2 unentschuldigt Fehltage bei einer Maßnahme wieviel Prozent Sperre?

1 Antwort

Bei der Agentur für Arbeit gibt keine keine prozentuale Minderung. Der Vermittler entscheidet zuerst ob ein Meldeversäumnis vorliegt. Sperrzeit bei Meldeversäumnis ist eine Woche. Für die unentschuldigten Tage kann der Vermittler die Verfügbarkeit aberkennen. Das bedeutet, dass für zwei Tage kein ALG und keine SV-Beiträge von der Agentur bezahlt werden. Es ist sinnvoll sich mit dem Vermitter in Verbindung zu setzten und den Sachverhalt zu klären. Ansonsten kann nach Rückmeldung über unentschuldigtes Fehlen eine vorläufige Zahlungseinstellung erfolgen. Das bedeutet, dass so lange kein ALG überwiesen wird bis der Sachverhalt geklärt ist und das kann auch mal drei Wochen dauern