Kann ich den Aufhebungsvertrag ablehnen?

11 Antworten

1 Lehne den Aufhebungsvertrag ab den der wird meistens nur dan gemacht wen du auf normalen wege nicht kündbar bist.

2 Eine Abmahnung alleine reicht nicht erst wen du 2 oder 3 hast kanst du jederzeit gekündiegt werden.

3 Wen du nicht als Putzkraft eingestellt wurdest must du höchstens deinen Arbeitsplatz sauber hallten und vielleicht mal durchfegen zb die werkstadt wen das dein arbeitsplatz ist, das sollte aber auch in deinem Arbeitsvertrag stehen.

4 Wen du aufgrund zb von Öffentlichen Verhkehrsmittel zuspät komst dan lass dir das bescheiniegn wen du keine möglichkeit hast mit einem eheren bus zur arbeit zu kommen.

5 Du kanst gegen die Abmahnungen auch gerichtlich vorgehen.

6 Lass dich auch durch mobbing nicht zu einer Unterschrift zwingen.

7 Eine abfindung steht dir nach 2 jahren nicht zu aber die kanst du einfach mal verlangen über deinen Anwalt den du bekomst ja 3 monate lang kein geld vom amt und wirst auch dort dann im schlimsten fall falsch eingestuft werden.

Unterschreibts du hast du 3 monate lang kein geld und du bis auch NICHT Krankenversichert 8 Wochen Lang.

Mit dem Aufhebungsvertrag musst du auch einverstanden sein, sonst ist er nicht wirksam.

Bei der Kündigung ist es dagegen einseitig.

Er wird einfach keinen richtigen Grund haben dich mit einer normalen Kündigung dort rauszubekommen deswegen hat er diesen A.-vertrag vorgeschlagen

Ich bin dagegen und will einfach eine normale Kündigung kann ich das einfach ablehnen?

Warum möchtest Du das? Die Kündigung wäre ja aufgrund Deines Fehlverhaltens begründet und rechtens (nach mehreren Abmahnungen) - damit eben eigenverschuldet - somit würdest Du ohnehin eine Sperre beim ALG1 erhalten.

Wenn der AG nun so "nett" ist Dir anzubieten bereits jetzt selbständig nach einem neuen Job zu suchen und dann einen Aufhebungsvertrag zu machen, hättest Du zum einen die Möglichkeit als Bestandteil des Aufhebungsvertrags ein Arbeitszeugnis mit der Note GUT auszuhandeln und auch reinschreiben zu lassen "Der Mitarbeiter verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch" - was für zukünftige Bewerbungen immer besser ist.

Lass Dir jetzt schon ein gutes Zwischenzeugnis für Bewerbungen ausstellen, das dann im neuen Jahr einfach in die Vergangenheitsform als Abschlusszeugnis umgeschrieben wird. Damit gibt's dann auch nachträglich keinen Diskussionsbedarf mehr. Wenn Du schnell einen neuen Job findest passt es doch prima - wenn nicht kannst Du im Januar wenn es um die Aufhebungsvereinbarung geht nochmal über eine Abfindung verhandeln, da ja 3 Monate kein ALG1 bezahlt würde.

Weil ich einfach denke dass das irgendein Haken hat ich hab heute auch erfahren dass mindestens 3 Mitarbeiter die länger als 2 Jahre in der Firma mit Aufhebungsvertrag "gekündigt" worden sind da muss doch was nicht stimmen... Ich bin grad auf der Suche nach einem neuen Job wenn ich einen finde geh ich freiwillig :)

Weißt du, ich könnte dich vielleicht verstehen, wenn es für dich auf dem Arbeitsmarkt genügend Stellen gäbe, auf die du leicht zurückgreifen kannst, aber so? Warum verhältst du dich so und kommst zu spät und putzt nicht oder schlecht. Glaubst du, Arbeitgeber tauschen sich nicht aus und erfahren nicht, dass du keine gute Arbeitskraft bist? Willst du das? Also,arbeite zuverlässig und komme pünktlich! Dann wird dein Chef auch erkennen, dass es dir ernst ist mit deiner Arbeit! Im übrigen kann er dich auch fristlos kündigen, wenn du einige Abmahnungen wegen der dauernder Schlechtleistung bekommen hast. Abmahnungen sind übrigens kein Pipifax!

Also eine neue Stelle finde ich schon da bin ich guter Dinge ich will mich halt nicht auf gut Deutsch verarschen lassen deswegen die Fragen.. Ich muss zugeben das hätte ich vermeiden können mich zu verspäten war meine Schuld aber das mit dem Putzen war bei einem Kollegen habs nur als Beispiel genommen ich mache meinen Job sonst richtig und bin immer zuverlässig..

@Stfuu

Da hört sich ja schon mal besser an. Ein Aufhebungsvertrag - aber das weißt du sicherlich jetzt schon, geht ur mit gegenseitigem Einvernehmen. Das Papier würde ich nicht unterschreiben, schon wegen der dreimonatigen Sperre nicht. Wenn schon, dann bestehe auf einer ordentlichen Kündigung. Alles Gute!

Ja kannst du, er soll dir nee normale kdg. Geben. Beim aufhebungsv. Steht dir nix zu weder urlaubsauszahung, noch überstd.