580€ Strafe für betreten eines Lost Place - ist das zu viel?

7 Antworten

Ob ihr einen Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB tatsächlich begangen habt, ist für mich nach deiner Schilderung zumindest diskussionsbedürftig.

Hier kommt das widerrechtliche Eindringen in ein befriedetes Besitztum in Betracht.

Um befriedet zu sein, muss eine Fläche erkennbar gegen "unbefugtes Betreten" gesichert sein. Ein roter Strich auf dem Boden oder Warnschilder die das Betreten verbieten, reichen an sich NICHT aus, um eine Fläche zu befrieden. Die Umfriedung (Zaun, Hecke, Mauer, etc.) muss nicht lückenlos sein - es ist also auch dann umfriedet, wenn der Zaun ein paar Löcher hat - muss aber mehr als rein symbolisch sein. Wenn da also irgendwo eine Kette zwischen zwei Pfählen hängt und man sich den Rest einer Umfriedung dazudenken muss, ist das Grundstück NICHT befriedet.

Da sehe ich also schon erste Möglichkeiten, aber da ich die genauen Umstände nicht kenne, kann ich dazu keine abschließende Einschätzung abgeben.

Die dezent unseriös anmutende Aufforderung zur Zahlung einer gewissen Geldsumme ist zivilrechtlicher Natur und nicht so einfach zu begründen. Eine Vertragsstrafe (wie z.B. die berühmte "Fangprämie" bei Ladendieben) kommt hier meiner Meinung nach nicht in Betracht. Und Schadensersatz sieht auch nicht gut aus, weil die Überwachungsmaßnahmen ja sowieso getroffen worden sind. Wenn ihr einen Alarm ausgelöst habt und die Security für die Anfahrt eine extra Pauschale von dem Grundstückeigentümer verlangt, kann ich mir das schon eher vorstellen. Aber da halte ich 240 € für ganz schon hoch. Das würde ich mir mal näher erklären lassen, wie sie diese Forderung begründen. Wenn ihnen kein Schaden entstanden ist, musst du da auch nichts bezahlen. Sollten die Security-Leute also ohnehin dort das Gelände abgegangen sein und euch nur zufällig entdeckt haben (davon möchte ich mal ausgehen, denn wer lässt eine Abrissruine videoüberwachen?), gibt es auch keinen ersatzfähigen Schaden.

Nun zum strafrechtlichen Teil. Je nachdem, ob ihr euch überhaupt strafbar gemacht habt (fremde Grundstücke zu betreten ist NICHT automatisch strafbar), würde die Staatsanwaltschaft das Verfahren entweder einstellen weil ihr euch nicht strafbar gemacht habt. Oder wenn der Staatsanwalt zu dem Ergebnis kommt, dass ihr euch strafbar gemacht habt, wird er das Verfahren mit großer Sicherheit gemäß § 153 Absatz 1 StPO trotzdem einstellen. Nach deiner Darstellung handelt es sich nur um eine Bagatelle und die Staatsanwaltschaft hat wichtigeres zu tun.

Da der Hausfriedensbruch ein absolutes Antragsdelikt ist und damit NUR verfolgt wird, wenn ein Strafantrag (nicht mit der Strafanzeige verwechseln) vorliegt, wird der Staatsanwalt die Angelegenheit ohnehin nur dann verfolgen, wenn rechtzeitig ein Strafantrag gestellt wurde. Die Frist beträgt gemäß § 77b StPO drei Monate ab dem Tag, an dem der Antragsberechtigte von der Tat und der Identität des Täters Kenntnis erlangt. Da der Eigentümer ja durch die Security zeitnah von der Angelegenheit erfahren hat, laufen diese drei Monate schon.

Du kannst also die Füße stillhalten und hoffen, dass die Frist abläuft bevor der Eigentümer einen Strafantrag stellt. Und bezüglich des geforderten Geldes kannst du getrost warten bis du eine Zahlungsaufforderung erhältst.

Solltest du das Geld zahlen wollen, solltest du deine finanziellen Verhältnisse schildern und darum bitten, einen geringeren Betrag zahlen zu dürfen (z.B. 150 € statt 240 €) in Raten natürlich.

Viel Glück!

Danke für deine ausführliche Antwort! Da fühle ich mich mit meinen Zweifeln bestätigt.

Scheint mir fast so als würden sie sich die Unwissenheit der Jugendlichen zu Nutze machen. Habe in den letzten Tagen Online mehrere Personen gefunden, denen es ähnlich erging, jedoch haben alle diesen (höheren) Betrag eingezahlt (In einem Fall ist jemand neben das Gebäude gefahren und dieser musste über 1000 Euro bezahlen.) Werden jetzt mit guten Bewusstsein bei einem Anwalt (der zufällig auch mein Recht-Professor ist) eine Beratungstunde buchen und mit ihm das weitere Vorgehen in diesem Fall besprechen.

Moin,

ich kann dir offensichtlich deine Entscheidung nicht abnehmen. Allerdings kann ich dir sagen, dass ich das Verhalten der Anwälte mehr als fraglich finde. Das grenzt ja schon fast an diese Zonk-Show von früher: hinter Tor 1 befindet sich 580€ Strafe, hinter Tor 2 240€ Strafe und wine Anzeige und hinter Tor 3 nur eine Anzeige.

am lächerlichsten finde ich diesen Abschlag mit weniger Geld, dafür Anzeige. Das ist schon sehr fragwürdiges Verhalten.

fakt ist: es gibt keine Rechtsgrundlage für eine Vertragsstrafe, da kein Vertrag besteht. Ich weiß ja nicht, woher die Summen kommen und ob das im Endeffekt nur Anwaltskosten sein sollen.

was ich dir auch sagen kann, ist das Hausfriedensbruch ein Antragsdelikt ist und von den Gerichten gern entweder auf den Privatklageweg verwiesen oder häufig bei Ersttätern auch gern eingestellt wird. Dann muss man evtl 500€ an einen gemeinnützigen Verein zahlen. Das Geld ist aber immer noch besser investiert, als es Anwälten und deren Mandanten zu geben. Meiner Meinung nach.

Vielen Dank für deinen Input! Das Geld hab ich eigentlich schon, nur geht es mir mehr um das Prinzip. Ich werde alles dafür tun die Strafe für mich so gering zu halten wie möglich (sofern noch fair, ohne Strafe wär ja auch unrealistisch) und einen Anwalt hinzuziehen. Ein Professor an meiner Schule ist Nebenberuflich Anwalt, vielleicht ist dieser Bereit (mit Schülerrabatt hehe) mich zu unterstützen. Zumindest gib ich ihm lieber das Geld als der Anwaltschaft.

Die Herkunft der Höhe der Strafe wird nicht weiters erläutert.

@Dammey007

Hast du einen 2. Account ?

@gutefrageuser03

Ja war aber mehr oder weniger unabsichtlich, die Bestätigungsmail ist nach Stunden noch nicht da gewesen.

Ich frag mich, wie die auf 580. bzw. 240 € kommen. Schließlich ist denen ja kein Schaden entstanden.

Für mich ist das blose Erpressung.

Okay, bei einem Ewachsenen wäre das vielleicht sogar eine Überlegung wert, denn schon 30 Tagessätze sind meist schon mehr als die 580 €.

Aber Du kannst davon ausgehen, nach Jugendstrafrecht behandelt zu werden. Da gibts eine Verwarnung oder allenfalls ein paar Sozialstunden.

Daher würde ich an Deiner Stelle nichts zahlen.

Auch wenn es weh tut: Zahlt die 580 EUR. Keiner von Euch braucht einen Eintrag im Führungszeugnis.

Wenn Deine Freunde anständig sind, dann übernehmen sie je 1/3 der Strafe.

Eintrag im Führungszeugnis für Hausfriedensbruch? 😂

@EphraimUlk

Es ist eine Straftat.

@Seeheldin

Nicht alles landet im Führungszeugnis. Bei Geldstrafen erst ab 90 Tagessätzen. § 123 StGB ist ein absolutes antragsdelikt. Er ist ersträter. Das kommt nicht ins Führungszeugnis.

Hallo! Danke für deinen Input, die Strafe bekommt leider jeder einzeln.

Auf keinen Fall zahlen, die Forderung ist völlig überzogen und erweckt den Anschein einer Erpressung...

Lehne die Forderungen ab...