2 Strafzettel innerhalb kurzer Zeit

5 Antworten

Die gesetzliche Anordnung zur Begrenzung der Parkzeit ist nicht anzuzweifeln. Die zulässige Parkzeit wurde überzogen, somit ist das Ordnungsgeldangebot die beste Möglichkeit, den Verstoß zu ahnden.

Vorschlag: Halte dich bitte zukünftig an die Regeln der StVO.

das mit den Anwohnern intressiert nicht die Bohne ....

Leider kann ich keine genaue Rechtsauskunft geben, da ich mich da nicht so genau auskenne. Aber instinktiv würde ich sagen, das sich in dem Fall ein Widerspruch lohnen könnte, da dies ja ein Verstoß war, also Tateinheit.

Wie gesagt, bin mir hier wirklich alles andere als sicher.

user3096  22.10.2013, 20:15

das sich in dem Fall ein Widerspruch lohnen könnte

Lach... meinst du wirklich?

Der Fragesteller wirft normal immer Geld nach -dies ist verboten.

Und wenn er jetzt noch das Ordnungsamt ärgert und Einspruch einlegt, dann wird es wohl teurer werden, da es nämlich ein vorsätzliches Parkvergehen ist welches der Fragesteller regelmäßig begeht.

Anhand seiner Wohnadresse und die Adresse des Parkverstoßes wäre dies ja nunmal mehr als offensichtlich.

da schafft man es nicht alle 2 Stunden runter.

na dies ist absolut verboten. Du darfst nicht alle 2 Stunden Geld nachwerfen.

Wenn du Anwohner bist, so beantrage einen Anliegerparkausweis. Wenn du keinen bekommst, so mußt du woanders parken.

Ist das so in Ordnung?

Ja, dies ist so in Ordnung.

Und wenn du Einspruch einzulegen gedenkst, so könnte dir sogar noch Vorsatz vorgeworfen werden aufgrund deiner Wohnadresse.

Sei also vorsichtig.

Anton96  22.10.2013, 21:55

Nein zwei Knollen für das selbe Vergehen ist natürlich nicht in Ordnung. Solange er zwischen den zwei Knollen das Fahrzeug nicht bewegt hat und auch die Parkscheibe nicht umgestellt hat muss er nur die Letzte Knolle Zahlen, nur würde ich das vorher mit dem Ordnungsamt klären.

Franticek  23.10.2013, 10:25

@Aixclusivman,

Ja, dies ist so in Ordnung

genau das ist es eben nicht!! Das entspricht auch nicht der deutschen Rechtsordnung, dass man fuer das gleiche Vergehen zweimal bestraft werden kann.
Es ist ein ganz normaler Vorgang, dass z.B.
1. ein Knoellchen fuer die Ueberschreitung geschrieben wird
2. spaeter nochmals kontrolliert und ein zweites Knoellchen fuer Ueberschreitung bis 1 Stunde geschrieben wird
3. danach evtl nochmal kontrolliert und mit einen hoeheren Knoellchen fuer Ueberschreitung ueber 1 Stunde bis 2 Stunden geahndet wird.
4. Es gab auch schon Faelle mit einem ierten Knoellchen danach.

Jedes Knoellchen ist immer fuer die Ueberschreitung ab Ablauf der Parkzeit bis zur aktuellen Zeit, es beinhaltet also immer auch die Zeiten der vorherigen Knoellchen, die damit wirkungslos werden. Beim Zahlen informiert man die zustaendige Stelle entsprechend und muss dann auch nur das letzte zahlen.

user3096  23.10.2013, 14:26
@Franticek

ja, dies soll so auch sein.

Dem stimme ich auch so zu.

Nur wenn Parkscheine eigenständig vom Parksünder abgenommen werden und es wird dann ein neues Knöllchen geschrieben, dann lägen 2 Knöllchen mit jeweils einem Verwarngeld von 10,- Euro für 1x bis 30min. Parküberschreitung und 1x für bis 60min. Parküberschreitung vor.

  • Eine Abnahme eines Parkscheines um den Eindruck zu erwecken man stünde erneut an besagter Stelle, wäre jedoch vorsätzliches Falschparken.

  • Nachwerfen von Geld ist ebenfalls vorsätzliches Falschparken, solange hierbei die Höchstparkdauer überschritten würde.

  • Einmal um den Block fahren um wieder an gleicher Stelle zu parken ist ebenfalls vorsätzliches Falschparken, plus ein Verstoß gegen den Umweltschutz was denn so heißt; unnützes hin- und herfahren mit Belästigung Anderer.

Nur müßtest du mich hier so kennengelernt haben, dass ich mit "Gedankensprünge" denke und oft gleich das "böse" vermute. Was ja fast auch immer zutrifft, leider.

Beim Fragesteller haben wir es jedenfalls mit Jemanden zu tun, der sein Parkentgeld immer versucht rechtzeitig nachzuwerfen.

Sein Wortlaut dazu als Textauszug: da schafft man es nicht alle 2 Stunden runter.

Und ich weiß auch wo von ich rede, habe ich gleiche Prozedur, wie der Fragestller doch selbst in Alsdorf auf der Luisenstraße gemacht. Auch habe ich die Knöllchen dann weggemacht und ohne Geldeinwurf weiter geparkt bis das nächste Knöllchen kam. Waren ja vor 3 Jahren nur 5,- Euro, und 5,- Euro meist billiger waren als immer einzuwerfen.

Nur wußte ich auch da, dass dies vorsätzlich war und ich habe nie in den Fällen, wo ich direkt 2x hintereinander eine Knolle bekam, Einspruch beim Ordnungsamt eingelegt. Ich wäre ja blöd gewesen so schlafende Hunde zu wecken.

Also ich bestimmt nicht ohne, und ich habe schon so manchen "wichtigen" Bußgeldbescheid kaputt gemacht. 6 mögliche Fahrverbote für mich selber innerhalb 25 Jahre habe ich bislang alle gekippt bekommen bzw aufgehoben bekommen. Von anderen aus dem Verwandtenkreis garnicht erst zu sprechen. Dies spricht eine deutliche Sprache.

Also ein Fahrverbot hatte ich noch nie und dies soll auch so bleiben bei NULL Punkten. An Parkgedöns halte ich mich daher nicht auf und zahle die Dinger wenn sie drankleben.

Und im Fall des Fragestellers könnte sogar Gefahr gelaufen werden, dass dieser als unbelehrbar gelten könnte und er zu einer MPU geladen wird. Dies geht auch bei fortdauernden vorsätzlichen Parkverstößen wenn man das Ordnungsamt zu sehr ärgert. Und alles nur für 10,- Euro? Wie sinnlos.....

Anders als hier vermutet musst du nur eine Knolle Zahlen und zwar die Letzte, zumindest wenn du das Fahrzeug nicht zwischenzeitlich umgeparkt hast wovon ich aus gehe. Ach ja die Parkscheibe darfst du natürlich nicht umstellen vielmehr muss du einmal aus der Parklücke raus und um den Block fahren und dann wieder parken.

user3096  23.10.2013, 08:08

Nein zwei Knollen für das selbe Vergehen

Lieber Anton, na dies wäre zu schön wenn man nur 1 Knöllchen zahlen müßte.

Das hiesse also, ich stelle mich irgendwo den ganzen Tag hin und ziehe kein Parkschein.

Jetzt käme die Knollentante und gibt mir ein Knöllchen. Ich mache das Knöllchen ab und lege dieses ins Fahrzeug.

Dies mache ich dann den ganzen Tag so. Immer nach 2 Stunden oder nach 3, ziehe ich meine Knöllchen vom Wischer weg und lege sie ins Auto.

Am Ende des Tages habe ich dann 5 Strafzettel gesammelt und rufe dann beim Ordnungsamt an und frage was das soll und ob ich nun alle 5 Knöllchen zahlen muß oder nur das Letzte?

und um den Block fahren und dann wieder parken.

Dies ist absolut verboten und erfüllt auch noch den Tatbestand "unnützes umherfahren"

Hier gäbe es dann fürs vorsätzliche Falschparken die doppelte Strafe, max. 35,- Euro plus eine separates Extra-Knöllchen von 20,- wg. dem unnützen hin- und herfahren mit Belästigung Anderer.

Im Falle des Fragestellers muß dieser das Knöllchen von 11:09Uhr entfernt haben und um 11:34Uhr ein neues Knöllchen bekommen. Beide Knöllchen müssten einen Verwarnbetrag von 10,- Euro dann haben.

Normalerweise, wenn das Knöllchen noch am Fahrzeug angebracht ist, so entfernt nämlich die Überwachungskraft das Erste Knöllchen und stellt ein neues Knöllchen mit einem höheren Verwarnbetrag aus.

Hier ist also offensichtlich, dass der Fragesteller vorsätzlich falschgeparkt hat, dies aber der Überwachungskraft nicht aufgefallen ist, oder weil ein anderer Überwachungsbediensteter das andere Knöllchen ausgestellt hat.

Es handelt sich hier um einen Gesamtbetrag von 20,- Euro die der Fragesteller zu zahlen hat. Normal wären es nur 15,- Euro gewesen für Parkzeitüberschreitung bis zu 1 Stunde.

Bei einem Einspruch jedoch würden dann wohl nachträglich dann 30,- Euro verhängt werden, da er vorsätzlich falsch geparkt hat.

Also wäre es ratsam hier die 2 Knollen zu zahlen und den Mund zu halten bzw. keinen Einspruch einzulegen.

Franticek  23.10.2013, 10:19
@user3096

Ich sehe es aber auch so wie @Anton96.

Nach Ablauf der erlaubten Parkzeit wird ein Knoellchen verteilt fuer Ueberschreitung der Parkzeit. Die Ueberschreitung wird teurer, wenn man gewisse Zeiten ueberschreitet. Offensichtlich ist es bei Ueberschreiten um mehr als 30min schon teurer. Somit kann dann das entsprechende zweite Knoellchen kommen. Dabei faellt das erste flach. Man zahlt das zweite und kann das erste dann entsprechend erklaeren und vermeiden. Das ist ein ganz normaler Vorgang bzgl Knoellchen beim Parken. Parkueberwacher gehen naemlich bewusst nochmals die Reihen ab um zu sehen, wer weg ist und wo das Knoellchen erhoeht werden kann/muss.

Nachwerfen oder Parkscheibe nachstellen, das ist verboten. Mit der Angabe der Hoechstdauer soll ja dafuer gesorgt werden, dass man wirklich nicht laenger da parkt und auch andere zum Zuge kommen. Man muss also wegfahren.
Dieses einmal um den Block fahren ist kein unnoetiges Umherfahren. Den Parkplatz muss man verlassen. Findet man um den Block herum keinen anderen oder will man an gleicher Stelle nochmals parken, dann darf man auch gerne zurueckkehren und dann ein zweites Mal parken. Nur - stehenbleiben darf man nicht.
Oft wird auch einfach akzeptiert, wenn man innerhalb des Parkplatzes von einem Platz auf einen anderen fahert, wenn noch andere frei sind. So wuerde ich das machen.

Nein, du mußt schon beide zahlen. Und ja, es ist in Ordnung.