2 Stromlieferanten gleichzeitig für einen Zähler?

2 Antworten

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Vertrag nicht ordnungsgemäß gekündigt

Probleme bei der Vertragskündigung durch den Vormieter

Fristgerechte Kündigung nicht beachtet

Ein Wechsel des Stromanbieters schließt die Kündigung beim
Vorlieferanten ein. Dies übernimmt auf Wunsch der neue Anbieter und die
Neubelieferung erfolgt erst, wenn die Vertragsbestimmungen geklärt sind.
Der Kunde wird hiervon zeitnah in Kenntnis gesetzt. Handelt es sich um
Verträge mit Mindestvertragslaufzeit, welche noch nicht abgelaufen ist,
dann ist die Kündigung erst zum festgesetzten Zeitpunkt möglich und es
kann aktuell kein Wechsel stattfinden. Eine Belieferung von zwei
Anbietern ist also ausgeschlossen, da der neue Vertrag in diesem Falle
nicht wirksam wird.

Omniscentor  25.11.2017, 18:25

Auf jeden fall mit beiden stromanbietern die sachlage klären, wobei du zuerst den neuen anbieter informieren musst das der vertrag nicht zustande kommt. ich würde das alles per email machen. In zukunft mehr auf das wort "fristen" achten ;)

Nein, eine Marktlokation kann nur einem Lieferanten zugeordnet werden. Das ist technisch durch die Geschäftsprozesse für die Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) so vorgegeben.