Mietkaution vor Vertragsabschluss überweisen?
Hallo,
ein Freund von mir hat eine neue Wohnung gefunden (Einzug im Sommer). Eine Besichtigung fand nur mit dem aktuellen Mieter statt, der Vermieter war nicht vor Ort da er etwas weiter weg wohnt (aber angeblich in Deutschland).
Jetzt hat er telefonisch und per Mail die Zusage bekommen, mit der Bitte, dass er sofort die 2 Kaltmieten Kaution überweisen soll. Erst nach der Überweisung würde der Vermieter den Mietvertrag auch unterschreiben.
Mir kommt das sehr seltsam vor und ich musste noch nie im voraus eine Kaution bezahlen (wofür auch? Die gilt ja als Sicherheit für Schäden in der Wohnung die NACH EINZUG passieren können). Die Kaution wird doch eigentlich erst bei der Schlüsselübergabe ausgehändigt oder überwiesen.
Was sagt ihr? Mein Freund sagt das hätte er schonmal gemacht und es sei kein Problem, und er ist halt ziemlich verzweifelt auf der Suche... Ich würde es nicht machen
5 Antworten
Telefon und E-Mail hat keine Rechtsbindung. Diese wird nur durch Briefpost oder Fax erreicht. Und per mündlichen Vertrag. Der natürlich Unsinn ist.
Die Kaution zahlt man aufgrund eines Vertrages. Unterschreibt man diesen nicht zuerst, dann zahlt man die Kaution so, als wäre es ein Geldgeschenk.
Das wäre extrem dumm.
Das würde ich nie machen, bevor der Vertrag nicht unterschriebem ist.
Das ist doch eine Betrugsmasche. Aber bitte, der Schaden ist begrenzt und wenn er unbedingt auf solchen Betrug reinfallen will, dann soll er mal tun.
Mein Freund sagt das hätte er schonmal gemacht und es sei kein Problem, und er ist halt ziemlich verzweifelt auf der Suche...
Dann lass ihn doch, wenn er das unbedingt will.
Ich würde es nicht machen
Ich auch nicht, aber das steht ja nicht zur Debatte.
Du hast ihn gewarnt, und wenn er reinfällt, dann ist das alleine sein Problem.
Das ist unseriös und höchstwahrscheinlich eine Betrugmasche. Er wird das Geld nie wiedersehen und auch keinen Mietvertrag bekommen. Also: Finger weg!!
Die Mietsicherheit ist zahlbar in drei gleichen Raten: 1. zum Mietbeginn wie mietvertraglich vereinbart, 2. und 3. in den beiden Folgemonaten jeweils mit der Miete.