Eine Frage zur Rente. Eine Mutter war 35 Jahre verheiratet und Hausfrau. Mit 54 war die Scheidung. Das Haus und entsprechende Rentenpunkte hat sie bekommen?

6 Antworten

Für Mieteinnahmen gibt es keine Punkte. Und ja, wenn er sie heiraten sollte und es endet dann wieder, gibt es erneut Pkt. Allerdings sollte ER in einem Ehevertrag den Zugewinn beschneiden. Wer partout nicht arbeiten will, sollte nicht auch noch dafür belohnt werden. Sie wird, wenn eine Trennung kommt, in altersarmut enden...

Schneeburg82 
Fragesteller
 22.10.2017, 12:08

d.h. er bekommt dann weniger Rentenpunkte? Er ist ja bereits Rentner!

turnmami  22.10.2017, 17:43
@Schneeburg82

nein, sie wird weniger Punkte bekommen!!

webya  22.10.2017, 22:13
@turnmami

wieso bekommt sie weniger Punkte. Sie erwirbt ohne Arbeit doch keine weiteren Punkte. 

turnmami  22.10.2017, 22:17
@webya

Sie hat aber in ihrer EM Rente Entgeltpunkte für die Zurechnungszeit bis mind zum 60. Lebensjahr. Diese ergeben zusätzl EP während der Ehezeit. Wenn der Partner schon Altersrente bekommt, dann muss sie EP abgeben.  

petrapetra64  23.10.2017, 14:15
@turnmami

em rente? In der frage steht  sie will nichts arbeiten. Und dafür bekommt man jetzt em rente, selbst wenn man nie gearbeitet hat? Irgendwas mache ich falsch.

Da er bereits Rentner ist, würde deine Mutter bei einer Scheidung keine weiteren Rentenpunkte bekommen. Bleiben die beiden verheiratet und er stirbt, hätte sie jedoch Anspruch auf Witwenrente, sofern die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat.

Es werden die Entgeltpunkte geteilt, die in der Ehezeit erwirtschaftet werden.

Sind beide Partner bereits Rentner erwirtschaften sie im besten Falle noch Zeiten durch die Zurechnungszeit. Wenn der Ehemann bereits in Altersrente ist, muss die Frau Entgeltpunkte abgeben, da sie noch im Bereich der Zurechnungszeit liegt. 

Somit würde sich die Rente eher verschlechtern. Mieteinnahmen sind im Rentenrecht völlig unerheblich und müssen über das Familiengericht mit Unterhalt abgegolten werden. Hier ist es aber wichtig, ob ein Ehevertrag besteht, oder ob die Mieteinnahmen bereits vor der Ehe bestanden.

Dann steht der Frau auch von den Mieteinnahmen nichts zu!!

InderRuhe  22.10.2017, 21:01

Zurechnungszeiten kann es nur bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente geben. Aber selbst dann: Zurechnungszeiten bleiben bei einem Vesorgungsausgleich immer unbeachtet und werden nicht mit eingerechnet.

turnmami  22.10.2017, 22:14
@InderRuhe

Die Mutter ist 57. Daher kommt nur eine EM Rente in Frage! Und während einer Zurechnungszeit erwirbt man Entgeltpunkte, somit werden auch diese mit in einen VAG gerechnet!

Petriotic  23.10.2017, 07:38
@turnmami

In der Frage steht aber, dass sie stets Hausfrau war. Demnach kann sie keinen Anspruch auf EM-Rente erworben haben.

turnmami  23.10.2017, 13:28
@Petriotic

Mit 57 gibt es keine Altersrente!!!

DerHans  23.10.2017, 18:11
@InderRuhe

Auch bei einer Hinterbliebenenrente kommt eine Zurechnungszeit zum Tragen, wenn die sonstigen Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Eine erneute Ehe bringt ihr natürlich KEINE weiteren Rentenpunkte. Der neue Ehemann wäre dann zu ihrem Lebensunterhalt verpflichtet.

An ihrem bisherigen Rentenanspruch ändert sich dadurch nichts. Die Rente wird dann natürlich erst zum regulären Termin fällig.

Schneeburg82 
Fragesteller
 22.10.2017, 12:14

ok, was ist aber mit den vielen Mieteinnahmen? Bei Scheidung oder Tod? Würde die Frau davon auch etwas abbekommen? Kinder gibt es auf beiden Seiten genug.

DerHans  22.10.2017, 14:53
@Schneeburg82

Das wäre dann Gegenstand eines Ehevertrages.  Der wäre in diesem Fall auch zu empfehlen, um Streitigkeiten von vorne herein zu verhindern.

InderRuhe  22.10.2017, 21:11
@Schneeburg82

Im Regelfall gilt bei Eheschließung die Zugewinngemeinschaft. D.h. die Immobilien bleiben bei einer Scheidung in seinem Besitz, da er sie schon vor der Ehe hatte. Stirbt er während der Ehe, werden die Immobilien auf die gesetzlichen Erben aufgeteilt, außer er verfügt in einem Testament etwas anderes. In jedem Fall bleibt der Mutter ein Pflichtteil, den die Erben ihr ggf. auszahlen müssten.

Hallo,

auf Mieteinnahmen wurden in der Vergangenheit keine rentenversicherungsrechtlichen Beiträge fällig, auch nicht für die Zukunft, insofern gab es auch keine Entgeltpunkte.

Die Scheidungsfolgevereinbarung sollte Eigentumsverhältnisse und Erlöse berücksichtigt haben.

beste Grüße

Dickie59