20-jährige ohne Ausbildung und ohne Bock zum Arbeiten - Recht auf Unterhalt und zu Hause wohnen?

3 Antworten

Hab mal ein Beispiel für Dich aus dem Forum:wer-weiss-was.de/Anfragen/www_de/archiv/634119/unterhalt-harz4-fuer-sohn-21-keine-arbeitslust.html...................kannst da noch mehr zu nachlesen..m.l.G.h

Re: unterhalt/ harz4 für sohn 21 keine arbeitslust? Hallo,

nicht aufregen, einfach locker flockig auflaufen lassen.

Eltern von volljährigen Kindern zahlen nur Unterhalt, wenn das volljährige Kind seinen Unterhalt nicht selbst bestreiten kann.

Also wenn es in Ausbildung ist, behindert oder dauerhaft krank. Einfach hergehen und sagen, ich mache nix und "Alter" zahl mal, geht nicht.

Also den Sohnemann unter Zeugen (nicht Ehepartner, besser fremde Leute) auffordern, dass er sich einen Job sucht, ansonsten muss er schaun wo er bleibt. Die Bewerbungen (20 bis 30 Stück pro Monat) muss er Dir vorlegen.

Kommt nix dergleichen: Stuhl bzw. seinen Krempel vor die Tür stellen.

Die Hartz-IV-Behörden werden ihm auch etwas husten. Die stecken ihn schneller in Arbeits- und/oder Ausbildungsprogramme, als er seinen Namen schreiben kann. Macht er nicht mit, wird gekürzt und irgendwann ist er dann bei Essensgutscheinen und Obdachlosenunterkunft angelangt.

Die Vorstellung, dass er Unterhaltsanspruch bis er 25 Jahre alt ist, ist ein "Latrinengerücht" und entbehrt jeder juristischen Wahrheit.

Lass ihn klagen und wenn es soweit ist, melde Dich wieder. Das Ganze kannst wirklich ganz locker angehen. Wenn alle gerichtlichen Verfahren so einfach wären, wie die Abwehr der Klage von Junior, hätten wir eine schöne gerechte Welt.

Gruß

vielen Dank - damit kann man ja schon mal was anfangen!!! :-))) LG Funny

@FunnyCH

Das freut mich ;) wünsch alles Liebe Dir.himako

Seit dem 18. Geburtstag muß sie die Tochter sowieso nicht mehr beherbergen. Sie hatte immer die Wahl, ob sie Barunterhalt oder Naturalunterhalt leistet. Durch das "schmeißen" der Schule dürfte der Unterhaltsanspruch dann aber sowieso verwirkt sein, so dass ein Unterhaltsanspruch nicht mehr besteht. Nach demn 18. Geburtstag sind die Eltern nur noch bis zum Ende der 1. Ausbildung unterhaltspflichtig - wenn das Kind seine Ausbildung zielstrebig verfolgt. Weder in Bar noch in Naturalien dürfte deshalb noch ein Anspruch bestehen.. Wenn sie vor die Tür gesetzt wird, dürfte ihr einziger Anspruch der auf Hartz IV sein.

Ich denke bis 21 haben die Eltern die Versorgungspflicht. Ob sie ihre Tochter danach "rausschmeißen" dürfen weiß ich nich.

siehe meine Antwort oben.... ;-))