2 Testkäufer in der Ausbildung nicht bestanden, wirklich Abmahnung?
Mein Bruder macht eine Ausbildung als Verkäufer beim Discounter und ist im 1. Lehrjahr. Vor einiger Zeit hatte er seinen ersten Testkäufer und hat diesen nicht bestanden. Jetzt hatte er erneut einen Testkäufer und hat auch einige versteckte Waren herausgezogen. Allerdings dummerweise eine Kaugummi übersehen, der unterm Toilettenpapier lag. Damals (beim 1. Testkäufer) wurde ihm gesagt, man müsste eine schriftliche Abmahnung machen,wenn er den 2. Testkäufer nicht schafft. Ist das wirklich so? Er ist noch minderjährig. Und in der Ausbildung ist man doch nun mal noch nicht perfekt. Ich kann das überhaupt nicht nachvollziehen. Kennt sich da vllt. jemand mit dem System aus? Danke für Antworten
2 Antworten
Hallo,
da solltest du mit deinem Bruder mal zur Gewerkschaft oder einem Anwalt gehen.
Denn ich glaube nicht, das es rechtlich zulässig ist, daß ein Azubi bereits im 1.Lehrjahr selbstständig kassiert.ohne Aufsicht.
Hallo,
man kann viel in einen Vertrag schreiben,ob es wirklich zulässig ist entscheidet im Endeffekt aber immer ein Gericht.
Wie gesagt Anwalt oder Gewerkschaft, denn wir hier könnne das nicht klären ohne Unterlagen (Arbeitsvertrag,Tarifvertrag).
Kasse ist ein recht großer Teil im Ausbildungsrahmenplan. Im ersten LJ. Und natürlich kassiert man selbstständig nachdem man es in einer Schulung beigebracht bekommen hat.
Die Verkäuferazubis bei Discountern sind ohnehin oft an der Kasse, egal ob im ersten doer 2 LJ. Mit "Aufpasser" wäre das personaltechnisch auch gar nicht machbar...
Hallo,
es geht nicht darum, was draußen gemacht wird (das Azubis bei den ganzen Discountern "verheizt" werden ) sondern darum wie die rechtliche Seite aussieht.
Nämlich ob eine Abmahnung rechtlich bestand hätte.
Und daran hege ich berechtigte Zweifel.
Normalerweise gibt es schon nach dem ersten Testkäufer eine Abmahnung, also ist das schon okay, wenn man in der Ausbildung erst nach der zweiten eine Abmahnung gibt.
Woher nimmst du das Wissen? Arbeitest du selbst im Einzelhandel?
meine Mutter arbeitet im Einzelhandel und da bekommt jeder, der beim Testkauf einen Fehler macht, eine Abmahnung
danke für die Antwort. Das ist sicher zulässig, steht auch so im Vertrag. Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt bei der Kasse. Mir geht es eher um eine Abmahnung beim Testkäufer.