2 Vollzeitbeschäftigungen?

6 Antworten

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Eine Unentgeltlichkeit der Einarbeitung ist nur dann zulässig, wenn keine Verpflichtung zur Erbringung einer Arbeitsleistung besteht, dem so genannten Einfühlungsverhältnis (AZ.: 4 Sa 11/05 LAG Schleswig-Holstein). Hier würde ich also erstmal sehen, was die Einarbeitung beinhalten soll. Man darf weiterhin zwei Vollzeitbeschäftigungen haben, die tägliche (tatsächliche) Arbeitszeit (egal von wie vielen Arbeitsverhältnissen zusammen) darf nur im Normalfall 10 Stunden nicht überschreiten. Weiterhin kann der neue Chef in diesem Fall bestimmen, ob er eine weitere Tätigkeit von dir beim alten Arbeitgeber akzeptiert (selbst wenn die Tätigkeit nur noch formell besteht).

Wenn der neue Arbeitgeber kostenlose Arbeit von dir fordert, solltest du die Finger davon lassen! Und nein, du darfst keine 2 Vollzeitstellen gleichzeitig haben!

Zum Mobbing: Ich kenne einige "Mobbingopfer" persönlich. Und alle haben ähnliche Verhaltensweisen. Eine telefoniert während der Arbeitszeit täglich mindestens 15 mal mit ihrer Mutter! Und das ausgiebig! Mittagspausen werden regelmäßig überzogen.

Die andere vermied Arbeit auch wo es ging. Da wurden Bücher gelesen, privat telefoniert und es kamen Krankschreibungen für 14 Tage wegen Kopfschmerzen!

Die Dritte ließ sich wegen wirklich jedem Nabelwackeln krankschreiben und wenn sie pro Jahr auf 3 Monate Arbeitszeit kam ist das schon sehr großzügig gerechnet! Selbstverständlich ging sie trotz Krankschreibung zu Veranstaltungen und wurde dort ebenso selbstverständlich von Kollegen gesehen!

Und alle wurden gemobbt! Warum wohl?

runchicken 
Fragesteller
 12.12.2012, 11:57

Ich werde sicherlich nicht gemobbt, weil ich meine Arbeit nicht mache!!!!! Ich weiß auch nicht, warum du soetwas bei mir auflistest, obwohl du mich bzw. meine Situation nicht kennst, aber mir wurde unterstellt, Geld entwendet zu haben. Wir sind zu 3. in einer Spielhalle. Teamleitung, Arbeitskollegin und ich. In der Schicht, der Arbeitskollegin fehlten plötzlich 400 Euro ... Dann kam ich mit meiner Arbeitskollegin in die Spätschicht und alle wussten, dass ich das nicht war! Ich musste das nun zahlen!!!!! Weil ich keine Beweise bzw Zeugen hatte. Die anderen beiden haben zusammen gehalten, damit meine Arbeitskollegin nicht rausgeschmissen wird, da sie schon 2 Abmahnungen hat und ich noch relativ neu bin! Ich bin auch nicht die erste, bei der das anscheinend war!

Plötzlich wird auch ein ganz neues Samsung Galaxy s 3 gekauft, obwohl sie letzte Woche noch fast pleite war... Komisch oder???

Als ich mich gewehrt hatte, wurde ich auch von beiden bedroht! Ich wollte nämlich, dass das Videomaterial ausgewertet wird. Warum drohen die also? Wahrscheinlich, weil beide Angst hatten, dass die Lügen rauskommen!!!!

Du bekämst auf jeden Fall AL-Geld, wenn dich dein alter AG rausschmeißt, bei einem Aufhebungsvertrag allerdings nicht! Ich würde versuchen die Zeit krankzufeiern. Ist zwar nicht fie feine Englische Art, aber dir hilft dort ja auch niemand.

Aber mal ehrlich: Ich würde mir das Mobbing nicht gefallen lassen und jeden der mich blöd anmacht richtig runterputzen! Mit fester Stimme, gerader Körperhaltung und gewaltigen Argumenten! Wehre dich! Der neue AG hat wohl nicht viel zu bieten, wenn er die Einarbeitung nicht bezahlen will - und was kommt danach?

Du darfst auch 10 Vollzeitbeschäftigungen haben.

Jedoch wird nur die 1. "günstig" besteuert der Rest mit Steuerklasse 6.

Bei einem Aufhebungsvertrag droht zu 99% eine Sperrzeit bei ALG I bzw. eine Sanktion(3 Monate) in Höhe von 30% des Regelbedarfs bei ALG II und du musst die Leistungen zurück erstatten wenn du aus dem ALG II Bezug wieder heraus fällst.

Bei Kündigung kommt es darauf an! Anzahl der Beschäftigten usw. das würde jetzt hier den Rahmen zerreißen das alles zu Erläutern.

Nicht bezahlte Einarbeitungen sind "legal" und werden auch von der Agentur für Arbeit sogar unterstützt und zählen als Praktikum ;-) da steht es dem Arbeitgeber frei dich zu Vergüten oder nicht. Natürlich in einem angemessenen Rahmen, also 6 Monate geht das natürlich nicht. (so als Beispiel).

Bulette1981  12.12.2012, 11:55

Hab was vergessen. Bei einer Haupttätigkeit muss der 1. Arbeitgeber natürlich den restlichen Beschäftigungen Zustimmen.

Man Schuldet mit Arbeitgeber seine volle Arbeitsleistung usw. Arbeitsrecht und so ;)

Hallo Chicken!

Nein, zwei Vollzeitjobs gehen nicht, schon aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen nicht. Sie können auch nicht für den einen AG krankgeschrieben sein und für den anderen nicht. Mal davon abgesehen, dass ich diese unbezahlte Probearbeit für rechtlich sehr fragwürdig halte, machen Sie das auf eigenes Risiko. Der "Schwarze Peter" ist bei Ihnen, darüber müssen Sie sich im Klaren sein. Wenn die Sache auffliegt, sind SIE dran, nicht der AG. Abgesehen davon können Sie noch den Job bei Ihrem ersten AG verlieren. Dann haben Sie gar nichts mehr.

Gruß Navvie