2 Monate Vaterzeit beim Arbeitgeber beantragen

4 Antworten

Nach § 16 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz muss der Anspruch spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangt und gleichzeitig erklärt werden, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll.

Ich würde das jetzt für beide Zeiten machen. Das ist auch für den Arbeitgeber besser, da er Deine Abwesenheit dann rechtzeitig in den Arbeitsablauf einplanen kann.

Natürlich ist es für deinen Arbeitgeber leichter, wenn Du jetzt schon ein Datum nennen könntest, damit er dann schauen kann, wie er den anderen Mitarbeitern Urlaub gewährleisten kann usw.

Das hat nix mit ...besser oder leichter für den AG... zu tun. Du hast dich bei der ersten Anmeldung von Elternzeit für die nächsten 2 Jahre festzulegen! Meldest du also nur den 1. Monat an, verzichtest du quasi auf den 2. Monat! Daher unbedingt bei der Erstanmeldung alle Zeiten (innerhalb der nächsten 2 Jahre) angeben!