Wie lange muß ich meine 22-jährige Tochter unterstützen und wohnen lassen?

14 Antworten

Seitdem Deine Tochter 18 ist, ist Sie zunächst selbst dafür zuständig sich zu versorgen.
Eine Ausnahme ergibt sich dadurch, dass sie in einer Ausbildung steckt (und ein paar andere Ausnahmen, wie z.B. Behinderung, Krankheit).
Dann must Du ihr weiter Unterhalt gewähren, bis Sie ihre erste Ausbildung beendet hat. Sie darf in begründeten Fällen eine Ausbildung schmeißen (die Rechtsprechung kennt dafür verschiedene Gründe, aber "keinen Bock", "keine Lust", "ist zu anstrengend" sind zu wenig Argumente). Solange sie zielgrichtet weiter macht, bist Du weiterhin zum Unterhalt verpflichtet. Von daher gibt es auch zunächst diesbezüglich keine starre Altergrenze.
ABER: Wenn Deine Tochter keine Ausbildung macht und keiner Tätigkeit nachgeht, dann bist Du auch nicht zum Unterhalt verpflichtet, soweit sie sich nicht ernsthaft um eine Arbeit kümmert. Hat Sie eine Arbeit, kann sich aber nicht vollständig davon ernähren, dann kann es sein, dass Du (wieder) unterhaltspflichtig wirst.
Also: Du kannst Sie vor die Tür setzen, wenn ihr Verhalten begründet das Leben mit ihr nicht mehr zumutbar ist (psychische Belastung, wirtschaftliche Verhältnisse, Grösse der Wohnung, etc.). Du brauchst ihr schon jetzt kein Taschengeld geben. Du kannst ihr einen anderen Lebensstandard gewähren als Dir. beispielsweise must Du sie nicht in das Wohnzimmer lassen, da sie ihr eigenes Zimmer hat.
Aber: Nach meinem Dafürhalten ist es gut, wenn Du dem "Kind" seine (gesetzlichen) Pflichten klar machst. Dabei sollte ein Aspekt auch die denkbaren Folgen sein.
Gib ihr die Möglichkeit sich zu überlegen, wie sie ihr Verhalten ändern will.
Und handle, soweit sie es dann nicht selbst macht.

Hallo, ich habe ein ähnliches Problem, nur mit einem unserer Söhne. Ich kann leider dem Kommentar von "Wolperdinger " nur bedingt zustimmen. Klar sind Kinder das Produkt der Eltern, aber wir haben Zwillinge, zwei Söhne, 18Jahre alt. Einer, der "Erstgebohrene" läuft ohne Probleme, Gymnasium etc. Der zweite genau das Gegenteil, macht sich und Anderen das Leben schwer. Jetzt erklär mir mal einer warum. Die Erziehung war und ist indentisch. Die Familie ist intakt (keine Scheidung) Wir haben darauf geachtet, beiden Söhnen die gleichen Erziehung, Regeln und Chanchen zukommen zu lassen. Trotzdem würde ich den "Zweiten" am liebsten heute und nicht morgen rauswerfen. Er ist stinkfaul, supergescheid, weis alles besser und kriegt nichts auf die Reihe. Am besten wäre Schlaraffenland für ihn. Leider stimmt es, daß man bis zum 25 Lebensjahr für seinen Nachwuchs aufkommen muss.

Laut Gesetz bis zum 25. Lebensjahr. Ich bin da anderer Meinung als hier geäußert wurde. Nicht nur die Erziehung ist ausschlaggebend, sondern auch der Umgang, den die Kids haben usw. Also schreibe Dir bitte nicht auf die Fahnen, dass Eure Erziehung versagt hat.

Ich gehe noch einen Schritt weiter. Ich glaube, "dass der Charakter eines jeden Menschen bei der Geburt festgelegt wird, was wir ändern können, ist das Verhalten."

Das heißt aber nicht, dass Du Dir alles gefallen lassen musst. Zeige ihr weiter Eure Grenzen auf und dann ziehe das auch durch. Das heißt für mich nicht, dass Du sie rauswirfst. Maßnahmen können total unterschiedlich sein. Ich kenne Deine Tochter nicht, dass heißt Du musst selbst herausfinden, "was fruchtet". Viel Kraft und liebe Grüße

einfache Sache:

sie ist 22 Jahre alt und damit selbst für sich verantwortlich und wer der Meinung ist ausgestreckte Hände auszuschlagen, der soll auch zusehen, wie er mit dem Leben klar kommt und nicht sich im Hotel Mama durchfressen..

auch wenn dies sehr hart klingt..

einfacher gesagt als getan! der staat sieht das ien bisschen anders!

@Mimmy55

ich weis, was du meinst, aber ich würde es imer auf einen Versuch ankommen lassen in einem solchen Falle, denn wenn eine Mutter schon den Gedanken ihre Tochter rauszuschmeißen, dann ist das Verhältnis ja nun nicht mehr das Allerbeste

Im Prinzip musst Du sie noch bis zum vollendeten 24. Lebensjahr unterstützen. es gibt aber eine Ausnahme, wenn es Dir aufgrund ihres Verhaltens nicht zuzumuten ist, sie weiter bei Dir leben zu lassen, dann springt das Amt ein. Es wird dann aber geprüft, ob Du finanziellen Unterhalt zahlen musst.