2. Stellvertretung

6 Antworten

WOW, dritte Cheffin in diesem kleinen Edeka um die Ecke, den mit den 3 Angestellten?

scnr

Also ein paar Angaben fehlen da schon... Was ist denn als "Vertreter des Vertreters" bei deinen Aufgabengebieten dazu gekommen? Welche zusätzlichen Verantwortlichkeiten hast du dadurch? Welche zusätzlichen Berechtigungen sind dabei entstanden? Gibt es auch einen finanziellen Ausgleich dafür?

skowro 
Fragesteller
 22.02.2013, 08:58

mein Laden hat 56 Angestellten, wir haben Marktleiter, Stellvertreter und mich, ich bin genau so wie die beiden für alles Verantwortlich, Umsatz, Tresorstand, Arbeitsplannung, alles! ich habe Gehaltserhöhung bekommen, wurde mich gerne aber wo anders bewerben und mache mir Sorgen dass mir kein Mensch glaubt, da in meinen Arbeitsvertrag Verkäuferin drin steht, da ich als Verkäuferin in dem Betrieb angefangen hab

Frage mal Prinz Harry, was sein 3.Platz in der Thronfolge wert ist... richtig, nämlich nichts!

Als " Dritte Chefin " bist du nichts anderes als die Stellvertretung der Stellvertretung und qualifiziert dich weiter nicht besser als eine Erst-Verkäuferin. Damit mehr Gehalt bei einer anderen Stelle zu bekommen halte ich für ein Gerücht - es erleichtert lediglich die Stelle zu bekommen.... bspw Abteilungsleitung.

Lasse dir ein Zwischenzeugnis erteilen in dem genau das steht, dass du teilweise mit Führungsverantwortung betraut bist.

Die " Hackordnung " im Einzelhandel ist für gewöhnlich Abteilungsleiter / Substitut / Erstverkäufer... von weiter Oben ist es Geschäftsführer / Bereichsleiter / Abteilungsleiter

skowro 
Fragesteller
 22.02.2013, 08:59

das sehe ich genau so. also bin ich bessere verkäuferin die einfach nur bischen mehr verdiennt. Einen Neuen Arbeitsvertrag gibt es aber für ich nicht?

stelari  22.02.2013, 09:39
@skowro

Nein - warum auch? Wie schon erwähnt wurde, ist hier das Zeugnis das entscheidende...

Normalerweise wird eine Zusatzvereinbarung erstellt, die die neue Tätigkeit für den Vertrag dokumentiert; wenn ich Dich recht verstehe, erhälst Du ja auch die entsprechende Vergütung; daher ist das zunächst egal.

Wenn Du Dich woanders bewirbst, nutzt Dir nichts was im Arbeitsvertrag steht, sondern das muß im Arbeitszeugnis vermerkt sein (darauf muß man achten!). Dann weiß der zukünftige AG ja Bescheid.

Dennoch sei zu empfehlen, den Arbeitsvertrag anzupassen - sicher ist sicher.

Deine Lohnabrecxhnung wäre ein Beweis für deine Vertretungstage. Ob du durch deine betriebsintere Weiterbildung bei anderen Unternehmen anwendbar ist, bezweifle ich.

skowro 
Fragesteller
 22.02.2013, 08:46

ja das wurde auch mir gesagt, aber was bin ich überhaupt?! :) gibt es möglichkeit was zu bekommen oder verliere ich nur meinen zeit? danke

Du hast jederzeit das recht, ein qualifiziertes zwischenzeugnis zu verlangen.

Da steht dann auch die Tätigkeitsbeschreibung drin mit der Stellvertretung. damit ist das nachweisbar... mehr brauchst du eh nicht.