Verfall der Urlaubstage trotz BG-Unfall?

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Die Tage, die eingearbeitet werden, zählen normal nicht als regulärer Urlaub sondern als Plusstunden/Überstunden für Zeitausgleich. Überstunden bleiben nur ein paar Monate stehen, dann verfallen sie. Von dem her hast Du nur Anspruch, auf die richigen Urlaubstage, die über waren/sind.

Bis vor 1-2 Jahren war es tatsaechlich so, dass auch Urlaub, der wegen Arbeitsunfaehigkeit nicht rechtzeitig genommen werden konnte, am 31.3. des Folgejahres bzw. zum Ablauf eines erbeits- oder tarifvertraglich vereinbarten Uebertragungszeitraums verfiel. Dies hat der Europaeische Gerichtshof als nicht gemeinschaftskonform gewertet. Inzwischen verfaellt der Urlaub somit nicht mehr, wenn er aus Gruenden einer Arbeitsunfaehigkeit nicht rechtzeitig angetreten werden konnte (sonst aber schon). Der Urlaubsanspruch aus dem Vorjahr ist in diesem Fall also nicht verfallen.

Das kommt darauf  an.Ist dein Chef beim Arbeitgeberverband muss er sich an die Regeln halten,das heißt, dass dein Urlaub den du ja eingespart hast bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (ich glaube bis Ende März) aufbrauchen musst.Mein Chef ist vom Arbeitgeberverband ausgetreten,sprich: mein Urlaub verfällt nicht. Den kann ich auch noch nächstes Jahr irgendwann machen.Aber ruf doch mal bei der zuständigen Handwerkskammer an. Die geben dir sicher eine Auskunft.

da ich seit 07.03.11 nach 3 jähriger krankheit wieder arbeite, kann ich dir mit 100%iger sicherheit sagen, das dein gesetztlicher urlaub nicht verfällt, bei mir waren es im jahr 24 tage, ich arbeite in einzelhandel. da ich in diesem jahr vor den 31.03.11 wieder angefangen habe zu arbeiten, steht mir für 2010 auch der tarifliche urlaub zu. du musst aber deinen urlaub beim arbeitgeber geltend machen. ausserdem steht dir auch noch urlaubsgeld zu, aber auch das musst du geltend machen. bei mir ist diesbezüglich alles reibungslos gelaufen.

ich hoffe, ich konnte dir deine frage beantworten

mfg

dein urlaubsanspruch verfällt NICHT wenn du krank warst. es kann aber sein, dass du nur den gesetzlichen und nicht den betrieblichen urlaubsanspruch hast.

geh mal zum betriebsrat oder der gewerkschaft, dein arbeitgeber irrt sich.

http://www.info-arbeitsrecht.de/Urlaub/urlaub.html