30€ für Parken in Wohngebiet, Was isch da los?

6 Antworten

Falsch parken ist falsch parken. Ob du Jemanden behindert hast (wie willst du das festgestellt haben?) und wie lange du dort gestanden hast, ist irrelevant.

Wenn du ein Schild nicht gesehen hast, ist das nicht die Schuld anderer. In Eile gewesen zu sein rechtfertigt nicht, gegen Regeln zu verstoßen.

Da du nicht schreibst, wie der Platz, an dem du geparkt hast, beschildert war, und wie die örtlichen Gegebenheiten aussehen, kann auch Niemand etwas zu den 30€ schreiben. Ich weiss nicht mal, wie die Beschilderung für ein 'gekennzeichnetes Wohngebiet' aussieht und welche Parkregeln dort gelten sollen.

Zementa22 
Fragesteller
 13.12.2015, 12:36

Ist da jemand mit dem falschen Fuß aufgestanden? Danke für die Antwort, aber die hättest du dir sparen können ;)

ronnyarmin  13.12.2015, 12:43
@Zementa22

Ich bin auf alle Punkte eingegangen, die dir wichtig erschienen. Sonst hättest du sie nicht in deiner Frage erwähnt.

Relevante Informationen hast du leider keine gegeben. Welche hilfreiche Antwort erwartest du da?

Zementa22 
Fragesteller
 13.12.2015, 12:55
@ronnyarmin

Verzeih mir, dass ich mich mit der Fachterminologie des Straßenverkehrs nicht gut auskenne. Sag halt was du hören willst und sei nicht so borstig. Übrigens habe ich mich nirgendwo gerechtfertigt. Ich habe bewusst in Kauf genommen, dass mein Verhalten ordnungswidrig ist. Die Frage hat sich aber eh geklärt.

ronnyarmin  13.12.2015, 13:03
@Zementa22

Es geht nicht um Fachterminologie, sondern um Angaben zur Beschilderung und auch darum, was dir laut Schreiben vorgeworfen wurde.

Es liegt auf der Hand, dass Niemand etwas zu den 30€ sagen kann, wenn du nicht schreibst, was dir zur Last geleget wurde.

Schön, dass es sich mittlerweile geklärt hat.

Kuestenflieger  13.12.2015, 16:18
@ronnyarmin

Da ist diese Fragende nicht allein .

Viele möchten hier Hilfen , schreiben aber keine Details .

Hier wäre mal interessant, welcher Verstoß dir genau zur Last gelegt wird. Das müsste eigentlich auf dem Knöllchen stehen. Dann kannst du den Tatbestand mit dem Bußgeldkatalog abgleichen. 

http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-halten-parken/

Natürlich musst du dir die Frage stellen, ob die Sache wirklich Sinn macht. Wenn du dagegen vorgehen willst, kannst du vielleicht 10 oder 15 € sparen, hast aber Ärger, Rennereien und Auslagen, die dir niemand erstatten wird. Unterm Strich wird sich das kaum lohnen. 

Zementa22 
Fragesteller
 13.12.2015, 12:28

"Sie parkten in einem Verkehrsbereich, der durch Zeichen 260 gesperrt war. § 41 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG"

Das ist der genau Wortlaut. Und ja du hast recht. Den Aufwand wärs nicht wert. Hat mich trotzdem gewundert, dass das so teuer ist.

Interesierter  13.12.2015, 12:35
@Zementa22

Parken im Fußgängerbereich mit Behinderung würde schon passen. 

Widerspruch macht hier wohl eher wenig Sinn. 

Die Höhe des Verwarngeldes ist von der jeweiligen Situation abhängig.Unter ungünstigen Voraussetzungen kann es sogar bis 60 € rauf gehen.
Da du die Situation nicht näher beschrieben hast kann man auch nicht besser darauf eingehen.

Fürs "Falschparken" gibt es so viele unterschiedlche Bußgelder. Und für dort wo du geparkt hast sind 30 Euro fällig:

Parken in Fußgängerbereichen oder anderen Verbotszonen (PKW)

Parken in Fußgängerbereichen oder anderen Verbotszonen (PKW)30 €

https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/

War das was bei dir angemerkt wurde?

Zementa22 
Fragesteller
 13.12.2015, 12:30

Hm das mit der Verbotszone könnte hinhauen. Hab gerade erst gesehen, welches Schild das war.