25% Storno

2 Antworten

Es ist doch noch kein Schaden entstanden.

Aber natuerlich entsteht ein Schaden, wenn du das bestellte Moebelstueck nicht abnimmst. Schliesslich entgeht dem Moebehaendler dann der Gewinn, den er aus dem Verkauf erzielen wuerde. Darauf hat er aber aufgrund des mit dir bereits geschlossenen Kaufvertrages einen Anspruch und den musst du ihm dann ersetzen.

Moebelhaeuser vereinbaren hierfuer mittels AGB meist 25% des Kaufpreises als pauschalen Schadensersatz. Dies ist auch weitestgehend gerichtsfest. Voraussetzung fuer die formularmaessige Vereinbarung eines pauschalisierten Schadensersatzes ist aber der Hinweis darauf, dass du bei Nachweis eines geringeren Schadens nur den von dir nachgewiesenen geringeren Schaden ersetzen musst. Das steht aber i.d.R. auch in den AGB der Moebelhaeuser.

Du wirst also hoechstwahrscheinlich nicht um die 25% herumkommen. Oft verzichten die Moebelhaeuser aber auf den Schadensersatz, wenn du etwas anderes zum gleichen oder zu einem hoeheren Preis kaufst. Dies aber natuerlich nur, wenn noch keine weiteren Kosten entstanden sind.

Danke für die Antwort. Ich werde da wohl nicht raus kommen,da ich ja noch andere Möbel brauche kann man dies ja vielleicht so einigen.

Guten Abend. Du trittst von einem Kaufvertrag zurück welcher dir gesetzmäßig keinen Rücktritt einräumt wir zb bei dem Telefon/Versand/ oder Haustürgeschäft. Es ist bitter aber vollkommen legitim eine Stornogebühr zu verlangen. Welcher "Schaden" letztendlich entstanden ist und ob die Firma nochmal ordentlich mehr berechnet als tatsächlicher Schaden ist sei mal dahin gestellt. In dem Kaufvertrag sollte aber auf jeden Fall ein Hinweis auf die Stornogebühr zu finden sein. Sofern dies vorhanden ist - was ich schwer mute - müsstest du schon einen sehr kulanten Chef vorfinden der da noch mit sich reden lässt. Unterschrieben ist unterschrieben. Aber probieren kannst du es dennoch. Hast ja nichts zu verlieren. Viel Erfolg.

Danke ich probiere es auf jeden Fall.

@tiger2005

Ich Drücke die Daumen!!! Lg