ALG 1 Nach BAE

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du bereits eine eigene Wohnung hast, zwingt dich niemand, wieder zu deinen Eltern zu ziehen.

AlG 1 erhältst du 60 % deines bisherigen Gehalts. Aufstockend musst du AlG 2 beantragen. Hoffentlich hast du dich schon längst arbeitsuchend gemeldet. Dazu warst du verpflichtet, sobald feststand, dass du nicht übernommen wirst. Sonst hast du als erstes mit einer Sperrzeit/Sanktion zu rechnen.

Zusammen hast du einen Anspruch auf 382,00 plus die Kosten der Unterkunft (ohne Strom).

Du solltest dich also darauf konzentrieren einen neuen Job zu finden und dich dann auf die Wohnungssuche zu machen.

Das Arbeitslosengeld wird für Dich fiktiv berechnet ... aber Du solltes rtdic hschon mal drauf einrichten, dass es nicht allzuviel ist - ggfls. musst du noch Arbeitslosengeld II beantragen

Doch Einer aus unserer maßnahme kriegt es ja auch, also muss ich es ja auch kriegen, Angeblich wird das fiktiv berechnet der durchschnitt von dem netto verkäufer gehalt.