Kündigung - die letzten zwei Kaltmieten nicht zahlen?

12 Antworten

Ein Abwohnen der Kaution ist unzulässig. Du bist verpflichtet, bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist sowohl die Grund- bzw. Nettomiete als auch die Betriebskosten zu bezahlen.

Ich verstehe deinen Gedanken aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem Vermieter. Dies so umzusetzen könnte dich aber teuer zu stehen kommen.

Der Vermieter ist es nach Beendigung des Mietverkältnisses verpflichtet, die Kaution zurück zu zahlen. Das bedeutet, die gerätst mit der Mietzahlung in Verzug.

Nun ist dir eine fristlose Kündigung vielleicht von daher egal, da du eh ausziehen wirst. ABER der Vermieter könnte Zahlungsklage für die Mieten einreichen. Und da diese Klage berechtigt ist, zahlst du die Kosten. Ferner kann der Vermieter eine erhöhte Nutzungsausfallentschädigung geltend machen, Zinsen verlangen und ggf. weiteren Schadenersatz.

Keine gute Idee von dir, oder?

Du solltest es lieber korrekt machen. Und wenn es Probleme gibt, dann musst du eben Klage einreichen. Mit einem Titel in der Hand wird sich dann der Gerichtsvollzieher das Geld holen. Und spätestens dann kann sich der Vermieter nicht mehr querstellen.

Der Vermieter braucht deine Erlaubnis zum Kautionseinbehalt nicht, wenn du deine Miete nicht bezahlst. Die letze Miete ist am 3. Werktag des August fällig. Vorausgesetzt, du hast auch die Julimiete nicht bezahlst, kann dich der Vermieter am 4. Werktag des August 2018 fristlos wegen erheblicher Mietschulden kündigen und dir eine Auszugsfrist von 10 Tagen gewähren.

Die Folge wäre eine Entschädigungsforderung von bis zu 3 Monatsmieten, womit deine Kaution endgültig dem Vermieter zufällt und du vermutlich darüber hinaus zahlungspflichtig werden könntest.

Deine Kündigung wäre damit erledigt.

Natürlich musst du die Miete weiterzahlen, bis zum Ende deiner Küdigungsfrist. Und nicht nur die Kaltmiete sondern auch die Nebenkostenvorauszahlungen.

Die Kaution darf nicht abgewohnt werden. Du wirfst deinem Vermieter vor sich falsch und ungesetzlich zu verhalten, willst aber das gleiche tun?

Du wirst Verzugszinsen zahlen müssen und riskierst ab der 2. Monatsmiete eine fristlose Kündigung.

Einen Anwalt brauhst du später nicht unbedingt. Einfach anmahnen und wenn er nicht zahlt Verzugszinsen berechnen.

Ja, aber die fristlose Kündigung wird erst am Ende des 2. Monats wirksam, solange habe ich theoretisch Zeit die Miete zu zahlen. Diesbezüglich mache ich mir keine Gedanken.

Naja, nur das anmahnen wird ihn nicht dazu bewegen das zu bezahlen. ^^

@LinaRaw

Die fristlose Kündigung des Vermieter wirkt sofort und nicht am Ende des Monats.

@LinaRaw

Eine fristlose Kündigung wir sofort wirksam. Mahnen wird etwas bringen.

@Gerhart

Die außerordentliche fristlose Kündigung wird ebenfalls unwirksam, wenn der Mieter oder eine öffentliche Stelle sämtliche rückständigen Mieten innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage zahlt. Aber, wurde eine Kündigung aus demselben Grund innerhalb der letzten zwei Jahre schon einmal ausgesprochen, so kommt diese Regelung nicht noch einmal zur Anwendung. Die außerordentliche fristlose Kündigung ist dann wirksam (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB).

und riskierst ab der 2. Monatsmiete eine fristlose Kündigung.

Was juckt das den Fragesteller noch wenn er eh gekündigt hat? Kündigt der VM fristlos werden normalerweise 1 - 2 Wochen Räumungsfrist gewährt. Das kann dann schon fast das Ende des letzten Monats sein.