Ungerechtes, hohes Verwarnungsgeld bei (Falsch)parken!
Hallo an alle, kurze Frage...
Ich habe vor ein paar Tagen bei uns am Bahnhof geparkt und ein Verwarnungsgeld über !!!30 Euro!!! erhalten, gerechtfertigt???
Situation ist die folgende:
- Abfolge der Begebenheiten: Bahnparkplatz, Grünstreifen, ca. 3 meter breiter geteerter
Weg, Anwohnerparkplätze, Wohnhaus
- Alle eingezeichneten Bahnparkplätze waren belegt, wirklich alle
- Ich parkte also auf dem Grünstreifen, der ein Wohngebiet von dem Bahnparkplatz abgrenzt
- Für dieses Gebiet sollte wohl die Stadt schon zuständig sein, von ihr habe ich auch das
Knöllchen bekommen
- Kein Halteverbotsschild, Kein Parkverbotsschild, Keine Durchfahrt verboten, kein Anlieger
frei, keine Feuerwehreinfahrt, kein schild: parken nur in eingezeichneten flächen, allerdings
glaube ich auch keine offizielle straße da kein Straßenschild, Keine Hydranten oder
sonstigen Schächte.
- Ich parkte ganztägig, komplett auf dem Grünstreifen, d.h. mein Auto stand nicht mal mit
1 mm auf dem geteertem Weg
- Aus meiner Sicht niemanden behindert, eingeschränkt oder gefährdet da ja wie bereits gesagt keine Nutzfläche sondern mit Bäumen bepflanzter Grünstreifen...
Ergebnis: Verwarnungsgeld 30 Euro... Ich möchte eig bei dieser Sachlage Einspruch einlegen bzw eine Einigung (10 oder 15 Euro) vorschlagen. Wie seht Ihr meine Chancen?
Vielen Dank schonmal vorab für die Antworten:-)))
16 Antworten
In der StVO steht, wo Du parken darfst. Grünflächen gehören nicht dazu. Einfach zahlen und gut ist. Wenn Du Widerspruch einlegst, wird es ein Bußgeldverfahren, dann wird es mit 98%iger Wahrscheinlichkeit für Dich noch teurer statt billiger.
Wo man parken darf oder auch nicht, das entscheiden noch immer die Kommunen und nicht die Autofahrer.
Du hast auf einer öffentlichen Grünfläche geparkt.
Das Verwarnungsgeld ist gerechtfertigt und entsprichend den Bestimmungen
Leb damit und bezahle es, alles andere wird für dich nur noch umso teurer. Du kannst natürlich auch vor Gericht ziehen, nur wird kein Richter der Welt deine krude Auffassung teilen.
Du hast falsch geparkt, du hast ein Verwarnungsgeld dafür bekommen. Seh es ein und lebe damit.
Alles andere wird für dich nur noch teurer...
sieh!
Och Purschi, willst du mir hier nun auch noch Deutschunterricht geben ja? Weißt du, was ich liebe? Solche blasierten Typen wie dich, die Mist bauen und dann rumjammern, dass sie für den Mist zur Kasse gebeten werden, weil sie es nicht einsehen wollen, dass sie Mist gebaut haben. Und nun geh bitte gepflegt sterben!
EIn Grünstreifen ist kein Parkplatz. Da könntest Du ja auch gleich im Park parken.
Die 30 Euro sind da noch ziemlich billig.
Zahl sie einfach und gut ist. Ein Widerspruch wird ohnehin abgeschmettert.
Du meinst also es wäre das gleiche wenn ich auf einem 2 meter breitem, von der Bevölkerung vollkommen und zu 100 prozent ungenutztem Grünstreifen und in einem durch Schilder gekennzeichnetem udn von der Bevölkerung genutzem Park parke???
Grünfläche bleibt Grünfläche und ist keine Parkzone, egal wie "unbenutzt" sie ist.
Das Befahren bzw. Parken führt zu Beschädigungen in der Bepflanzung und muss teuer ausgebessert werden.
Wenn alle auf dem Grünstreifen parken würden, hätten wir sehr schnell nur braune Matsch-Streifen anstatt einer Grünfläche zwischen den Fahrbahnen.
Ob 30 Euro gerechtfertigt sind, kann man schlecht beurteilen, wenn man den Vorwurf nicht kennt. Was steht im Brief, wofür die 30 Euro fällig sind?
Parken auf Grünfläche steht im Brief, versehen mit einem Zahlencode der sich in der legende nicht mal auffinden lässt leider :-D
Aber der Zahlencode wäre nun wichtig. Und auch die Rechtsgrundlage, auf die Bezug genommen wird. Im Bußgeldkatalog finde ich nichts zu "Grünflächen". Schreib es also einfach mal komplett ab.
ähm um das ganze genau wiederzugeben, para 2 abs 1 para 49 stvo para 24 stvg und bkat... :D
Da fehlt was. Was kommt hinter bkat? Da muss es doch eine Tatbestandsnummer geben. Warum muss man Dir jeden Wurm einzeln aus der Nase ziehen? Schreibe doch bitte alles auf.
§ 2 Absatz 1 StVO: "Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn." Eine Grünfläche ist keine Fahrbahn.
§ 49 StVO: "(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über (...) 2. die Straßenbenutzung durch Fahrzeuge nach § 2 Absatz 1 bis 3a, Absatz 4 Satz 1, 5 oder 6 oder Absatz 5, (...)
Da hast Du auch gleich den Grund, warum § 24 StVG auch erwähnt wird:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Abs. 1 oder des § 6e Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ergangenen Anordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. Die Verweisung ist nicht erforderlich, soweit die Vorschrift der Rechtsverordnung vor dem 1. Januar 1969 erlassen worden ist.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Euro geahndet werden.
Dass Du nicht die Fahrbahn genutzt hast, ist wohl unstrittig. Jetzt brauche ich die Tatbestandsnummer, um den genauen Vorwurf zu erkennen und zu sehen, ob ein Widerspruch lohnen könnte.
Zahl doch, nimm es dir zu Herzen und Pass auf ;-)
naja hier unterscheiden wir besser mal zwischen teilen und teilen aus gesetzessicht bzw. im wohle des Schutzes unserer Gesetzeshüter...