Krankenversicherung im Sterbevierteljahr für Mitversicherte des Verstorbenen?

3 Antworten

Deine Mutter ist familienversichert gewesen, solange es einen Stammversicherten gab. Dieser ist verstorben, daher endet diese Mitgliedschaft für ihn und alle Familienversicherten. Deine Mutter braucht nun eine eigene Versicherung. Die Beiträge werden prozentual von ihrem Einkommen berechnet. Ihr Einkommen ist beispielsweise ihre Hinterbliebenenrente, die die ersten 3 Monate in der Höhe der bisherigen Altersrente des Verstorbenen weitergezahlt wird. Abe es ist definitiv ihre Rente, da sie die Bezieherin ist.

Beitragspflichtig wären auch alle Betriebsrenten und Versorgungsbezüge.

Vielen Dank Kunterbunt23 und DerHans.

Nach einigen Dutzend Anrufen bei der Knappschaft und der Rentenversicherung scheint es jetzt geklärt zu sein. Folgendes war passiert nach dem wir bei Krankenkasse zwecks Weiterversicherung uns gemeldet hatten war ihre Krankenversicherung eine freiwillige, das heißt sie musste 100% des Beitrages bezahlen, damit dieser Missstand aufgehoben wird muss man einen 'Antrag auf Zuschuss' bei der Rentenversicherung stellen.

Auf die Frage bei der Krankenkasse warum so etwas nicht mitgeteilt wird, wir waren extra dafür zur Zweigniederlassung gefahren sagte man mir am Telefon, das die Leute da wahrscheinlich sich nicht mit versicherungs Angeleheiten gut aus kannten usw. usf. alles in allem eine sehr Enttäuschende Erfahrung für uns alle. Der Beitrag wird also nach gezahlt von der Rentenversicherung. Frage mich nur was wäre passiert wenn wir uns nicht darum gekümmert hätten und die Rechnung bezahlt hätten, dann hätte sie von der Witwenrente auch noch die Krankenkassenbeiträge zu 100% aus der eigenen Tasche bezahlt als freiwillig Versicherte.

"DANKE" nochmal herzlichst an die Knappschaft in Datteln :-(

Wenn sie beitragsfrei "mitversichert" ist, zahlt sie ja keinen Beitrag. Trotzdem liegt seitens der Krankenkasse en Irrtum vor, das dene Mutter ja jetzt anspruchsberechtigt für die Hiunterbliebenenrente it, und wiederum damit pflichtversichert. vDa war wohl jemand übereifrig.

Oder waren dene Eltern, vom Status her, nur freiwillige Mitglieder der Krankenkasse, dann ist die Beitragsforderung korrekt.