.12.2020, 12:13
@DerCaveman

Ja aber durch Falschangaben? Das ist ja das Problem. Kann man das nicht wieder zurückziehen?

In Anbetracht der Umstände, gehe ich stark davon aus, dass sein Aufenthaltstitel zurückgezogen wird. Natürlich können Sie Anzeige erstatten, da die Ausländerbehörde davon bereits Kenntnis hat, würde ich davon abraten und den Sachverhalt der Behörde schildern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
verreisterNutzer  18.12.2020, 11:52

Welcher Behörde?

verreisterNutzer  18.12.2020, 11:52
@verreisterNutzer

Meinen SIe der Ausländerbehörde schildern aber keine Anzeige erstatten?

Johannes2309  18.12.2020, 11:53
@verreisterNutzer
Danach hat er von der Ausländerbehörde mitgeteilt bekommen, dass er das Land verlassen muss.

So wie ich das verstanden habe, hat die Ausländerbehörde ja schon Kontakt aufgenommen. An diese würde ich den Sachverhalt auch schildern.

Johannes2309  18.12.2020, 11:54
@verreisterNutzer

Genau das. Die Anzeige können Sie sich sparen, da die Ausländerbehörde in der Regel alles weitere in die Wege leitet.

verreisterNutzer  18.12.2020, 11:54
@Johannes2309

Das war im März. Aber jetzt hat er einen eigenständigen Aufenthalt erhalten

Johannes2309  18.12.2020, 11:54
@verreisterNutzer

Waren Sie schon einmal bei einem Fachanwalt?

verreisterNutzer  18.12.2020, 11:55
@Johannes2309

Nein, zu welchem muss ich denn?

Johannes2309  18.12.2020, 11:57
@verreisterNutzer

Da der Sachverhalt nicht eindeutig zu erkennen ist und des weiteren kompliziert erscheint, würde ich wie angeführt einen Fachanwalt für Asylrecht konsultieren. Eine Rechtschutzversicherung hilft natürlich, damit Sie die Kosten nicht selbst tragen müssen.

Johannes2309  18.12.2020, 12:01
@verreisterNutzer

Da es konkret um den Aufenthaltstitel geht. Auch ein Fachanwalt für Ausländerrecht ist zuständig.

verreisterNutzer  18.12.2020, 12:15
@Johannes2309

denken Sie dass man da noch etwas machen kann und es zurückgezogen wird?

Johannes2309  18.12.2020, 12:31
@verreisterNutzer

Sollte es so sein wie sie geschildert haben, gibt es meiner Meinung nach keine Möglichkeit eine Ausweisung zu verhindern.

Du mußt dich scheiden lassen. Ihr wart nicht lange verheiratet, da könnte er schon abgeschoben werden. Aber nicht nur deshalb wichtig, als Nochehefrau könntest du unterhaltspflichtig werden.

verreisterNutzer  19.12.2020, 13:42

Aber warum hat er dann einen eigenständigen Aufenthalt bekommen ?

Klaraaha  19.12.2020, 13:52
@verreisterNutzer

Weiss ich nicht, aber du schreibst dass ihr noch verheiratet seit. Deshalb ist Scheidung sinnvoll. Was danach passiert kann dir egal sein. Möglicherweise wird er abgeschoben und kann auch keine Forderungen (Rentenansprüche, Erbansprüche, Unterhaltsansprüche usw.) stellen.

verreisterNutzer  19.12.2020, 13:55
@Klaraaha

Ja wir befinden uns im Scheidungsprozess

Klaraaha  19.12.2020, 14:00
@verreisterNutzer

Ja und dann ist gut. Was dann mit ihm weiter passiert das entscheiden die Behörden.

verreisterNutzer  19.12.2020, 14:23
@Klaraaha

Ich möchte nicht dass er durch falschangaben über die Ehe den Aufenthalt bekommt

Lass dich scheiden und fertig ist die Laube!

Unklar warum dir so dermaßen daran gelegen ist, dass seine Aufenthaltsgenehmigung wieder eingezogen ist. Du hast es doch selbst mit verursacht... Und bei einem "wir treffen uns einmal" wird eh nichts verlängert. An deiner Story stimmt also so einiges nicht. Zumal ich mich schwach daran erinnere, dass du seit Wochen hier das Gleiche fragst. In der Zeit hättest du schon 10 x beim Anwalt sein können...