3 Kaltmieten beim Einzug + Warmiete?

6 Antworten

Du meinst sicher 3 KM Kaution. Die hat mit den laufenden Mietzahlungen nichts zu tun.

Die Kaution darfst Du aber in 3 gleichen Raten zahlen.

  1. Monat (Mietbeginn) - ein Drittel der Kaution + Miete und Nebenkosten

  2. Monat - ein Drittel der Kaution + Miete und Nebenkosten

  3. Monat - ein Drittel der Kaution + Miete und Nebenkosten

Bei einem Einzug muss man ja meistens 3 Kaltmieten zahlen.. muss ich zu den 3 Kaltmieten auch eine Warmiete Zahlen oder kommst das dan erst 1 monat später ??

Die drei Kaltmieten sind die Kaution, dazu Folgendes:

§ 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten .

(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.

(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.

(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam. _______________________________________________________________________

Man muss also ab dem ersten Monat 1/3 der Kaution und die Warmiete zahlen.

MfG

Johnny

Diese 3 Kaltmieten zahlst du als Kaution für die Wohnung,die bekommst du nach dem Auszug wieder,wenn keine Reparaturen anfallen,die du zu verantworten hast oder noch andere Kosten geltend gemacht werden können,die zum Beispiel durch eine Neben / Betriebskostenabrechnung entstehen,du aber schon ausgezogen bist,dann kann der Vermieter eine Verrechnung durchführen !

Du zahlst dann für den Monat deines Einzugs deine Warmmiete extra an den Vermieter.

Ich gehe davon aus, dass es sich bei den drei Kaltmieten um die Kaution handelt. Die Kaution kannst du in drei Raten zahlen. Dieses Recht ist gesetzlich so geregelt.

Mit Beginn des Mietvertrages ist also zu zahlen:

Die gesamte Kaution von drei Monatskaltmieten und die fällige Warmmiete

oder

Ein Drittel der Kaution und die fällige Warmmiete. Das gleiche ist dann die folgenden zwei Monate fällig.

Willst du die Kaution in drei Raten zahlen, musst du deinen VM davon natürlich in Kenntnis setzen. Verwehren kann er es dir nicht. Die Kaution darf übrigens nicht mehr als drei Kaltmieten betragen und ist eine Sicherheitsleistung für mögliche Schäden oder Miet- oder Nebenkostenrückstände bei Auszug. Bestehen keine Forderungen des VM bei Auszug erhältst du die Kaution verzinst zurück.

Du meinst mit den 3 Kaltmieten die Kaution??? Wenn ja..die Kaution kannst du auch in 3 Raten zahlen! Das ist das eine..das andere wäre..du zahlst ab sofort bei Einzug jeden Monat die Warmmiete. Sie ist unabhängig von der Kaution.