Frage zu Ebay-Kleinanzeige. Wann ist Kauf rechtskräftig?

12 Antworten

Es wurde überhaupt kein Kaufvertrag abgeschlossen, sein Angebot war 500 Euro, dein Preis bei 600 Euro.

Du hast zwar gesagt, dass der mögliche Käufer bis Mittwoch Zeit lassen kann, aber gleich darauf hingewiesen, dass ein weiterer Käufer vorbeikommen möchte und eben nicht ausdrücklich für den Herr die Küche reserviert. Ein Vorkaufsrecht lässt sich daraus nicht ableiten.

Abgesehen davon, dass er Unrecht hat, würde ich mit diesem Interessenten sowieso keinen Kaufvertrag mehr abschließen. Wer sich so arrogant und rechtlich daneben äußert, da ist Ärger vorprogrammiert. Antworte einfach nicht mehr auf seine Anfragen.

es gilt immer noch Vertragsfreiheit, der Erste kommt zuerst. Du kannst die Küche an denjenigen verkaufen, der diese zuerst abnimmt, vor allem, wenn man auch die Wohnung räumen muß

Man muß sich nicht auf irgendwelche Zusagen verlassen, die Küche irgendwann mal abzuholen

Im Endeffekt haben wir diese zum Recyclinghof gebracht, weil die Wohnung eben leergeräumt werden mußte, weil der tolle Ebay Käufer gar nicht aufgetaucht ist.

Ebay Kleinanzeige ist nicht Ebay. Es gibt keinen gültigen Vertrag

Natürlich gibt es andere Interessenten, die nicht noch großartig Bedenkzeit benötigen & den Preis herunterhandeln

So gibt es keine übereinstimmenden Willenserklärungen. 

Das ist ein Bluff, der Typ hat gar keine Handhabe. Ich würde den anzeigen wegen Nötigung, ich hoffe, Du hast noch keine Adresse veröffentlicht, so daß der doch noch auftaucht.

Falls doch, dann die Polizei rufen, da gab es beim großen Ebay schon Fälle mit angeblicher Gebotsabschirmung

vielen Dank für die ausführliche Antwort. Adresse und Namen hat er Gott sei Dank nicht.

Weder hast die Küche speziell für diesesen Interessenten reserviert, noch hast Du ihm gesagt Du werdest sie ihm !! zum Preis von 600 Euro verkaufen.

Hallo, (19:35) habe gerade erst Ihre Nachricht gelesen. Vielen Dank für
das Angebot. Könnten Sie mir bis Morgen Zeit lassen, bzw. mir die Küche
reservieren. Ich muss nachfragen... ist nicht für mich. Vielen Dank im
voraus. Mario

Das ist lediglich Interessebekundung - jedoch keine Kaufzusage.

Ergo- wenn es ihm Spaß macht mit einem Anwalt zu drohen - soll er doch. Das würde eh ins Leere laufen.

Dem Anwalt wäre es egal. Er schickt ihm eine Rechnung und alles ist in Ordnung

Sein Verhalten ist absolut albern, denn bis jetzt ist noch keinerlei rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen.

Ihr habt bisher lediglich über einen möglichen Preis verhandelt, und ganz gleich wie schwammig oder genau die Preisaussage war, er hat noch keinerlei rechtlichen Anspruch auf die Ware.

Entschuldigung für Pfeil runter, sollte nach oben sein. Die Maus hat "gezuckt".

alles gut, ich werde schon nicht daran sterben 😉

@GoodFella2306

dann schaffe ich mal einen Ausgleich und weil die Antwort korrekt ist:)