3 Wochen Urlaub hintereinander?

5 Antworten

Eigentlich wünscht der Gesetzgeber dass AN ihren Urlaub zusammenhängend nehmen (§ 7 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz).

Wenn der AG den Urlaub nicht am Stück genehmigen will, müssen dringende betriebliche oder in der Person des AN liegende Gründe die Teilung des Urlaubs erforderlich machen.

Wenn Deine Chefin diese "dringenden betrieblichen Belange" geltend machen kann oder Du keinen längeren Urlaub bekommst, weil z.B. eine Kollegin mit schulpflichtigen Kindern den Vorrang hat, kannst Du nicht viel dagegen tun.

Es steht nicht im Gesetz dass ein AG einem AN zwingend mindestens drei Wochen Urlaub am Stück genehmigen muss. Der Gesetzgeber hat sich hier nur auf zwei Wochen Urlaub am Stück pro Jahr festgelegt.

Die Aussage der Chefin dass Euch nicht mehr als zwei Wochen am Stück zustehen ist also falsch wenn sie keine guten Gründe dafür hat (die muss sie aber belegen können)

Diese Kollegin hat zwar einen Sohn, aber dieser ist erwachsen & daran kann es halt auch nicht liegen.
Mich würde es an sich ja nicht stören, wenn nicht jedesmal bei anstehenden Urlaub gemault werden würde & versucht werde würde, diesen zu streichen (ohne Grund).
Des Weiteren fühlen sich alle anderen Kollegen unfair behandelt, da dort mehrere Azubi's & Mütter bei sind. Die Azubi's sind laut Vertrag verpflichtet ihren Urlaub in der Ferienzeit zu nehmen, aber gleichzeitig soll sich niemand überschneiden. Da diese besagte Kollegin ja immer in den 6 Wochen Sommerferien Urlaub nimmt, müssen manche Azubi's auf Sommerurlaub verzichten & ihnen wird dann einfach nach Lust & Laune der Chefin irgendwann Urlaub eingetragen.

@carlove1995

Die Azubis sollen sich das mal durchlesen:

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/urlaub.html

Wenn die Chefin keine dringenden betrieblichen Gründe vorzuweisen hat, hat der Azubi bei der Urlaubsgewährung aus sozialen Gründen den Vorrang vor einer Mitarbeiterin die weder schulpflichtige Kinder hat noch (nehme ich mal an) einen Partner der nur zur Schulferienzeit Urlaub nehmen kann.

Dringende betriebliche Gründe sind aber nicht wenn z.B. ein Kollege krank wird oder über viel Arbeit gestöhnt wird die es schon eine Weile gibt.

Ein "dringender betrieblicher Grund" ist nur gegeben wenn ohne die Anwesenheit des MA z.B. ein wichtiger Auftrag verloren ginge oder dem Unternehmen durch die Abwesenheit sonstiger großer Schaden entstände.

Ihr habt bestimmt keinen Betriebsrat. Wenn ich richtig vermute, solltet Ihr mal überlegen einen zu gründen. Der hat bei der Urlaubsplanung ein Mitspracherecht. Das würde allen Mitarbeitern und besonders den Azubis helfen.

Vielen Dank für deine ausführliche Erklärung!
Das mit dem Betriebsrat werde ich nochmal's ansprechen.

@carlove1995

Gerne.

Das mit dem Betriebsrat werde ich nochmal's ansprechen.

Das solltest Du tun. Mach das aber bitte nicht bei Deiner Chefin. Erfahrungsgemäß sind viele AG nicht gerade begeistert, wenn AN einen Betriebsrat gründen wollen.

Such Dir hier Gleichgesinnte und/oder bitte die zuständige Gewerkschaft um Hilfe bevor es publik wird und Du Probleme mit der Chefin bekommst, bevor Du evtl. Kündigungsschutz hast.

Mal noch was zur Gründung eines Betriebsrats:

www.betriebsratswahl.de

Im Burl steht,d ass man einmal im Jahr mindestens 14 Tage/2 Wochen am Stück Urlaub kriegen solll.


Für längeres gibt es, so weit ich weiss, keine Regelung.

Vielleicht in einem Tarifvertrag?


Länger ist dann eben immer verhandlungssache.. viele AG geben nicht gerne so lange


BurlG= Bundesurlaubsgesetz


https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/burlg/gesamt.pdf

PS: warum die Kollegin als einzige mehr kriegt... gute Frage. Vielleicht hat sie vertraglich noch ein paar mehr Tage.. oder ein paar mehr Tage wegen Schwerbehinderung.... weiss der Geier  (Schwerbehinderung kann man auch haben, ohne dass andere das sehen können)

Vielen Dank!

Sie selber hat nicht's, dass man das nachvollziehen könnte. Sie hat selbst gesagt, dass es bei ihr schon immer so war & sie darauf auch besteht. Beim ersten Mal ist sie für knapp 3 Wochen verreist & da war es eine Ausnahme. Seitdem besteht sie auf die 3 Wochen.

Diese Regelung ergibt sich indirekt aus dem Bundesurlaubsgesetzt wie viele hier schon fast richtig geschrieben haben. Allerdings steht im BUrlG nicht drin das nur 2 Wochen zu gewähren sind, sondern es steht drin, dass der gesetzliche Urlaub möglichst zusammenhängend und mindestens in Blöcken von mindestens 2 Wochen zu gewähren ist.

Dies bedeutet dass du mindestens einmal im Jahr einen zusammenhängenden Block von 2 Wochen oder mehr bekommen musst. Das Minimum ist dabei 2 Wochen. Dies ist in diversen Klagefällen vom LAG bis zum BAG so begründet worden, dass der Erholungsurlaub der Regeneration des Arbeitnehmers bezüglich seiner Arbeitskraft dienen soll und er sich von dem beruflichen Streß erholen soll.

Ein nachweisbarer Erholungseffekt tritt jedoch erst ab einem Urlaub von mindestens 14 Tagen ein.

Es ist daher Blödsinn nur Urlaub von max. 14 Tagen zu gewähren, auch wenn es grundsätzlich zulässig ist.

Dazu findet sich entsprechendes im § 7 Abs.:2 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) entsprechendes:

Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, dass dringende betriebliche oder in der Person liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen.

Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf  Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muss einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

Zum besseren Verständnis: Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind

Nein, es gibt keine gesetzliche Regelung