2 Testkäufer in der Ausbildung nicht bestanden, wirklich Abmahnung?

2 Antworten

Hallo,

da solltest du mit deinem Bruder mal zur Gewerkschaft oder einem Anwalt gehen.

Denn ich glaube nicht, das es rechtlich zulässig ist, daß ein Azubi bereits im 1.Lehrjahr selbstständig kassiert.ohne Aufsicht.

sternchen8 
Fragesteller
 15.06.2017, 15:05

danke für die Antwort. Das ist sicher zulässig, steht auch so im Vertrag. Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt bei der Kasse. Mir geht es eher um eine Abmahnung beim Testkäufer. 

OlafausNRW  15.06.2017, 15:09
@sternchen8

Hallo,

man kann viel in einen Vertrag schreiben,ob es wirklich zulässig ist entscheidet im Endeffekt aber immer ein Gericht.

Wie gesagt Anwalt oder Gewerkschaft, denn wir hier könnne das nicht klären ohne Unterlagen (Arbeitsvertrag,Tarifvertrag).

metodrino  15.06.2017, 18:06
@OlafausNRW

Kasse ist ein recht großer Teil im Ausbildungsrahmenplan. Im ersten LJ. Und natürlich kassiert man selbstständig nachdem man es in einer Schulung beigebracht bekommen hat.

Die Verkäuferazubis bei Discountern sind ohnehin oft an der Kasse, egal ob im ersten doer 2 LJ. Mit "Aufpasser" wäre das personaltechnisch auch gar nicht machbar...

OlafausNRW  15.06.2017, 19:32
@metodrino

Hallo,

es geht nicht darum,  was draußen gemacht wird (das Azubis bei den ganzen Discountern "verheizt" werden ) sondern darum wie die rechtliche Seite aussieht.

Nämlich ob eine Abmahnung rechtlich bestand hätte.

Und daran hege ich berechtigte Zweifel.

Normalerweise gibt es schon nach dem ersten Testkäufer eine Abmahnung, also ist das schon okay, wenn man in der Ausbildung erst nach der zweiten eine Abmahnung gibt.

sternchen8 
Fragesteller
 15.06.2017, 14:57

Woher nimmst du das Wissen? Arbeitest du selbst im Einzelhandel? 

Maria54321  15.06.2017, 15:00

meine Mutter arbeitet im Einzelhandel und da bekommt jeder, der beim Testkauf einen Fehler macht, eine Abmahnung