Darf die Gemeinde das Parken von Autos "zu Verkaufszwecken" verbieten?

2 Antworten

Ich halte das für eine rechtliche Grauzone. Das Anbieten einer Ware zum Verkauf (hier: eines Fahrzeugs) ist wohl eine Sondernutzung des Verkehrsraums, und dagegen kann die Stadt vermutlich vorgehen.

Im Normalfall wird niemand etwas dagegen einwenden, wenn man einen Zettel "zu verkaufen" ins Auto hängt, aber wenn der Stadt diese Konzentration in einer Straße ein Dorn im Auge ist, dann kann sie m.E. etwas dagegen unternehmen.

solange die kfz angemeldet und versichert sind ist es nicht verboten .

Ein solches Verbot kann man unter dem Aspekt der wegerechtlichen Sondernutzung nach eurem landesrechtlichen Straßen- und Wegegesetz begründen: Die Stadt/Gemeinde unterhält die Wege zur öffentlichen Nutzung. Dazu gehören insbesondere das Befahren sowie das Abstellen zum privaten Parken. Die gewerbliche Nutzung des öffentlichen Raumes (also Straßen und Wege) stellt dagegen eine Sondernutzung dar, welche erlaubnispflichtig ist - und ohne Erlaubnis begeht man eine Ordnungswidrigkeit, handelt also ungesetzlich.

Eine gewerbliche Nutzung wird sicherlich nicht automatisch vermutet, wenn mal jemand zufällig sein privates Auto mit einem Verkaufsschild versieht und mal hier und mal da privat abstellt. Wenn sich allerdings eine lokale Übung entwickelt, dass zu verkaufende Fahrzeuge immer in einer bestimmten Gegend im öffentlichen Raum abgestellt werden, entsteht der Eindruck eines organisierten Verkaufs - und genau das erscheint gewerblich. Dann hätte die Stadt gern ein Stück vom Kuchen, was sie durch die Gebühren für die Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen verwaltungsrechtlich realisiert. Immerhin nutzt man die Straße nur vorgeblich wie geplant zum Parken. Tatsächlich geht es aber um die Nutzung als Verkaufsfläche.