4 Tage Schulausschluss | Ist das erlaubt mit diesem Grund?
Hallo,
ich war blöd und habe einen etwas schlimmen Satz in einer WhatsApp Gruppe über meine Lehrerin geschrieben. Einer von den Mitgliedern dieser Gruppe hat diesen Text an seine Schwester weiter geschickt. Die ist dann am nächsten Tag zum Rektor, der mir 4 Tage Schulausschluss gab. Darf es das? Es war michts Schulisches. Es war nur über meine Lehrerin aber nicht in der Schulzeit. Sie hat mich zwar Angezeigt, was ich verstehe und was ich auch nachvollziehen kann, aber das ich einen Verweis und einen Schulausschluss bekomme, das nicht!
Bitte um eine Antwort!
8 Antworten
In BW sieht es zum Beispiel so aus: Unterrichtsausschluss (wie in Deinem Fall) ist
nur zulässig, wenn ein Schüler durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten seine Pflichten verletzt und dadurch die Erfüllung der Aufgabe der Schule oder die Rechte anderer gefährdet
Ich vermute, Dein Satz war nicht nur "etwas schlimm" für die Lehrerin. Also halte Dich künftig zurück, denn als nächstes kommt "Androhung von Schulausschluss", und danach:
Ein Ausschluss aus der Schule ist zulässig, wenn es [...] einer Lehrkraft [nicht zumutbar ist], ihn weiter zu unterrichten; dem Schutz des Opfers gebührt Vorrang vor dem Interesse dieses Schülers [...]
Das Ganze kann dann auf alle Schulen des Landes -- mit Ausnahme einer Sonderschule -- ausgedehnt werden. Du hast also ziemlich schlechte Karten...
Sei froh dass dir das in der Schule passiert ist und du daraus etwas lerns. Wenn du später mal arbeiten solltest kannst du bei so einem Mist den Arbeitsplatz sofort verlieren. Überlege mal, wenn dir das passiert, dann schreist du gleich "Mobbing".
Und noch was:
Setze von dir nie Bilder in das Net! Des Net vergisst nie etwas und andere, die du u. U. nicht kennst, schicken die Bilder weiter.
Solange du sie nicht beleidigt hast kann eigentlich nicht gemacht werden. Schließlich gibt es hier Meinungsfreiheit! Da es zu einer Anzeige gekommen ist vermute ich dass es was schlimeres ist. Aber die Schule kann auch Sachen bestrafen die außerschulisch passieren! Eine schägerei außerhalb der schulzeit, außerhalb der Schule kann auch mit einem Verweis oder anderen Ordnungsmaßnahmen bestraft werden. Kurz knapp: Ja er darf
Hallo!
Naja, "schlimmer Satz" klingt wie eine Beleidigung. Wenn du deine Lehrerin beleidigt hast, dann wäre der Schulausschluss schon nachvollziehbar, aber wenn du z.B. nur geschrieben hast, dass du sie nicht magst, dann nicht.
Grüße, Dreams97
Hallo,
da kann nichts gemacht werden, also kein Schulausschluss. Du hast es außerhalb der Schule getan, also sollte dir da eigentlich nichts passieren...
LG ShD