30% GdB Erwerbsminderungsrente?

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Liege ich mit 30% unter den zumutbaren 6 Stunden? 0%

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo bestpeter1711,

Sie schreiben:

Hallo zusammen! Ich bin 62 Jahre alt und habe 47 Jahre Arbeit hinter mir! Ich war bis 2010 durchgehend berufstätig. Dann bis 03.2012 AlG I und nun AlG II ! Ich habe vom Versorgungsamt 30% GdB bewilligt bekommen. Bin ich mit den 30% innerhalb der 3 - 6 Stundenregelung! Mit 20% z. B. wird vorrausgesetzt das man noch mindestens 6 Stunden arbeiten kann.<

Antwort:

47 Arbeitsjahre = Respekt!!

Mit GDB 30 gelten Sie nicht als schwerbehindert!

Zunächst einmal sollten Sie sich die aktuelle Broschüre der Deutschen Rentenversicherung "Das Netz für Alle Fälle", aktuelle Ausgabe März 2012, herunterladen und durchlesen.

Siehe unter folgendem Link:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/30430/publicationFile/16891/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Warum:

In dieser Broschüre finden Sie die wesentlichen, wichtigen Einzelheiten und Zusammenhänge sehr plausibel dargestellt und erklärt.

Wie von Stadtpflanze schon ausdrücklich und sachlich richtig klargestellt, hat der GDB (Grad der Behinderung) so gut wie keinen Einfluß auf die Bewilligung der Erwerbsminderungsrente!

Bei beiden Verfahren gelten grundlegend andere Maßstäbe!

Grundsätzlich wird es in Ihrem Fall so sein:

Die 78-Wochen-Krankengeldzahlung einschließlich 6-Wochen-Lohnfortzahlung durch den Arbeitgber ist in Ihrem Fall vermutlich voll ausgeschöpft, weil Sie laut Ihren Angaben bereits die Arbeitslosengeld I - Leistungen bis 3.2.2012 voll erhalten haben und dann wegen Fristablauf auf ALG II - Hartz4 heruntergestuft worden sind.

Ich möchte die Erwerbsminderungs-Rente beantragen um von der ARGE weg zu kommen! Vielleicht kann mir jemand aufklärend helfen.

Nachdem Sie die o.a. Broschüre gelesen haben, sollte etwas mehr Licht ins Dunkel der Materie gekommen sein.

In Ihrem Alter mit 62 und 47 Pflichtbeitragsjahren (Respekt!!!) sollte sowohl die teilweise Erwerbsminderungsrente als auch die volle Erwerbsminderungsrente wesentlich höher ausfallen als die derzeitigen ALG II - Leistungen.

Beginnt Ihre Rente vor dem 63. Lebensjahr, müssen Sie aber Rentenabschläge in Kauf nehmen.

Durch den Abschlag soll der frühe Rentenbezug ausgeglichen werden.

Für jeden Monat der Inanspruchnahme vor dem vollendeten 63. Lebensjahr beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent.

Nun beginnt für Sie ein Rechenexempel:

Vergleichen Sie Ihre jetzigen ALG II-Bezüge mit Ihrem Anspruch auf teilweise bzw. volle Erwerbsminderungsrente und kalkulieren Sie in die Zukunft!

Ihre aktuell erreichten Werte betreffs teilweiser Erwerbsminderungsrente und voller Erwerbsminderungsrente können Sie ganz einfach aus der Ihnen bestimmt vorliegenden, letzten Rentenauskunft entnehmen!

Wenn dann noch offene Fragen sind, wie Sie weiter verfahren sollen, empfiehlt sich zunächst ein Beratungsgespräch bei Ihrer Rentenversicherung!

Nehmen Sie hierzu alle Ihnen vorliegenden Unterlagen mit!

Beachten Sie außerdem:

Die Rentenkürzung von 0,3 % pro Monat wirkt sich "Lebenslang" aus!

Sollte durch das Familiengericht ein Scheidungsverfahren mit Versorgungsausgleich erfolgt sein, wirkt sich die Höhe des Versorgungsausgleichs an den früheren Ehepartner ggf. ebenfalls "Lebenslang" Rentenkürzend aus.

Fazit:

Es ist nicht nachvollziehbar, warum Sie mit dem Gedanken der Beantragung von Erwerbsminderungsrente so lange Zeit haben verstreichen lassen.

In den meisten Fällen dürften die ALGII-Leistungen wesentlich niedriger ausfallen als eine Erwerbsminderungsrente mit 47 Jahren Pflichtbeiträgen.

Stellen Sie keinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente ohne Hinzuziehung eines kompetenten Rechtsbeistandes wie z.B. Mitgliedschaft im VDK oder in einem anderen Sozialverband!

Machen Sie sich keine Illussionen betreffs der Dauer des Antragsverfahrens "Erwerbsminderungsrente!"

Je nach Faktenlage kann sich dieses Verfahren sehr in die Länge ziehen.

Es muß auch einkalkuliert werden, daß vom Zeitpunkt der Antragsstellung bis zum Beginn der eigentlichen Rentenzahlung eine Wartezeit gilt!

Das heißt in der Regel, daß die Rente, falls bewilligt, erst ab dem 7.ten.Monat nach Antragseingang fließen wird, sofern Sie seitens Ihrer Rentenversicherung keine anderslautende Nachricht erhalten!

Befolgen Sie die Videoanleitungen auf Youtube unter dem Stichwort:

"Erwerbsminderungsrente beantragen!"

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

bestpeter1711 
Fragesteller
 05.11.2012, 13:28

Nachträglich vielen Dank an Alle. Habe Erwerbsminderungs-Rente beantragt und am 29.10.2012 die Ablehnung erhalten. Ich könnte Widerspruch einlegen, aber das nervt nur und hat nur mäßige Aussicht auf Erfolg. Ich habe jetzt die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit beantragt. Habe zwar 7,2 % Abzüge, gehe aber dafür schon am 01.04.2013 in Rente . Bin von der ALLE GÄNGELNDEN A R G E weg und habe meine Ruhe! Lg Bestpeter1711

Konrad Huber  05.11.2012, 19:02
@bestpeter1711

Bin von der ALLE GÄNGELNDEN A R G E weg und habe meine Ruhe! Lg Bestpeter1711<

Antwort:

Sie haben eine Entscheidung getroffen!

Viel Glück und alles erdenklich Gute auf Ihrem weiteren Lebensweg!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Warum hast Du 30% GdB bewilligt bekommen? Weil Du auch nicht mehr ganz Gesund bist, hast also Gesundheitliche Einschränkungen. Allerdings reicht es sicher noch nicht aus für eine Erwerbsminderungsrente. Wenn Du laufend irgendwelche Beschwerden hast, z.B. Rückenschmerzen und deshalb viel beim Arzt bist und deshalb auch in Behandlung bist, Krankengymnastik usw. machst und es sich durch Streß, Ärger nicht bessert, sondern noch schlimmer wird, dann ist ne Erwerbsminderungrente besser und solltest das mit Deinem Hausarzt besprechen. Selbst, wenn Du eine Erwerbsminderungsrente bekommen sollte, könntest Du noch mindestens für 4 Std täglich arbeiten gehen, eine angemessene Arbeit natürlich, die nicht zu schwer für einen ist. Mit 30% GdB wirst Du höchstens mit dem Behinderten gleich gestellt. Ich kenne auch Leute, die mehr als 30% GdB haben und arbeiten voll. Und bei manchen Leuten tun die Rententräger sich schwer, bei manchen nicht. Ich beziehe z.B. volle Erwerbsminderungsrente, könnte also noch mindestens 4 Std täglich arbeiten gehen. Aber meine Gesundheit lässt es leider z.Zt nicht mehr zu. Weil ich das mit dem Rücken habe, (auch etwas krummen Rücken), kronisch krank, Rheuma usw.habe, hatte. das zur Info. Ich hoffe, ich konnte helfen!

Mit 30% bist du noch nicht schwerbehindert so das die 62 Jahre Regel für dich nicht greift. Wie und mit wie hohen Abschlägen du in Rente gehen kannst kann dir am Besten ein Berater der Rentenversicherung erklären. Oder du wirst Mitglied beim VDK (60 Euro Jahresbeitrag) und lässt dich dort qualifiziert über die Möglichkeiten beraten.

MfG Ursusmaritimuas

''Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.''

http://www.buzer.de/gesetz/886/a12098.htm

Trifft das auf dich zu?

bestpeter1711 
Fragesteller
 04.08.2012, 18:44

Ja ! Das Problem ist! Sind die 30% Behinderung ausreichend, um unter 6 Stunden arbeiten können zu kommen? Für mein Dafürhalten,kann ich nicht länger als 5 Std und 59 Min. Am Tag arbeiten,ohne sehr schmerzhafte Probleme zu bekommen!

bitmap  04.08.2012, 19:07
@bestpeter1711

Das hat mit der Höhe des GdB gar nichts zu tun. Siehe das Beispiel von stadtpflanze mit dem blinden Menschen.

Und dein ''Dafürhalten'' wird da zur Beurteilung auch nicht ausreichen.

Für eine vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente wegen Schwerbehinderung - kann mit dem 62. Lebensjahr erfolgen aber der Rentenabschlag beträgt dann 10,8 Prozent. Dafür musst du aber min. 50 % haben.

Die Erwerbsminderungrente hat NICHTS mit der Schwerbehinderung zu tun. Bsp: Ein blinder Mensch hat 100 % kann aber trotzdem noch erwerbsfähig sein.

Für weitere Fragen kannst du dich kostenlos bei krank-ohne-rente.de (Forum von Betroffenen) informieren oder auch bei der DRV http://www.ihre-vorsorge.de/forum.html Dort antwortet auf jede Frage ein "Experte".

bestpeter1711 
Fragesteller
 04.08.2012, 18:53

Hallo stadtpflanze! Bei Arbeitslosigkeit, kann eine Teilerwerbsminderung in eine Vollerwerbsminderung gewandelt werden. Bei 20% GdB geht´s nicht, da werden 6 Stunden vorrausgesetzt. Deshalb die Frage , ob 30% ausreichen. Bei 50% ist die Sache klar.

stadtpflanze  04.08.2012, 19:15
@bestpeter1711

Hallo bestpeter,

ich glaube du meinst etwas anderes - die TEM-Rente wird dann in eine volle EM-Rente umgewandelt werden, wenn man man sie hat. Du schreibst, du hast sie noch nicht mal beantragt. (Bei mir dauerte es 2 Jahre bis ich die EM-Rente bekam). Da du schon 62 bist, ist es die Frage ob sich der Antrag auf eine EM-Rente noch lohnt. (nicht falsch verstehen) . Auch wenn maskottchen schreibt,"30% reichen nicht für eine EM-Rente" muss ich mich wiederholen: Der GdB hat nichts damit zu tun. Ich hatte auch nur 30% als ich die EM-Rente bekam.

Gruss